Die Schweizer haben 2022 die Einführung einer Widerpsruchsregelung zur Organentnahme gebilligt. Wer nicht aktiv widerspricht, gilt als potentieller Organspender. Dafür muss man sich in ein zentrales Widerspruchsregister eintragen lassen. Dieses Register gibt es noch nicht, offenbar aus einem Grund, der mit der digitalen ID zusammenhängt. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt auf seiner Netzseite zu den Planungen für das Widerspruchsregister Folgendes:
„Die Widerspruchsregelung kann frühestens Anfang 2027 eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Er hängt davon ab, wann die e-ID (staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis) in der Schweiz zur Verfügung stehen wird. Die e-ID wird benötigt für die Registrierung im Organ- und Gewebespenderegister. In diesem elektronischen Register wird man festhalten können, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Informationen zum Stand der Einführung der e-ID finden Sie hier.“
Folgt man dem Link zur geplanten Einführung der e-ID, so wird dort versprochen, deren Nutzung werde freiwillig sein. Aber bevor sie überhaupt angenommen und eingeführt ist, wird sie schon zur Bedingung gemacht, um abzuwählen, dass man seine Organe entnehmen lässt.
Die Schweizer Stimmbürger, die die Einführung einer staatlichen e-ID 2021 schon einmal abgelehnt haben, sollten das nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn sie am 28. September wieder zu den Urnen gerufen werden. Es ist hochgradig wahrscheinlich, dass den Regierenden noch weit mehr Möglichkeiten einfallen werden, wie sie einen quasi-Zwang zur Nutzung der elektronischen Identität ausüben können.
In Deutschland passiert das schon ständig. Hilfen für Studenten während Corona, Geschenke an Schüler für Kulturgüter, Anträge auf dem Bauamt, der Umgang mit den Arbeitsagenturen, immer mehr freiwillige und zunehmend auch elementare Leistungen des Staates werden an die Nutzung angeblich freiwilliger digitaler Identitätsnachweise geknüpft.
Dank: Der wachsame Blog-Leser Hans hat mich auf einen Bericht von Hoch2 über diesen perfiden Trick der Schweizer Regierung hingewiesen.
Nachtrag (30.8.)
Ich wurde darauf hingewiesen, dass auf den Netzseiten des Bundes aus Anlass der Eröffnung der Vernehmlassung am 1. Mai 2024 folgende Ankündigung erschienen ist,
„Es bleibt auch in Zukunft möglich, seinen Willen zur Organspende auf andere Weise zu äussern, zum Beispiel via eine Organspende-Karte.“
Dazu ist zweierlei festzuhalten: Zum einen wurde diese Zusicherung im aktuellen Beitrag, auf den ich Bezug nahm, nicht wiederholt. Zum anderen ist die Möglichkeit, auf alternative Weise seinen Widerspruch zu deklarieren, nicht gleichwertig einem Eintrag in das elektronische Register. Denn es liegt dann in der Verantwortung des Betreffenden, dass er ständig dieses Dokument mit sich führt, damit im Fall eines unerwarteten Todes die Ablehnung der Organspende festgestellt werden kann. Eine alternative Art, einen Eintrag in das elektronische Register ohne e-ID zu erreichen, wird nicht versprochen.
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Dossier zur den Gefahren einer einheitlichen e-ID