Digitaler Impfausweis: Österreich gibt einen Vorgeschmack, wohin es gehen soll

20. 05. 2021 | Die österreichische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, die Daten des digitalen Impfpasses mit verschiedenen Registern zu verknüpfen. Damit würden sensible Gesundheitsdaten mit Daten zum Arbeitsleben und sozioökonomischen Status der Menschen verknüpft.

In Österreich gehen die Datenschützer wegen der geplanten Novelle des Epidemie- und des Covid-Maßnahmengesetzes auf die Barrikaden, mit der der sogenannte Grüne Pass umgesetzt werden soll.

Die Regierung plant, dass die Datenbank mit den vorgenommenen Impfungen in ein anderes Register, das Epidemiologische Meldesystem (EMS) kopiert wird. Auf diese Weise werden Covid-19-Erkrankte mit geimpften Personen zusammengeführt.

So weit so vernünftig. Auf diese Weise kann man immerhin feststellen, ob und wie lange die Impfungen etwas taugen, oder ob auch die Geimpften sich mit Corona anstecken.

Aber dabei soll es nicht bleiben: In dem EMS-Register soll auch eine Verbindung mit aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände einer Person hergestellt werden und zwar vorgeblich um Zweck des Ausbruchs- und Krisenmanagements.

Es ist aber überhaupt nicht ersichtlich, warum man für die Ermittlung von Impfdurchbrüchen, Ausbruchsclustern oder Kontaktpersonen Daten über die Erwerbshistorie, Bildung und Reha-Aufenthalte brauchen sollte.

Die Daten sollen zwar pseudonymisiert werden, das heißt, der Name durch eine Nummer ersetzt. Bei der Anzahl der verknüpften Daten ist das aber wirkungslos, weil sich die Personen mit diesen Daten leicht identifizieren lassen.

Und dann sollen die Daten zusätzlich noch im Statistik-Register gespeichert werden, was bewirkt, dass sehr viele Menschen und Institutionen darauf zugreifen können.

Als wäre das nicht schon viel zu viel der Datenverknüpfung enthält die Novelle des Epidemiegesetzes zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die dem Gesundheitsminister erlauben, weitere Register mit Daten des EMS zu verknüpfen.

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