Den Antrag der Union, der im Titel vorgibt, transparente Verhandlungen zum Pandemievertrag zu fordern, aber tatsächlich das Gegenteil will, habe ich bereits in Teil 1 analysiert.
Der von den Fraktionsvorsitzenden der AfD, Tino Chrupalla und Alice Weidel eingebrachte, konkurrierende Antrag trägt den Titel: „Ablehnung des WHO-Pandemievertrags sowie der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften“. Die beiden Anträge werden am 22. Februar um 10 Uhr in einer live übertragenen Debatte im Bundestag behandelt.
Ohne mich für jedes kleine Detail verbürgen zu wollen, enthält der AfD-Antrag eine sehr informative und neutral gehaltene Beschreibung dessen, worum es in der Debatte geht, bevor er zu den – zurückhaltend bis gar nicht kommentierten – Kritikpunkten kommt. Ich fürchte, ich kann nicht viel finden, was ich daran aussetzen könnte. Die Kritikpunkte decken sich recht weitgehend mit denen, die ich auf diesem Blog vorgetragen, bzw. über die ich hier berichtet habe – in bedauerlichem Gegensatz zu den etablierten Medien, die sich mit Berichterstattung sehr weitgehend zurückhalten. Ich habe mich allerdings bei der Kommentierung meist weniger zurückhaltend geäußert.
Die AfD bemerkt unter anderem, dass über den ausgesprochen schwammig definierten „One-Health“-Ansatz der Begriff der Gesundheitsgefährdungen und damit die WHO-Kompetenzen in unvorhersehbarer und unkontrollierbarer Weise auf alles Mögliche ausgedehnt werden können. Sie führt an, dass Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren propagiert werde, u.a. auch bei der Förderung von Produktion und Vertrieb von Impfstoffen und der Definition von Medizinprodukten als wesentliche Mittel der Gesundheitssicherheit.
„Informationskontrolle, Überwachung und Verhaltensforschung soll ein fester und wesentlicher Bestandteil der Gesundheitssicherheit sein“, stellt die AfD fest und zitiert unkommentiert die unglaublichen Einlassungen von Karl Lauterbach und Christian Drosten zu dem Thema. Außerdem solle die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorangetrieben und die Ausrufung eines Gesundheitsnotstands beschleunigt und erleichtert werden. Zudem werde in den Verhandlungen zum Vertrag über die Streichung der Passage diskutiert, wonach die Empfehlungen der WHO nicht verbindlich sind.
Anstelle einer eigenen Kommentierung zitiert die AfD abschließend ein Resümee des Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta), dem auch ich zustimmen würde:
„Der Entwurfstext zum Pandemievertrag und die Änderungsvorschläge zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften lassen gefährliche „Demokratieverluste durch die Machtkonzentration bei geographisch immer größer werdenden Regelungsentitäten und privaten Einrichtungen oder durch Informationskontrolle zur Einhegung der öffentlichen Meinung [erkennen]. Ein Demokratiedefizit entsteht nicht zuletzt auch dadurch, dass die gesamte WHO-Dokumentation über Vertragsentwürfe und Verhandlungsverlauf, soweit sie überhaupt veröffentlicht wird, jedenfalls nicht in deutscher Sprache vorliegt, da Deutsch nicht zu den sechs offiziellen WHO-Sprachen zählt (Art. 74 WHO-Verfassung). Deutschsprachige Übersetzungen existieren nur aus privater Initiative. Und schließlich ergibt sich ein erhebliches Defizit an demokratischer Rechtssicherheit aus dem Umstand, dass die WHO und ihre nicht demokratisch legitimierten Organe, insbesondere der Generaldirektor, Immunität genießen und ihre Entscheide keinerlei rechtlicher Kontrolle und Überprüfbarkeit unterliegen.“
Auf Basis dieser Einschätzung fordert der AfD-Antrag die Bundesregierung auf:
- „in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern einen Untersuchungsbericht zur Rolle der WHO während der Corona-Krise vorzulegen;
- sich bei der Weltgesundheitsversammlung (WHA) für die Entwicklung und Umsetzung eines Finanzierungsmodells für die WHO einzusetzen, welches Unabhängigkeit und Neutralität der WHO wiederherstellt und die Durchsetzung von Partikularinteressen sowie eine ausschließlich industrie-, staaten- oder stiftungszentrierte Politik unterbindet;
- Vorbereitungen für die rechtzeitige Erhebung eines Widerspruches gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu erheben;
- den beabsichtigten Pandemievertrag abzulehnen“.
Das sind alles sehr vernünftige Forderungen. Schade, das nur der AfD einfällt, so einen Antrag zu formulieren.