Leser: Sehr geehrter Herr Häring, erlauben Sie mir zwei Kommentare zu „Die Bankenunion dient den Banken„: 1. die 1,6 Billionen waren großteils Garantien, die nicht (oder zumindest nicht überwiegender Höhe) zu Verlusten der Steuerzahler geführt haben oder führen werden. 2. Nicht für 8% der Verluste, sondern für 8% der Bilanzsumme haften zukünftig Eigentümer und Gläubiger. Die Bilanzsumme ist natürlich viel höher als die Verluste. Diese Zahl ist zudem das Minimum, nicht das Maximum. Fazit: Wenn man diese 8% der Bilanzsumme ins Verhältnis zu den tatsächlich bei den Banken entstandenen Verlusten setzt, sieht man, dass in der letzten Krise alle Verluste bis auf die bei den schlimmsten Aufsichtsversagen von Eigentümern, Gläubigern und Bankenfonds getragen worden wären! Staatliche Kreditzuteilung hieße, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Häring: Vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Es bleibt allerdings dabei, dass die Gläubiger und Eigentümer nur für acht Prozent (mindestens) der Verbindlichkeiten haften. Ihr Argument, dass, wenn man die (10?) teuersten Sanierungsfälle als durch Regulierungsversagen bedingt außen vor lässt, das Geld vielleicht gereicht hätte, überzeugt mich nicht wirklich. Es ist ja gerade meine These, dass das Wahlvolk von gekaperten Politkern und Regulierern, die das Interesse der Banken vertreten, zum Narren gehalten werden. Genau die gleiche Art Aufsichtsversagen wird diese Sorte Politiker und Regulierer auch wieder leisten.