Schützenvereinen und Jagdwaffen-Händlern werden Konten gekündigt und Versicherungen verweigert

27. 08. 2025 | Es gibt in Deutschland zwar für Privatleute ein Recht auf ein Basiskonto. Aber Geschäftsleuten, Unternehmen und Vereinen dürfen Banken nach Belieben ein Konto verweigern oder kündigen, obwohl diese elementar darauf angewiesen sind. Neben Publizisten und Alternativmedien können auch Schützenvereine und der Waffenfachhandel ein Lied davon singen.

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) beklagt, dass zunehmend Jagd- und Sportwaffenhändler von teilweise existenzgefährdender Verweigerung oder Kündigung von Geschäftskonten oder von Versicherungsschutz betroffen seien. Beim VDB gingen in jüngster Zeit vermehrt Berichte von Mitgliedern ein, die Probleme mit Banken und Sparkassen haben. Sogar Schützenvereine berichteten, dass sie sich nach Jahrzehnten ein neues Geldinstitut suchen müssten. Viele Versicherer stuften die Branche als „Nichtzeichnungsrisiko“ ein und kündigten ohne sachlichen Grund bestehende Policen.

Auf Nachfrage wird laut Verband von den Mitarbeitern der Finanzinstitute meist auf interne Vorgaben verwiesen, die angeblich gegen Geschäftsbeziehungen zur Waffenbranche sprechen. Diese würden ihre Reputation gefährden und seien nicht vereinbar mit den sogenannten Nachhaltigkeitskriterien gemäß EU-Taxonomie-Verordnung.

Das erstaunt. Mit Unternehmen aus der Kriegswaffenindustrie hat die Finanzbranche weniger Berührungsängste. Die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA erlaubt inzwischen Nachhaltigkeitsfonds bis zu 20% ihres Fondsvermögens in Rüstungsfirmen zu investieren. Nur Hersteller von völkerrechtlich geächteten Waffen, wie Streubomben, sind tabu. Aber die Jagd- und Schützenvereine sollen ein Reputationsrisiko sein, auf einer Ebene mit Streubombenherstellern?

Das zeigt, wie problematisch es ist, wenn Finanzinstitute willkürlich Unternehmen und Vereine als Kunden ablehnen oder kündigen können. Schützenvereine gelten zumindest sehr großen Teilen der Bevölkerung als gesellschaftsdienliche Einrichtungen, und sie sind auf jeden Fall gesetzeskonform. Ähnliches gilt für die Jagd. Es sollte nicht im Belieben von Finanzinstituten oder ungewählten Regulierern im Hintergrund stehen, bestimmte gesellschaftliche Einrichtungen, Unternehmen und Existenzgründer zu sabotieren. Auf funktionierenden Wettbewerb kann man sich dabei nicht berufen, denn oft ist das Vorgehen abgestimmt oder zumindest ähnlich. Und eine Kontenkündigung kann einschneidende wirtschaftliche Schäden zur Folge haben, auch wenn es gelingt, ein neues Konto zu bekommen.

Freie Publizisten und Alternativmedien sind schon seit Längerem massiv von solcher Sabotage durch Finanzinstitute betroffen, Parteien von den Rändern des politischen Spektrums ebenfalls.

Schlussfolgerung

Der Gesetzgeber muss dringend ein Diskriminierungsverbot erlassen, das es Finanzinstituten verbietet, ohne ausreichenden sachlichen Grund eine Geschäftsbeziehung zu Geschäftsleuten, Unternehmen, Parteien und Vereinen über elementare Standard-Dienstleistungen zu üblichen Konditionen abzulehnen oder diese zu kündigen. Das Recht auf ein Basis-Konto muss von Privatleuten entsprechend auf Geschäftsleute, Unternehmen und Vereine ausgedehnt werden.

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