Die wählerverachtende Antwort der Grünen auf Fragen zur Verschleppung der Wahlprüfung

14. 10. 2025 | Auf die Frage, warum mehr als sieben Monate seit der Bundestagswahl der Wahlprüfungsausschuss dem Bundestag immer noch keine Beschlussempfehlung zur Beschwerde des BSW gegeben hat, gibt das grüne Ausschussmitglied Linda Heitmann eine Antwort, die an Heuchelei und Dreistigkeit nur schwer zu übertreffen ist.

Hendrik F. stellte auf Abgeordnetenwatch die Frage:

„Weshalb wurde trotz deutlicher Unregelmäßigkeiten, wie zum Beispiel in der Zeitschrift Focus beschrieben, nach 7 Monaten noch keine Neuauszählung der Wahl 2025 umgesetzt? In NRW klappte das zeitnah.“

Mit dem Verweis auf NRW ist die Bürgermeisterwahl in Mühlheim an der Ruhr gemeint. Dort hatte es, genau wie bei der Bundestagswahl, ein sehr knappes Ergebnis und Fehler bei der Zuordnung von Stimmen gegeben. Auf Antrag der knapp unterlegenen SPD beschloss der dortige Wahlausschuss binnen Tagen eine Neuauszählung, mit dem Hauptargument, das Vertrauen in die Demokratie zu wahren.

Linda Heitmann, MDB, antwortet Hendrik F.:

„Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.

Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück. Der Wahlprüfausschuss hat diese Legislatur bereits einige Einsprüche bearbeitet und die Empfehlungen dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.

Wir arbeiten aktiv daran mit, dass Verfahren zügig, trotzdem aber gründlich geprüft und bearbeitet werden. Letztlich entscheidet das Parlament nach sorgfältiger Prüfung im Wahlprüfungsausschuss über die Neuzählung; wir vertrauen auf diesen transparenten und rechtsstaatlichen Prozess.“

Fast die gleiche Antwort bekommt, automatisiert, wer sich per Mail an den Wahlausschuss wendet.

In diesem Zusammenhang die Begriffe „zügig“ und „gründlich“ zu benutzen, ist eine Unverschämtheit. Immerhin dauerte es Monate, bis der Bundestag sich bequemte, den Wahlausschuss überhaupt einzusetzen. Und dieser lies sich bis nach der Sommerpause Zeit, sich überhaupt mit den Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl zu beschäftigen. Es ist weder zügig noch gründlich, eine wichtige Frage, für die man zuständig ist, mehr als ein halbes Jahr lang liegen zu lassen, bevor man sich damit beschäftigt. Ein solches Vorgehen untergräbt das Vertrauen in die Demokratie. Die Täter sind ausgerechnet jene, die sich ständig „die demokratischen Parteien“ nennen.

Es ist allzu offenkundig, dass die Regierungsparteien die Wahlprüfung verschleppen, weil sie ihre durch eine Korrektur des Wahlergebnisses bedrohte Kanzlermehrheit möglichst lange nutzen wollen und weil sie, ebenso wie die Grünen und die Linken ihre von einer Neuauszählung bedrohten Abgeordnetenpfründe möglichst lange behalten wollen.

Die Bürger, nicht nur diejenigen, die mit dem BSW sympathisieren, sollten sich das nicht bieten lassen und es ihnen möglichst schwer machen. Einen Vorschlag dazu habe ich im Begleitstück zu diesem Blogbeitrag unterbreitet.

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