Der hessische Landkreis Marburg-Biedenkopf hat in der Führerschein- und Zulassungsstelle in Biedenkopf das gesetzliche Zahlungsmittel abgeschafft. Die kleine Erleichterung für die Bürokraten wird erkauft mit zusätzlichem Aufwand und Einschränkungen für Bürger und Unternehmen. Deshalb schlug die Ankündigung dieser Regelung einem Zeitungsbericht zufolge in den Sozialen Medien hohe Wellen.
Besonders verärgert sind die Autohändler. Denn deren Mitarbeiter müssen häufig auf die Zulassungsstelle und können dort nun nicht mehr mit Bargeld bezahlen, das der Arbeitgeber ihnen mitgibt. Stattdessen müssen sie entweder private Karten oder Konten benutzen und später umständlich abrechnen. Oder der Autohändler muss mit zusätzlichen Kosten und zusätzlichem Aufwand Unternehmens-Bezahlkarten anschaffen und verwalten, die er den Mitarbeitern mitgeben kann.
Die Kommunalaufsicht machte in ihrer Reaktion auf die Proteste deutlich, dass die Verdrängung des Bargelds auf den Ämtern von oben per Verordnung gewünscht ist und gefordert wird. Das Regierungspräsidium Gießen wies darauf hin, dass in Paragraf 12 Absatz 1 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) des Landes vorgegeben werde, dass die Zahlungsvorgänge möglichst nicht in bar abgewickelt werden sollen. Das Hessische Innenministeriums bestätigte, dass die Kommunen aus Sicherheitsgründen jede Möglichkeit wahrnehmen sollen, „auf den unbaren Zahlungsverkehr hinzuwirken.“
Schlussfolgerung
Ähnliche Verordnungen gibt es sicherlich auch in anderen Bundesländern. Das macht deutlich, dass die fast überall um sich greifende Bargeldverweigerung durch öffentliche Stellen keine zufällige Häufung von unabhängig voneinander getroffenen Entscheidungen ist, sondern System hat. Daraus ergibt sich für diejenigen Parteien, die (wirklich) zum Erhalt des Bargelds beitragen wollen und für Pro-Bargeld-Aktivisten die Forderung, derartige Vorgaben aus den Landesverordnungen zu entfernen. Stattdessen sollte auf Bundesebene oder ersatzweise auf Landesebene per Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben werden, dass öffentliche Stellen und Beauftragte der öffentlichen Hand – zum Beispiel im Nahverkehr – in aller Regel das gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen haben.
Mehr
Meine wichtigsten Beiträge zum Krieg gegen das Bargeld