Zahlen zeigen: Bargeld auf Ämtern ist kein nennenswertes Sicherheitsproblem

17. 03. 2025 | Hessen und andere Länder drängen Kommunen und Kreise, Bargeld „aus Sicherheitsgründen“ so wenig wie möglich zu nutzen. Ich fragte das hessische Innenministerium nach der statistischen Basis für die Notwendigkeit dieser Sicherheitsmaßnahme. Die Antwort überrascht (nicht wirklich).

Aus Anlass der Proteste gegen die Bargeldabschaffung auf dem Zulassungsamt Biedenkopf durch den Landkreis machte die Kommunalaufsicht – wie berichtet – deutlich, dass die Verdrängung des Bargelds auf den Ämtern von oben per Verordnung gefordert wird. Das hessische Innenministerium bestätigte, dass die Kommunen aus Sicherheitsgründen jede Möglichkeit wahrnehmen sollen, „auf den unbaren Zahlungsverkehr hinzuwirken.“

Ich fragte das hessische Innenministerium daraufhin, wie viel Bargeldraub und -Diebstahl es in den letzten fünf Jahren auf hessischen Ämtern gegeben habe und in welcher Größenordnung der Schaden gelegen habe. Die Antwort, die ich nun erhielt, liefert nicht gerade eine eindrucksvolle Begründung dafür, den Bürgern „aus Sicherheitsgründen“ das Bezahlen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel auf dem Amt zu verweigern.

Raubstraftaten gab es in den fünf Jahren von 2020 bis 2024 in hessischen Amtsgebäuden, Rathäusern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen nur sieben. Sechs von diesen wurden aufgeklärt. Dabei ist zu beachten, dass die Definition wesentlich mehr als die mit Bar-Kassen zusammenhängenden Fälle einschließt. Zum einen sind Straftaten in jeglicher Verwaltungseinrichtung umfasst, auch in solchen ohne Publikumsverkehr und solchen ohne Bar-Kassen. Zum anderen sind auch Raube erfasst, die nicht auf öffentliche Bar-Kassen abzielten, sondern sich gegen Besucher der Einrichtungen richteten. Trotzdem gab es wenig mehr als einen Fall pro Jahr in ganz Hessen.

Diebstähle von Bargeld wurden 118 registriert, bei der gleichen für unser Interesse zu weiten Abgrenzung wie oben beschrieben. Wenn also auf einem Landratsamt eine Geldbörse wegkam, dann wurde das mitgezählt. Gestohlen wurde dabei insgesamt ein „hoher fünfstelliger Betrag“ in fünf Jahren.

Fazit

Eine halbwegs passgenaue Erhebung der Gefahr, die von Bar-Kassen in Ämtern ausgeht, gibt es in Hessen nicht. Die vorhandenen statistischen Zahlen lassen aber den Schluss zu, dass die Landesregierung wegen eines finanziellen Schadens von insgesamt höchstens 10.000  bis 20.000 Euro pro Jahr (wahrscheinlich erheblich weniger), Kommunen und Kreise drängt, die Bargeldnutzung auf den Ämtern so weit wie möglich zurückzudrängen. Das wiederum lässt den Schluss zu, dass die Sicherheit ein bloß vorgeschobenes Argument für die angestrebte Bargeldbeseitigung ist.

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