Der Bundesgerichtshof und das Grundgesetz zur Klarnamenpflicht

5.3.2026 | Bundeskanler Friedrich Merz hat sich für eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil von 2007 sehr deutlich zu Verfassungsmäßigkeit einer Identifizierungspflicht im Internet geäußert.

Zur Klage einer Lehrkraft gegen ein Bewertungsportal mit anonymen Schülerbewertungen urteilte der Bundesgerichtshof:

„Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent. Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde nicht nur im schulischen Bereich, um den es im Streitfall geht, die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden.“

Das Urteil könnte indirekt auch für die Altersprüfungspflicht durch Medienplattformen relevant sein, die Union und SPD einführen wollen. Viele Experten gehen davon aus, dass dies einer allgemeinen Identifizierungspflicht zumindest nahekommen würde.

Dank: Auf dieses Urteil hat Carlos A. Gebauer in einem Beitrag auf X.com aufmerksam gemacht.