Das Gesetz schreibt vor, dass Kunden im traditionellen Warenhandel in Geschäften generell das Recht haben, bar zu bezahlen. Das Gleiche soll für Dienstleistungen gelten, die in Räumlichkeiten verkauft werden, die der Kunde aufsucht, wie Kinos, Restaurants, Hotels, Fitnesszentren und Wellness, wenn diese Dienstleistungen in irgendeiner Form vor Ort bezahlt werden können.
In Deutschland gibt es dieses Recht nicht. Hier wird die Vertragsfreiheit weit ausgelegt. Dadurch ist es privaten Anbietern erlaubt, einseitig eine bestimmte Art des Bezahlens festzulegen oder auszuschließen, solange dies deutlich kommuniziert wird.
Eine ähnliche Initiative ist in Schweden unterwegs. Sowohl in Norwegen, als auch in Schweden, wurde die Bargeldnutzung und -nutzbarkeit auf ein sehr geringes Niveau gedrückt. In Slowenien wurde bereits ein Gesetz zur Stärkung des Rechts auf Barzahlung verabschiedet.
Mehr dazu in meinem Bericht von März über den Gesetzentwurf der norwegischen Regierung, der nun verabschiedet wurde.