Programmbeschwerde an den ARD-Programmdirektor
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien § 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen: (1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit