Olaf Scholz, die Antifa und das Vermummungsverbot

6. 03. 2022 | Gestern in Frankfurt hat mich ein Polizist (mit Mund-Nasen-Bedeckung) darauf hingewiesen, dass ich mit einer Olaf-Scholz-Maske in strafbarer Weise gegen das Vermummungsverbot verstoße. Vorher konnte ich allerdings noch die undankbaren Demonstranten gegen die Impfpflicht, mit der diese vor dem sonst sicheren Tode geschützt werden sollen, eindringlich zum Heimgehen ermahnen und der kleinen Antifa-Abordnung im Namen des Scholz-Regimes ohne rote Linien Beifall klatschen.

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Dank für die Maske an Frank Landau

„Frankfurt bleibt stabil“ gegen „Frankfurt steht“ auf hat einen klaren Sieger

4. 03. 2022 | Am Samstag ist in Frankfurt wieder eine Demo mit vielen Tausend Teilnehmern gegen die allgemeine Impfpflicht, die realitätsverweigernde Politiker schnell noch durch den Bundestag bugsieren wollen, und gegen die spezielle Impfpflicht, wegen der viele der früher beklatschten Pfleger bald ihre Jobs verlieren sollen. Gleichzeitig sammelt die gesamte regionale und zum Teil überregionale Politik- und Funktionärselite Unterschriften gegen die Demonstrationen. Der bescheidene Erfolg deutet an, dass die wahren Mehrheitsverhältnisse ganz anders liegen als die medialen.

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Wer die Rosstäuscherei des PEI beim Namen nennt, wird entlassen, wer sie verantwortet, wird belobigt

Mehr 3.03. | 2. 03. 2022 | Der Vorstand der BKK ProVita hat in einem Brief an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Basis der Daten seiner Krankenkasse von einer dramatischen Untererfassung der Impfnebenwirkungen gesprochen. Der PEI-Chef seinerseits verantwortet einen Sicherheitsbericht zu Impfungen, mit dem die Öffentlichkeit auf überaus dreiste Weise getäuscht wird. Raten Sie, wem fristlos gekündigt wurde.

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Laut Verwaltungsgericht Darmstadt gibt es keine gültigen Ausnahmen vom Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben

23. 02. 2022 | Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Antrag von Norbert Häring auf Feststellung seines Status als mit einer Dosis Janssen vollständig Geimpften abgewiesen. Zwar seien die angegriffenen Regeln der Coronamaßnahmen-Ausnahmeverordnung grundgesetzwidrig. Das bedeute aber nur, dass nach gültiger Rechtslage niemand mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen dürfe, auch Norbert Häring nicht. Die Absurdität des Ergebnisses stört nicht, denn das Urteil gilt nur für diesen Einzelfall. Genial gelöst. Die Kosten trägt der Kläger.

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