Am 2. Juli hatte ich — wie berichtet — von der für mich zuständigen Landesmedienanstalt Hessen gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen des KI-Tools KIVI oder im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach §19 Medienstaatsvertrag über meinen Netzblog angefordert.
KIVI ist eine 2021 im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW entwickelte künstliche Intelligenz, die das Internet in mehreren Sprachen nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen durchforstet. Inzwischen nutzen alle Landesmedienanstalten das Programm. Für relevant erachtete Fundsachen werden an die Verfassungsschutz- und Polizeibehörden gemeldet.
In der Auskunft vom 28. August 2026 sind ca. 50 Social-Media-Beiträge von mir und anderen gelistet, die im Zeitraum vom 29.4. bis 24.7. per KIVI erfasst, bearbeitet und gespeichert wurden. Als Löschdatum ist jeweils ein Datum drei Monate später angegeben. Einige der Einträge sind doppelt, bei anderen wurde der entsprechende Beitrag gelöscht oder ist aus anderen Gründen nicht auffindbar.
Als Zweck der Verarbeitung meiner Daten gibt die Behörde an: „kontinuierliche Beobachtung von Telemedienangeboten, zur Prüfung und Bewertung der erfassten Inhalte im Hinblick auf mögliche Rechtsverstöße, sowie zur Evaluation des eingesetzten Verfahrens.“ Einen Rechtsverstoß durch mich hat die Anstalt in keinem Fall festgestellt, schreibt sie.
An der Korrektheit und Vollständigkeit der angegebenen Zweckbestimmung habe ich große Zweifel. Ich habe deshalb die Medienanstalt Hessen mit Brief vom 18. September 2026 um Erläuterung bzw. Rechtfertigung gebeten, warum so viele Beiträge von mir und über mich verarbeitet wurden, bei denen nicht einmal erkennbare Anzeichen für Rechtsverstöße vorliegen, geschweige denn tatsächliche Rechtsverstöße. Die Antwort steht noch aus.
Damit sich alle Interessierte ein eigenes Bild machen können, was die Medienanstalt zu erklären hat, habe ich die Beiträge, die die Medienanstalt aufgelistet hat, auf einer eigenen Seite nach Themen sortiert und dokumentiert.
Nur in einem Fall, einem die Regierung beschimpfenden Nutzerkommentar unter einem Fremdbeitrag, in dem auf einen Beitrag von mir hingewiesen wird, ist nachvollziehbar, warum ein auf mögliche Rechtsverstöße trainiertes KI-Programm anschlagen würde.
Der mit Abstand am stärksten besetzte Themenblock ist mit 23 Einträgen „Zensur und Meinungskontrolle“. Allein 13 von diesen beziehen sich auf mein Buch „Der Wahrheitskomplex“ und Interviews dazu. Vier weitere beinhalten Kritik an mutmaßlich zensorischen Aktivitäten der Landesmedienanstalten.
Aufgeführt werden auch sieben kritische Beiträge zu Bargeld, Geldwesen, digitalem Euro und digitaler Identität und vier zu vermeintlicher Klima- und Impfpgropaganda, zwei zu Nato und Krieg und vier weitere zu anderen Themen.
Vorläufige Hypothese
Die aufgelisteten Themen und die Tatsache, dass die Landesmedienanstalten sich nicht nur als Zuträger für die Polizei, sondern auch für den Verfassungsschutz betätigen, deuten sehr stark darauf hin, dass mit KIVI nicht nur nach rechtswidrigen Beiträgen gesucht wird, sondern auch nach allem, was den Verfassungsschutz interessieren könnte. Dazu gehört unter anderem, was jener mit oft sehr fragwürdiger Rechtfertigung als Delegitimierung des Staates, Demokratiefeindlichkeit, Verschwörungstheorie, Antisemitismus, Desinformation und hybride Kriegsführung bezeichnet. Auch nach Beiträgen zu den Landesmedienanstalten selbst und ihrem Arbeitsumfeld scheinen sie mit KIVI zu forschen. Ich lasse mich aber von der Medienanstalt Hessen gern eines besseren belehren.
Hier nochmal der Link zur Liste der von der Medienanstalt gespeicherten Beiträge