Die Zweigstelle München der Sparkasse Südtirol hatte, wie berichtet, von einer Kundin verlangt, ihr Gesamtvermögen anzugeben und die Herkunft eines über ein ganzes Berufsleben angesparten, hohen fünfstelligen Betrags nachzuweisen. Anlass war, dass die Kundin den größten Teil des Guthabens zu einer anderen Bank überwiesen hatte, um dort höhere Zinsen zu bekommen.
Die Sparkasse verlangte die erwähnten Informationen über den bereits abgezogenen Geldbetrag, drohte mit Kontokündigung und fror den mittleren vierstelligen Restbetrag auf dem Konto bis zur Übermittlung der geforderten Informationen und Nachweise ein. Die Kundin lehnte das ab. Schließlich kündigte die Sparkasse der Kundin das Konto, ließ sie aber das restliche Guthaben dann doch abziehen.
Die Kundin konnte die Kündigung auch nicht dadurch abwenden, dass sie mit alten Kontoauszügen nachwies, dass sie den gleichen Betrag schon vor zehn Jahren bei der Sparkasse Südtirol angelegt hatte. Dadurch war ziemlich offenkundig, dass die Kundin das Geld schon lange hatte und es lediglich zum Zweck der Zinsoptimierung zwischen Banken transferierte. Das machte sie zwar zu einer eher unattraktiven Kundin für Banken, die mit befristeten Lockangeboten Dauerkunden gewinnen wollen, aber nach vernünftigen Maßstäben nicht zu einem Fall für verschärfte Maßnahmen zur Geldwäschevermeidung. Solche Maßnahmen werden routinemäßig ausgelöst, wenn größere Geldbeträge überwiesen werden. Weil die Aufseher immer strenger werden, gehen die Banken immer mehr dazu über, ihre Kunden im Zweifel lieber aggressiv auszuforschen, als ein Bußgeld oder hochnotpeinliche Überwachungsmaßnahmen durch die Aufseher zu riskieren, falls ihnen einmal ein Geldwäscher durch die Lappen gehen sollte.
Fazit
Durch die zunehmend übergriffigen Regeln der Aufseher hinsichtlich Kundenüberwachung durch die Banken bleiben immer mehr gesetzestreue Bürger wegen harmloser Finanztransaktionen im Schleppnetz der finanziellen Massenüberwachung hängen. Sie müssen sich gegenüber den Banken, und damit auch dem Staat, finanziell nackig machen. Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, aka Privatsphäre, bleibt dabei auf der Strecke. Denn statt des Staates, gegen den sie sich gerichtlich wehren könnten, fragen für diesen die Banken. Und gegen deren übermäßige Neugier können sich die Kunden nicht wehren, wenn sie ihr Konto behalten wollen.