3. 08. 2026 | Die Landesmedienanstalten haben offenbar ihre liebe Not mit Datenauskunftsanforderungen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Zusammenhang mit ihrer KI zum Durchschnüffeln der sozialen Medien namens KIVI ist die Beantwortung der vielen Anfragen aufwendig. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
KIVI ist eine 2021 im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW entwickelte und von der Staatskanzlei NRW finanzierte künstliche Intelligenz, die das Internet in mehreren Sprachen nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen durchforstet. Inzwischen nutzen alle Landesmedienanstalten das Programm. Für relevant erachtete Fundsachen werden an die Verfassungsschutz- und Polizeibehörden gemeldet. Warum es Aufgabe der ungefragt von den Rundfunkbeitragszahlern finanzierten Behörden sein soll, polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen und dem Verfassungsschutz zuzuarbeiten, ist nicht ganz klar, jedenfalls mir nicht. Die Landesmedienanstalten bleiben vage bei der Beschreibung der Rechtsgrundlage ihres KIVI-Tuns. Die Landesmedienanstalt Sachsen-Anhalt etwa begründet es mit einer „gesetzlichen Pflicht nach dem Medienstaatsvertrag (MStV), dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und dem jeweiligen Landesmediengesetz zur kontinuierlichen Beobachtung von Telemedienangeboten im Rahmen der Aufsichtsfunktion“.
KIVI betrifft jeden, der sich im Internet öffentlich äußert.
Außerdem kontrollieren die Anstalten, ob sich alternative Medienanbieter an das halten, was die Anstalten für Sorgfaltspflichten von Journalisten halten. Dabei tun sie so, als müssten Blogger und andere sich an die de-facto unverbindlichen Grundsätze halten, die sich Zeitungen und andere etablierte Presseorgane gegeben haben. Wer es als alternativer Medienanbieter nicht tut, dem drohen von den Anstalten empfindliche Kostennoten und Strafen. Die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage dafür, §19 Medienstaatsvertrag, ist unter dem Aspekt der Meinungs- und Informationsfreiheit umstritten.
Am 2. Juli hatte ich brieflich von der für mich zuständigen Landesmedienanstalt Hessen gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen des KI-Tools KIVI oder im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach §19 Medienstaatsvertrag über meinen Netzblog angefordert. Ich bat — auf Anregung des von den Anstalten intensiv schikanierten Bloggers Alexander Wallsch — um Auskunft zu folgenden Punkten:
- Ob und welche personenbezogenen Daten von mir (z. B. aus öffentlichen Quellen, Social Media, Netzseiten) erfasst, analysiert, gespeichert oder verarbeitet wurden.
- Die Herkunft dieser Daten.
- Die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung.
- Ob und an wen (insbesondere andere Landesmedienanstalten, Condat AG, Verfassungsschutz, Polizei oder Staatsanwaltschaften) meine Daten weitergegeben wurden.
- Die Speicherdauer.
- Ob Profiling oder automatisierte Entscheidungen stattfanden.
- Ob meine Daten im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung (Art. 26 DSGVO) mit anderen Anstalten verarbeitet wurden.
Mit Datum vom 30. Juli informierte mich die Landesmedienanstalt Hessen brieflich, dass die übliche Monatsfrist nicht reiche und sie weitere zwei Monate für eine Antwort benötigen werde. Die Begründung ist aufschlussreich. Die Gründe sind zum einen die Vielzahl der DSGVO-Anfragen zu KIVI, zum anderen die Komplexität der Beantwortung. Diese Komplexität rühre daher, dass die Landesmedienanstalten des KIVI-Tool gemeinsam nutzten und die Rechte Dritter berücksichtigt werden müssen.
Beantwortet werden die vielen Anfragen offenbar von der Condat AG, die KIVI entwickelt hat und für die Landesmedienanstalten als Dienstleisterin tätig ist. Man darf annehmen, dass das ziemlich teuer ist.
Die vielen Menschen, die von ihrer zuständigen Landesmedienanstalt wissen wollen, welche Daten man dort über sie gesammelt hat, tun also ein gutes Werk für die Meinungsfreiheit. Denn der zweiprozentige Anteil, den die Landesmedienanstalten vom Topf der Rundfunkbeiträge bekommen, ist festgelegt. Das Geld, das sie für die Beantwortung von DSGVO-Anfragen ausgeben müssen, können sie nicht mehr dafür ausgeben, Blogger und unabhängige Nachrichtenportale zu schikanieren und Schnüffeldienste für Polizei und Verfassungsschutz zu erledigen, damit nur ja keine Beleidigung eines Mainstream-Politikers ungeahndet bleibt. Die scheinbare Effizienz des Durchschnüffelns des Internets mit einer gemeinsamen KI fällt ihnen jetzt auf die Füße.