Sondervermögen in einer Sonderdemokratie

16. 06. 2026 | Gastautor Andreas Hansel analysiert die politische und sprachliche Geschichte und die Profiteure der Sondervermögen. Er schlägt vor, einige weitere Sonderbegriffe einzuführen, indem er resümierend fragt, „ob wir nicht in einer Sonderdemokratie leben, regiert von Sonderlingen mit Sonderrechten, die einen Sonderweg beschreiten und das mit einer Sondersprache kaschieren.

Andreas Hansel.* Das Thema „Sondervermögen“ ist medial inzwischen wieder in der Versenkung verschwunden – trotz aller Besonderheiten um vorausgegangene Wahlversprechen, Sondermehrheiten und die tatsächlichen Verwendungszwecke der horrenden Summen. Zeit also, es wieder auszugraben und sich etwas näher damit zu beschäftigen. Wir wollen doch nichts vergessen. Der Wal ist jetzt Geschichte. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt. Vielleicht.

Das Wort „Sondervermögen“ kommt wie „Geschenk“ daher. Es liegt hübsch verpackt im politischen Diskurs und erweckt Hoffnung. Wer das Wort zum ersten Mal hört, denkt vielleicht an so etwas wie die Goldreserven der deutschen Bundesbank. (Wo sind die eigentlich genau?) Angespart über Jahrzehnte, solide verwaltet, für Notzeiten gedacht.

„Sondervermögen“ ist eine Wortbildung aus zwei Bestandteilen. „Sonder-“ kommt aus dem Althochdeutschen „sundar“, dem Mittelhochdeutschen „sunder“, und bedeutet schlicht: „getrennt, abgesondert, außerhalb der Norm“. Etwas Separates. Etwas, das bewusst außerhalb des Normalen steht.[1]

Das Wort „Vermögen“ kennt jeder. Es stammt vom Verb „vermögen“ ab. Es bedeutete ursprünglich „imstande sein“, später „besitzen, verfügen über“.[2] Für uns alle bedeutet es: „Geld, Kapital, Besitz“, das Gegenteil von Schulden. Es wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Letztendlich ist das Vermögen das, was bleibt, wenn alle Verbindlichkeiten abgezogen sind.

Demnach müsste „Sondervermögen“ also ein besonderer, separater, zusätzlicher Vermögenswert“ sein. Ein echter Schatz vielleicht. Sicher angelegt und verwahrt – vielleicht sogar für die Kinder gedacht, mündelsicher. Packt man das Geschenk allerdings aus, wird klar, dass man es mit einer Mogelpackung zu tun hat und das Gegenteil der Fall ist: Etikettenschwindel in Reinform!

Was ein Sondervermögen wirklich ist

In der deutschen Haushaltspolitik ist ein „Sondervermögen“ kein Vermögen, sondern ein raffinierter buchhalterischer Gestaltungstrick, vergleichbar mit den Praktiken der Banken vor der Finanzkrise 2008. Damals wurden riskante Kredite (vor allem Subprime-Hypotheken) in eigens gegründete Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles[3]) ausgelagert und zu Wertpapieren (z. B. CDOs – Collaterized Debt Obligations[4]) verbrieft. Diese Geschäfte wurden „off-balance-sheet“ geführt, sodass die Schulden und Risiken nicht in der offiziellen Bilanz der Bank erschienen. Dadurch sahen die Banken bilanziell gesünder und kapitalstärker aus, als sie waren.

Bei einem Sondervermögen handelt es sich also um einen Nebenhaushalt außerhalb des regulären Bundesetats – sozusagen um einen Schattenhaushalt, in dem der Staat Kredite aufnehmen darf, die im normalen Haushalt entweder unerwünscht, weil transparent sind oder wegen der Schuldenbremse schlicht verboten wären. Das Geld wird nicht erwirtschaftet, sondern geliehen. Am Ende steht kein Vermögen, sondern ein neuer Schuldenberg auf dem Konto der derzeitigen und künftigen Steuerzahler.

Der Grund für diese Wortwahl ist: Der Bund darf laut Grundgesetz seit 2009 (Schuldenbremse, Art. 109 GG) strukturell nur noch sehr begrenzt neue Schulden machen, ungefähr 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr.[5] Da unsere Regierungen gerne Geld ausgeben, reicht das leider nicht aus, um einen soliden Haushalt aufzustellen. Und schon hat man ein Problem. Die Lösung: Man gründet einen „Fonds“, ein „Sondervermögen“ als eine rechtlich eigenständige Einheit außerhalb des normalen Haushalts und darf dann, mit entsprechendem Gesetz, Kredite aufnehmen. Diese werden „formal“ nicht den „normalen“ Schulden zugerechnet und tauchen im Bundeshaushalt nicht auf.

Eine kurze Geschichte des Etikettenschwindels

Das Wort „Sondervermögen“ ist kein Produkt der Gegenwart. Es hat eine lehrreiche Geschichte.s[6] Sie beginnt 1953 mit dem ältesten und bis heute existierenden Sondervermögen, dem ERP-Sondervermögen, benannt nach dem „European Recovery Program“, dem Marshallplan. Der Bundestag verabschiedete das entsprechende Gesetz am 3. Juli 1953. Politischer Vater des Begriffs war Franz Blücher, ein FDPler, damaliger Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans und Vizekanzler. Er verwendete „Sondervermögen“ im Gesetzesentwurf.[7]

Damals war die Bezeichnung nahezu gerechtfertigt: Die USA hatten Deutschland im Rahmen des Marshallplans Waren und Güter geliefert. Diese wurden in Deutschland verkauft; das eingenommene Geld floss in einen separaten Fonds. Daraus wurden zinsgünstige Kredite an die Wirtschaft vergeben. Die Rückzahlungen wurden wieder neu verliehen.[8] Der Fonds trug sich somit selbst und wuchs sogar an. Heute hat das ERP-Sondervermögen ein positives Vermögen von rund 25 Milliarden Euro bei knapp unter einer Milliarde Euro Schulden.[9]

Der erste große Missbrauch

Beim vielleicht bewegendsten Ereignis der deutschen Nachkriegsgeschichte, der Wiedervereinigung, griff man zum selben Instrument. Der „Fonds Deutsche Einheit“ versteckte rund 48 Milliarden Euro Schulden außerhalb des normalen Haushalts. Durch den „Erblastentilgungsfonds“ von 1995 kamen weitere 171 Milliarden DDR- und Treuhand-Schulden dazu.[10]

Der Name „Erblastentilgungsfonds“ ist besonders gut gewählt, denn der Fonds tilgte nichts. Vielmehr sammelte er eine Erbschaft aus Schulden an und reichte diese an die nächsten Generationen weiter. Die Gesamtverschuldung Deutschlands hat sich in dieser Zeit nahezu verdoppelt. Ein Großteil davon wurde in Sondervermögen verschleiert, um die Belastungen vor der Öffentlichkeit zu verbergen.

Der eigentliche Sündenfall kam mit der Finanzkrise. Am 17. Oktober 2008 errichtete der Bundestag den „Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin)“. Es war das erste große Sondervermögen mit eigener massiver Kreditermächtigung. Bis zu 400 Milliarden Euro Garantien, 80 Milliarden für direkte Rekapitalisierungen von Banken, den Verursachern der Krise. Das Ziel war die Bankenrettung, insbesondere die der systemrelevanten. Deklariert wurden diese immensen Ausgaben als „Sondervermögen“.[11]

Aus dem Wort wurde ein Werkzeug. Das Schweizer Taschenmesser der Haushaltstrickserei war erfunden und zur Nutzung freigegeben. Wer Geld brauchte, das er offiziell nicht hatte, beschaffte sich ein Sondervermögen: 100 Milliarden für die Bundeswehr. Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Corona, Sondervermögen für Klima und Transformation. Und dann, im Frühjahr 2025, der bisherige Gipfel: 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität, beschlossen mit einer „Sondermehrheit“ des alten, abgewählten Bundestags, da im neu gewählten Parlament die nötige Zweidrittelmehrheit nicht mehr vorhanden war. Man nutzte die ablaufende Mehrheit eines Parlaments, dessen demokratisches Mandat gerade erloschen war, um Schulden für die nächsten Jahrzehnte zu beschließen. Schulden, die bis 2065 laufen sollen. Verkauft wird es uns als „verantwortungsvolle“ Politik.

Die Profiteure

Schulden haben immer zwei Seiten: die Schuldner und die Gläubiger. Beim Sondervermögen ist der Schuldner der deutsche Steuerzahler, die heutigen und die künftigen. Aber wer sind die Gläubiger?

Der Bund finanziert seine Sondervermögen über den Kapitalmarkt, indem er Bundesanleihen ausgibt.[12] Die Käufer dieser Anleihen sind vor allem deutsche und europäische Banken, Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Investmentfonds sowie ausländische Zentralbanken und Staatsfonds aus Norwegen, Singapur, China und dem Nahen Osten.[13]

Zu den Käufern gehören auch US-amerikanische Vermögensverwalter wie BlackRock, die über ihre Indexfonds in Bundesanleihen investiert sind.[14] Dass der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz bis 2020 Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland war, sei an dieser Stelle kommentarlos erwähnt. Diese Käufer erhalten dafür Zinsen – sichere, staatlich garantierte, langlaufende Zinsen. Die Zinslast des Bundes steigt von ca. 30 Milliarden per anno auf bis ca. 66 Milliarden Euro bis 2029, jährlich. Das neue 500 Milliarden-Sondervermögen soll weitere 20 bis 25 Milliarden Euro Zinsen pro Jahr kosten.

Das darf, nüchtern betrachtet, durchaus als eine strukturelle Umverteilung bezeichnet werden: von Steuerzahlern und künftigen Generationen zu institutionellen Anlegern weltweit. Der Bundesrechnungshof kritisiert diesen Mechanismus regelmäßig.[15] Möglicherweise wurden deswegen nach der Kritik an den Sondervermögen Stellenkürzungen geplant. Oppositionspolitiker äußern denselben Verdacht.[16]

Und die Tilgung? Diese findet, statistisch gesehen, kaum oder gar nicht statt. Man kann diese nicht stattfindende Tilgung gemäß der oben erläuterten Wortschöpfungslogik als „Sondertilgung“ bezeichnen. Der „Investitions- und Tilgungsfonds“ beispielsweise hat bei rund 17 Milliarden Euro Schulden ein Vermögen von nur einer Milliarde Euro.[17] Der Bundeswehr-Sonderfonds soll irgendwann ab 2031 getilgt werden. Vielleicht. Wer weiß?[18]

Diejenigen, die profitieren, sind folglich nicht die deutschen Bürger, die für diese Schulden geradestehen müssen, sondern die Kreditgeber.

Fazit: Sondersprache darf niemals hinterfragt werden

Diejenigen, die das Wort „Sondervermögen“ benutzen, ohne rot zu werden, sind entweder vollkommen ahnungslos oder sie haben sehr gute Nerven beim Verlautbaren von Unwahrheiten. Beides qualifiziert sie für eine steile Karriere in der deutschen Politik.

„Sondervermögen“ ist kein Fachjargon. Es ist glasklarer Etikettenschwindel. Und wer ihn betreibt, zeigt in aller Deutlichkeit, dass er keinen Hauch von Respekt vor seinen Wählern und den Bürgern dieses Landes hat, möglicherweise auch nie gehabt hat. „Sondervermögen“, „Entlastungspaket“, „Transformationsfonds“, „Reformpaket“ – jedes dieser Wörter ist ein kleines Geständnis, dass sie die Wahrheit verschleiern wollen, dass sie uns für zu blöde halten und dass sie wissen, dass sie es mit den deutschen Bürgern machen können. Sie deklarieren den steuerzahlenden Bürger zum Sonderidioten und outen sich selbst als sonderwahrheitsartikulierende Scharlatane. Man muss nur genau zuhören.

Das Hoffnung stiftende, das wirklich Tröstliche ist: Je öfter sie diese Wörter benutzen, desto klarer werden sie, desto mehr Bürger erkennen, was gespielt wird.

Viele Fragen bleiben offen: Ob wir nicht in einer Sonderdemokratie leben, regiert von Sonderlingen mit Sonderrechten, die einen Sonderweg beschreiten, uns mit Sonderbeigaben neue Sondervermögen andrehen und all das mit einer Sondersprache kaschieren, damit sie den Sondermüll finanzieren können, den sie produzieren, während sie Sonderzulagen einstreichen. Dabei sichern sie sich, wenn der Bürger mal wieder falsch gewählt hat, mit Sondermehrheiten ab. Mit Sondergesetzen versuchen sie, ihre Sonderwahrheiten zu schützen. Die dürfen niemals hinterfragt werden. Wer es dennoch tut, stört den Sonderfrieden in der Sonderrealitätszone und wird von einem Sondereinsatzkommando besucht.

Abschließend bleibt deshalb zu klären, ob man vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse einige unserer Politiker nicht als sonderintelligent, sonderkompetent und sonderbegabt bezeichnen dürfte oder ob dies ein Straftatbestand nach dem Sonderparagraphen 188 StGB wäre.

 

* Andreas Hansel ist Mitglied des Vereins zur Verteidigung der Grundrechte „1bis19“. Dieser Beitrag erschien zuerst unter dem Titel „Vom Sondervermögen und anderen Sonderdingen“ auf 1bis19.de.

[1] sonder – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Synonyme, Beispiele | DWDS

[2] vermögen – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Beispiele | DWDS

[3] Zweckgesellschaft – Wikipedia

[4] Collateralized Debt Obligation – Wikipedia

[5] Art 109 GG – Einzelnorm

[6] Deutscher Bundestag – Die Sondervermögen des Bundes – ein Überblick

[7] Deutscher Bundestag – Sondervermögen – die Haushalte neben dem Haushalt

[8] The Marshall Plan and the ERP | KfW

[9] Deutscher Bundestag – Die Sondervermögen des Bundes – ein Überblick

[10]Vgl. Deutscher Bundestag, „Sondervermögen – die Haushalte neben dem Haushalt“, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw16-sondervermoegen-890232 sowie DIW Berlin, „Die Finanzierung der deutschen Einheit – zum Umgang mit der Schuldenlast der Wiedervereinigung“, Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 78 (2009), https://www.diw.de/de/diw_01.c.453767.de/publikationen/vierteljahrshefte/2009_02_9/die_finanzierung_der_deutschen_einheit__zum_umgang_mit_der_schuldenlast_der_wiedervereinigung.html (bzw. PDF: https://www.econstor.eu/bitstream/10419/99559/1/vjh.78.2.146.pdf).

[11] Finanzmarktstabilisierungsfonds – Wikipedia

[12] Ein Überblick über die emittierten Wertpapiere findet sich hier:
Überblick Bundeswertpapiere – Deutsche Finanzagentur

[13] Gläubigerstruktur – Deutsche Finanzagentur

[14] iShares Germany Govt Bond UCITS ETF | IDEU

[15] Bundesrechnungshof – Homepage – Schuldenbremse: Umgehung gefährdet solide Staatsfinanzen
siehe auch: Bundesrechnungshof – Homepage – Sondervermögen: Anzahl und finanziellen Umfang reduzieren

[16] Bundesrechnungshof warnt: Stellenkürzungen gefährden Haushaltskontrolle massiv – HASEPOST

[17] DSi Impuls Nr. 25: Der Investitions- und Tilgungsfonds – Tilgung bis in alle Ewigkeit? | Bund der Steuerzahler e.V.

[18] Das Sondervermögen Bundeswehr, der Bundeshaushalt und die Schuldenbremse