Die im Mai 2025 verhängte Sanktionierung des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru wegen angeblicher Unterstützung russischer Propaganda löste erst ab Anfang 2026 eine immer breitere Diskussion aus. Zunächst war das öffentliche Interesse an den Sanktionen im Dezember neu aufgeflammt, als auch der in Brüssel lebende ehemalige Offizier des Schweizer Militärgeheimdienstes und Buchautor („Putin, Herr des Geschehens?“) auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Ab Januar suchte Dogru die Öffentlichkeit und wehrte sich gerichtlich gegen das finanzielle Aushungern seiner fünfköpfigen Familie. Die Bundesregierung geriet zunehmend in Erklärungsnot.
Ausländische Propaganda wird von NATO, EU und Bundesregierung als „hybride Bedrohung“ oder „hybride Kriegsführung“ eingestuft. Zuständig für die Abwehr hybrider Bedrohungen im Inland ist das Ministerium des Inneren und für Heimat (BMI). Die Seite „Desinformation als hybride Bedrohung“ des Heimatschutzministeriums, wie ich das BMI in diesem Zusammenhang passend nennen will, ist im Internet-Archiv seit März 2023 auffindbar. Dort fand sich bis Ende April 2026 jeweils der ausdrückliche Hinweis:
„Aus sicherheitspolitischer Sicht ist Desinformation den hybriden Bedrohungen zuzuordnen, wenn sie direkt oder indirekt durch fremde Staaten gesteuert wird.“
„Desinformation“ ist in der gelebten Praxis oft genug nur ein abwertender Ausdruck für scharfe Kritik an den Regierenden oder das Verbreiten von Wahrheiten, die von der offiziellen Wahrheit abweichen. Eine direkte oder indirekte Steuerung durch Russland wurde Dogru nicht nachgewiesen. Im Fall des ebenfalls sanktionierten Jacques Baud wurde eine solche Steuerung nicht einmal ernsthaft behauptet. Das Auswärtige Amt stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Nachweis nicht nötig sei.
In nachträglicher Rechtfertigung dieses umstrittenen Standpunkts, ist in der seit Anfang Mai auf der Seite präsentierten (Neu-) Definition von „Desinformation als hybride Bedrohung“ die Bedingung einer Steuerung durch fremde Staaten nicht mehr enthalten. Dort heißt es inzwischen nur noch:
„Desinformation wird von nicht-staatlichen Akteuren aus dem In- und Ausland sowie von ausländischen staatlichen Akteuren aus unterschiedlichen Motivationen heraus eingesetzt. Wird Desinformation von einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat (oder auch einen Staatenverbund) auszuüben, handelt es sich um eine hybride Bedrohung.“
Es genügt demnach — nach meiner Lesart, der das Heimatschutzministerium auf Anfrage nicht widersprach — , dass ausländische Staaten die „Desinformation“ eines inländischen Akteurs weiterverbreiten, um diese als hybride Bedrohung der nationalen Sicherheit einzustufen.
Stellungnahme des Heimatschutzministeriums
Ein Sprecher des BMI antwortete auf meine Anfrage, wann und warum „Desinformation als hybride Bedrohung“ neu definiert wurde, und ob meine Lesart der neuen Definition richtig sei, es handle sich nicht um eine Neudefinition, sondern es habe lediglich „eine Vereinheitlichung der durch das BMI veröffentlichten Informationen stattgefunden“, und weiter:
„Für die Arbeit des BMI galt und gilt nach wie vor, dass Desinformation als hybride Bedrohung angesehen wird, wenn diese von einem fremden Staat verbreitet wird, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat (oder auch einen Staatenverbund) auszuüben.“
Die Auskunft ist falsch. Die zweite Seite des BMI zum Thema hybride Bedrohungen, auf die in der Antwort verwiesen wird, die Seite zum „Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation“ von Januar 2025 enthält weiterhin den Erklärkasten zu hybriden Bedrohungen in der alten Fassung. Dieser enthält die ausdrückliche einschränkenden Bedingung, dass ausländische Steuerung gegeben sein muss, damit Desinformation eine hybride Bedrohung darstellt. Die Definition war also früher einheitlich und ist es nun — seit der Umdefinition auf der Seite „Desinformation als hybride Bedrohung“ — nicht mehr.
Die Vorbereitung: Scheibchenweise Umdefinition
Schon vor der jüngsten Neudefinition, die angeblich keine ist, wurde die Rechtfertigung von Sanktionen gegen kritische Publizisten durch scheibchenweise Ausweitung dessen vorbereitet, was der Staat als Sicherheitsbedrohung durch „Desinformation“ einstuft. Die einschränkende Bedingung der Steuerung durch einen ausländischen Staat, die anfangs den ersten Satz des Beitrags bildete, wanderte immer weiter nach hinten und wurde immer weniger prominent, bevor sie zuletzt ganz gestrichen wurde.
Version 29. März 2023
Als es losging, ein Jahr nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine, damals unter Nancy Faeser (SPD), war alles noch klar und nachvollziehbar. Zuvorderst stand da auf der Seite:
„Aus sicherheitspolitischer Sicht ist Desinformation den hybriden Bedrohungen zuzuordnen, wenn sie direkt oder indirekt durch fremde Staaten gesteuert wird. Hybride Bedrohungen umfassen zum Beispiel die Manipulation der öffentlichen Meinung durch online verbreitete Desinformation und Propaganda, aber auch weitere Formen der illegitimen Einflussnahme durch fremde Staaten.“
Was „hybride Bedrohungen“ sind, wurde in einem Kasten so erklärt:
„Wenn nicht legitime Methoden der Einflussnahme aus dem Ausland eingesetzt werden, ohne dass ein Krieg erklärt wird, spricht man von einer hybriden Bedrohung. Darunter können auch Desinformationskampagnen fallen. Desinformation kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen.“
Das ist schön klar, auch wenn der Begriff „legitim“ etwas schillert. Gern wird das, was man „nicht legitime Einflussnahme“ nennt, wenn es im eigenen Land stattfindet, „Demokratieförderung“ genannt, wenn man es selbst in anderen Ländern betreibt. Am 23. Juli 2023 war der Text noch derselbe. Die Seite zu diesem Datum liegt, anders als die vom 29. März, in formatierter Form im Internet-Archiv vor und ist damit besser zum Nachschauen geeignet.
Version 26.2.2024
Knapp ein Jahr später, immer noch unter Nancy Faeser, las sich die Sache bereits deutlich anders und wurde diffuser. Die ersten Sätze auf der Seite sind seither:
„Ein Propagandavideo, das sich gegen Deutschlands Unterstützung der Ukraine richtet oder gefälschte Webseiten, mit denen Stimmung gegen ukrainische Geflüchtete in Deutschland gemacht wird: Das ist weder Satire noch kritische Auseinandersetzung mit Regierungshandeln oder versehentliche Fehlinformation. Es handelt sich um gezielte Falschinformationen und Manipulationen.“
Die Behauptungen, die damit implizit aufgestellt werden lauten:
- Ein Video, das die (Art oder Höhe) der finanziellen oder militärischen Unterstützung der Ukraine durch die Bundesregierung kritisiert, ist (immer) Desinformation.
- Dahinter steckt (immer) böse Absicht.
- Es ist keine kritische Auseinandersetzung mit dem Regierungshandeln, sondern gezielte Manipulation.
- Keine Beteiligung des Auslands ist dafür erforderlich.
Erst danach wird das Thema russische Desinformation und das mutmaßliche Motiv der dortigen Regierung thematisiert, „die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen, die Gesellschaft zu spalten und Deutschland zu schwächen.“ Dabei ist auch immer wieder von Desinformation die Rede, ohne dass diese ausdrücklich auf ausländische oder vom Ausland gesteuerte Desinformation begrenzt würde.
Erst nach dieser längeren Verwirr- und Vermischübung wird „hybride Bedrohung“ wie gehabt definiert als:
„Wenn nicht legitime Methoden der Einflussnahme aus dem Ausland eingesetzt werden, ohne dass ein Krieg erklärt wird, spricht man von einer hybriden Bedrohung. Darunter können auch Desinformationskampagnen fallen. Aus sicherheitspolitischer Sicht ist Desinformation den hybriden Bedrohungen zuzuordnen, wenn sie direkt oder indirekt durch fremde Staaten gesteuert wird.“
Nur noch sehr analytische Geister werden es schaffen, die Vermischung der Begriffe, die vorher stattfand, wieder aus ihrem bewussten und vor allem unterbewussten Denken zu eliminieren.
Bis April 2026 blieb die unter Faeser entstandene und modifizierte Seite weitestgehend unverändert. Anfang Mai kam dann, nach Auskunft des Ministeriums, die Neugestaltung nun unter Heimatschutzminister Alexander Dobrindt (CSU), seit einem Jahr im Amt.
Regierungskritik wird zur Kollaboration mit dem Feind erklärt
Version ab Mai 2026
Der manipulative erste Absatz mit seinen unterschwelligen Botschaften blieb erhalten. Danach kommt nun gleich ein Kasten zur Definition von „Desinformation“, der den vorherigen Kasten zu „hybride Bedrohung“ ersetzt. Dadurch wird der Fokus noch stärker auf jegliche Art von „Desinformation“ gerichtet, egal ob aus dem Inland oder dem Ausland, gleichgültig ob vom Ausland gesteuert oder lediglich weiterverbreitet. Alles, was die Regierung ernsthaft angreift, kann sehr leicht zur Bedrohung für die nationale Sicherheit werden. Die bis mindestens April 2026 geltende Bedingung, dass die „Desinformation“ durch fremde Staaten gesteuert wird, entfällt:
„Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet wird. (…) Wird Desinformation von einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen anderen Staat (oder auch einen Staatenverbund) auszuüben, handelt es sich um eine hybride Bedrohung. Beabsichtigt wird eine Verwirrung der Öffentlichkeit über die Faktenlage, Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung, Verschleierung und Ablenkung von eigenen Aktivitäten, Emotionalisierung von kontroversen Debatten, Verstärkung gesellschaftlicher Spannungen und/oder das Schüren von Misstrauen in staatliche Institutionen und Regierungshandeln, mit dem Ziel der Stärkung der eigenen Position und Durchsetzung eigener Interessen.“
Die Motive der Uminterpreten
Zwei Erklärungen für die scheibchenweise Uminterpretation und schließlich Umdefinition von „Desinformation als hybride Bedrohung“ bieten sich an. Eine Erklärung wäre: die Regierung hat nach und nach ihre Einschätzung und ihre Strategie im Umgang mit Desinformation geändert. Treffender scheint eine konkurrierende These: Die Regierung hat schon lange Kritik am Regierungshandeln mit Mitteln des Kampfes gegen hybride Bedrohungen unterdrückt. Mit zunehmender Gewöhnung der Bevölkerung an den Propagandakrieg verliert sie immer mehr die Scheu, das offenzulegen und Kritikern offen zu drohen.
Dass die zweite Hypothese einschlägig ist, zeigt schon ein Blick in den gemeinsamen „Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“. Dieser wurde unter Federführung des Heimatschutzministeriums seit Juni 2022 erarbeitet und im Oktober 2025 veröffentlicht. Darin wird unter oder Überschrift „wehrhaft gegen Delegitimierung“ sogenannte Desinformation als Bedrohung der inneren Sicherheit klassifiziert, und zwar ausdrücklich unabhängig davon, ob sie vom Ausland gesteuert oder gefördert ist, oder der Autor aus eigenem Antrieb die Regierung kritisiert. Im Wortlaut:
„Die gezielte Verbreitung von falscher oder irreführender Information, sogenannter Desinformation, stellt eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland dar. Deutschland ist in zunehmendem Maße auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen von Desinformation aus dem Ausland aber auch von Akteuren aus dem Inland betroffen.“
In dem Papier werden oft „Desinformation“ und „hybride Bedrohungen“ abwechselnd, wie austauschbare Begriffe benutzt. Vieles von dem, was an Aktivitäten von Bund und Ländern zu Desinformationsbekämpfung beschrieben wird, unterscheidet in keiner Weise zwischen rein inländischer und vom Ausland gesteuerter „Desinformation“. Beschrieben werden Maßnahmen zur Durchsetzung der regierungsamtlichen „Wahrheit“, wie ich sie in „Der Wahrheitskomplex“ beschrieben habe, von der computergestützten Durchforschung der sozialen Medien nach kritischen Inhalten, deren ki-gestützter Analyse, ihrer Diskreditierung durch tendenziöse „Faktenchecks“ und die Verfolgung der Dissidenten durch Verfassungsschutz und Kriminalpolizei.