Der Verein VVN-BDA hatte einem sächsischen Unternehmer Unterstützung von und Nähe zu Rechtsradikalen vorgeworfen, u.a. wegen einer Spende an die AfD und der Untersützung eines regionalen TV-Kanals. Der BGH ging davon aus, dass der Verein wusste, dass der Unternehmer für eine mit der AfD konkurrierende Bürgerinitiative aktiv war und dass er der CDU deutlich nachhaltiger und mehr Geld gespendet hatte als der AfD. Außerdem sei durch Weglassung sonstiger Gesprächspartner des TV-Kanals der falsche Eindruck erweckt worden, dort träten vor allem Rechtsradikale auf.
Der BGH stellt in seinem Grundsatzurteil das absichtliche Weglassen wichtiger entlastender Umstände der Falschbehauptung gleich, wenn dadurch dem Publikum nahegelegt wird, die Person oder Organisation, über die berichtet wird, negativ zu beurteilen oder die negative Beurteilung der Autoren zu übernehmen.
Regierungsnahe Faktenchecker wenden die Technik des bewussten Weglassen immer wieder an, wenn sie Menschen vermeintlich der Lüge oder Desinformation überführen. Manchmal werden sie dabei erwischt. Das könnte künftig teuer werden.
AFP diskreditiert Enquete-Experten durch Verschweigen
Ein Beispiel habe ich kürzlich hier berichtet. Die Nachrichtenagentur AFP beschuldigt den Toxikologen Helmut Sterz in einem sogenannten Faktencheck, als Experte vor der Enquete-Kommission des Bundestags zur Corona-Aufarbeitung eine falsche Behauptung aufgestellt zu haben. AFP schreibt:
„Fachleute erklärten AFP jedoch, es gebe keine Belege dafür, dass die Impfstoffe zu einer Übersterblichkeit geführt hätten, und widersprachen Sterz‘ Berechnungen.“
Auf dieser Basis sprechen sie von Falschbehauptung und zeigten eine Fotomontage mit Sterz und seiner Aussage, auf der über Sterz Porträt rot unterlegt das Wort „FALSCH“ steht.
Tatsächlich zitierten die Faktenchecker aber nur einen einzigen unabhängigen Experten und die von diesem angeführten Studien. Ein zweiter Experte, den AFP befragte, stützte die Aussage von Sterz. Sowohl die Tatsache, dass sie mit diesem Experten gesprochen haben, als auch seine Aussage und die Studien und Indizien, die er anführte, verschweigen die Faktenchecker dem Publikum. Stattdessen erwecken sie durch die Formulierung „Fachleute erklärten AFP“ den falschen Eindruck, alle Fachleute, mit denen AFP gesprochen habe, widersprächen Sterz.
Vielleicht hat Helmut Sterz ja Lust, AFP auf Unterlassung und Schadenersatz zu verklagen. Immerhin wird er durch diesen irreführenden Faktencheck einer sehr großen Öffentlichkeit als Quacksalber präsentiert und als Buchautor diskreditiert. Die Kollegen von dpa haben mit ähnlichen Methoden gegenüber dem Portal achgut bereits vor Gericht den Kürzeren gezogen.
Das Urteil hat allerdings auch eine problematische Komponente: Es könnte finanzkräftige Menschen und Organisationen, über die ungünstig berichtet wird, einladen, gerichtlich gegen die Berichterstatter vorzugehen, z.B. wenn diese Teile einer langen Stellungnahme des Betroffenen weglassen, weil sie ihnen zu wenig relevant oder zu floskelhaft erscheint. Damit könnte sich das Kostenrisiko erhöhen, insbesondere für finanzschwache, unabhängige Portale und Publizisten erhöhen.
* Mehr zum Wahrheitskomplex und seinen Faktencheckern auf wahrheitskomplex.de