11. 06. 2026 | Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des wegen abgeblicher Naziverherrlichung verurteilten, in Berlin lebenden US-Publizisten C.J. Hopkins ohne Begründung nicht angenommen. Hopkins hatte das Coverbild seines coronamaßnahmenkritischen Buches „The Rise of the New Normal Reich“ auf Twitter verbreitet. Dort scheint unter einer Atemschutzmaske ein Hakenkreuz durch. Ganz ähnliche Motive von deutschen Zeitschriften wurden trotz Anzeigen nicht beanstandet.
Es ist erlaubt, Nazi-Symbole abzubilden, wenn das erkennbar in kritischer und nicht verherrlichender Absicht geschieht. Ein Richter in Berlin urteilte, es sei nicht auszuschließen, dass manche Betrachter das Foto für eine Nazi-Verherrlichung halten. Das Buch ist inzwischen in Deutschland verboten.

Ungeklärt bleibt durch die unbegründete Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde, warum ganz ähnliche Titelbilder von Spiegel und Stern trotz Anzeigen unbeanstandet blieben und bleiben.

Das Strafmaß für Hopkins angebliches Vergehen ist noch festzusetzen.
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27. 11. 2025 | Schon das absurde Gerichtsverfahren gegen den in Berlin lebenden amerikanischen Satiriker und Regisseur C.J. Hopkins wegen angeblicher Nazi-Verherrlichung hatte den US-Vizepräsidenten zu empörten Worten an Berlin veranlasst. Fast zwei Jahre, nachdem er wegen des Postens des Fotos eines Buchcovers angeklagt worden war, fand nun wegen des 2021 veröffentlichen Buches eine Hausdurchsuchung bei Hopkins statt.
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30. 09. 2024 | Das Berliner Kammergericht hat in einem Berufungsverfahren den in Berlin lebenden Autor C. J. Hopkins der Volksverhetzung und Verharmlosung des Nationalsozialismus schuldig gesprochen. Er hatte in zwei Tweets Fotos vom Cover seines 2022 erschienenen totalitarismuskritischen Buches verbreitet. Darauf ist eine Corona-Maske abgebildet, auf der – bei genauer Betrachtung – ein blasses Hakenkreuz zu erkennen ist.