Ben Berndt ist einer der reichweitenstärksten Podcaster Deutschlands. Sein Markenzeichen sind lange, ungeschnittene Interviews. Die Landesmedienanstalten leiten aus §19 Medienstaatsvertrag den Auftrag und das Recht ab, unabhängige Medien zu disziplinieren, wenn sie ihrer Ansicht nach durch eigene Falschaussagen oder durch unwidersprochene Falschaussagen von Interviewpartnern die journalistische Sorgfaltspflicht verletzen.
Indem er sich den sehr einflussreichen Podcaster Ben Berndt zur Brust genommen hat, hat sich Behördenchef Tobias Schmid einen Bärendienst erwiesen. Offenkundig hat er nicht mitbekommen, dass die Öffentlichkeit bereits stark für von staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen ausgehende Gefahren für die Meinungsfreiheit sensibilisiert ist. Nun ist er unter starken Rechtfertigungsdruck geraten. Etablierten Medien, die bisher die Gängelung ihrer unabhängigen Internet-Konkurrenz mit wohlwollendem Schweigen quittiert haben, sind ins Lager der Kritiker gewechselt oder berichten zumindest über die Kritik an den Anstalten.
Stein des Anstoßes für die Landesmedienanstalt war die Aussage von Höcke im Interview mit Berndt, die Nazi-Truppe SA habe kein Motto gehabt. Höcke wurde bereits wegen des der SA zugeschriebenen Mottos „Alles für Deutschland“ der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig befunden. In einem Brief an Berndt verlangte die Landesmedienanstalt NRW rund zwei Monate nach dem Interview, die Aussage von Höcke nachträglich als falsch „einzuordnen“. Außerdem solle er sein gesamtes Angebot von mehr als 300 meist mehrstündigen Interviews auf mögliche Verletzungen der Sorgfaltspflicht prüfen. Nach einem ähnlichen Brief überzogen die Landesmedienanstalten den Blogger Alexander Wallasch mit kostenpflichtigen Beanstandungen verschiedener Aussagen, deren Wahrheitsgehalt für die Behörde in Zweifel steht.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat für Berndt ein Antwortschreiben an die Landesmedienanstalt geschickt. Er schreibt, die Aufforderung der Behörde habe „keinerlei rechtliche Relevanz“. Die Landesanstalt sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Es steht der Behörde laut Steinhöfel nicht zu, sich „eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews anzumaßen“. Das sei verfassungswidrig. Es liege nicht im Verantwortungsbereich des Staates, der Presse „zu diktieren, was er für journalistische Sorgfalt hält“. Steinhöfel argumentiert:
„Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr.“
In einem Interview mit dem Spiegel musste Behördenchef Schmid erklären, warum sein Vorgehen keine Zensur sei. Es werde keine Löschung gefordert, sondern nur eine „Kontextualisierung“. Meinungsfreiheit sei in Deutschland kein grenzenloses Recht:
„In Deutschland findet sie ihre Grenzen in der Menschenwürde, dem Jugendschutz und den allgemeinen Gesetzen. Und ich glaube zudem, dass die Freiheit nur stabil ist, wenn man darauf achtet, dass sie nicht missbraucht wird.“
Die Neue Züricher Zeitung berichtete ausführlich über den Fall und legte eine Kolumne mit dem Titel „Der Staat ist kein Wahrheitswächter“ nach. Auch die Berliner Zeitung berichtete (erwartbar) sehr kritisch. Die Welt stellte ausführlich die Reaktion von Berndt und seinem Anwalt dar und selbst Spiegel-Leser wurden mit der heftigen Kritik Steinhöfels an der Behörde vertraut gemacht, sogar in relativ neutraler Einkleidung, ebenso Leser der Frankfurter Allgemeinen, die darüber hinaus auch von der scharfen Kritik von FDP-Chef Wolfgang Kubicki an der Medienanstalt erfuhren.
Wie Schmid hätte vorhersehen können, wenn ihn der selbstgefällige Kontrolleifer seiner Blase nicht gehindert hätte, löste sein Vorgehen einen massiven Streisand-Effekt aus. Durch den Versuch, die Aussage von Höcke zu konterkarieren, wurde diese — sicher zu Höckes großer Freude — noch viel bekannter gemacht. Indem er ausgerechnet Ben Berndt derart bedrängt, handelt er sich eine öffentliche Diskussion um staatliche Zensur bisher nicht dagewesener Breite ein, bei der es für ihn und die Landesmedienanstalten nichts zu gewinnen gibt.
Schmid ist mit seinem Realitätsverlust keineswegs allein. In völliger Verkennung des öffentlichen Meinungsbildes drängen die Medienanstalten gemeinsam auf eine gesetzliche Ermächtigung, ein „Public-Value“-Siegel an wohlgelittene, staatstragende Medien vergeben zu dürfen. Die digitalen Medienplattformen sollen gezwungen werden, Beiträge dieser Medien zu Lasten alternativer Medien bevorzugt auszuspielen. Damit gehen sie mit der Definition von staatlicher Zensur auf enge Tuchfühlung. Zwar muss nicht der einzelne Beitrag dem Zensor vorher vorgelegt werden. Aber die Medien müssen sich selbst dem Zensor vorlegen und um eine Genehmigung bitten, ihre Inhalte einem breiten Publikum darbieten zu dürfen. Lehnt der Zensur ab, dürfen sie nur noch ein kleines Publikum bedienen und darf nur noch ein kleiner Teil der Plattformkunden deren Inhalte lesen oder sehen.
Mehr
Mehr zum Kontext des Angriffs der Landesmedienanstalten auf die Pressefreiheit erfahren Sie auf wahrheitskomplex.de.