Im Koalitionsbeschluss „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, der am 2. Juli veröffentlicht wurde, heißt es in orwellscher Umdeutung der Begriffe:
„Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“
Man muss viele Begriffe und Floskeln übersetzen, manchmal in ihr Gegenteil, um die Bedeutung des Textes zu entschlüsseln. Hier eine kleine Übersetzungshilfe:
- unter Wahrung = bei drastischer Beschneidung
- weiterentwicklen = zusammenstreichen
- aktuelle Herausforderungen = unsere Skandal-Verdunkelungsinteressen
- verständlicher und transparenter = Rechte, die es nicht mehr gibt, muss man nicht mehr verstehen
- auf natürliche Personen fokussieren = Verbände und Organisationen ausschließen, die die Interessen des Souveräns vertreten
- berechtigtes Interesse an einer Auskunft = wir entscheiden, ob wir antworten
- nicht durch andere Regelungen erreichen können = Journalisten sind ausgeschlossen, sie haben ein (schwächeres) eigenes Auskunftsrecht
- Anfeindungen und Drohungen = Kritik und Strafverfolgung
- Mitarbeitenden = Verantwortliche, gern auch Regierungspolitiker
- komplexe Bedrohungslage von innen und außen = überbordende Kritik an der Regierung und hohes Abwahlrisiko
- Schutzbedarf bestimmter Bereiche = Skandale bei Bahn, Straßenbau, Krankenhäusern, Strom … sind vor Aufdeckung geschützt
- staatliche Resilienz = Abwehrbereitschaft gegen innen und außen
- im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen = drastisch erhöhen, ohne Obergrenze
Bemerkenswert ist, dass den schwarzroten Formulierungskünstlern zur Streichung des Auskunftsrechts für in Deutschland lebende Ausländer und im Ausland lebende Deutsche keine orwellsche Begriffsumkehr eingefallen ist. Vielleicht hielt man es nicht für nötig, weil das die am wenigsten anrüchige Änderung sein dürfte.
Dass beliebige Bürger Auskunft über die Masken- oder Immobiliendeals des früheren Gesundheitsministers und jetzigen Fraktionschefs der Union verlangen können, oder dass Journalisten unter Rückgriff auf das Informationsfreiheitsgesetz die Protokolle des RKI freiklagen können, soll nicht wieder vorkommen. Zu viele Skandale sind zu vertuschen. In Kriegsvorbereitungszeiten wird die Regierung zum Souverän und der Bürger wieder zum Untertan.