Leseprobe aus Fabio De Masi: „Geld, Macht, Verbrechen“

17. 07. 2026 | Fabio De Masi gehört der sehr seltenen Gattung des investigativen Politikers an. Als Abgeordneter der Linken hat der heutige Ko-Chef der Partei BSW viel zur Aufklärung des Wirecard-Geheimdienst-Skandals beigetragen. In seinem Buch „Geld, Macht, Verbrechen“ klärt er über die Ursachen und Hintergründe von Finanzskandalen, Finanzkrisen und — in der nachfolgenden Leseprobe — Steuerflucht auf.

 

Fabio De Masi: „Geld, Macht, Verbrechen„, Rowohlt, gebunden, 336 Seiten, 24,- €., E-Book, 19,99 €, Hörbuch 20,95 €.

Leseprobe

„Im internationalen Steuerrecht hat sich vereinfacht gesprochen ein System etabliert, in dem die Gewinne der Konzerne überwiegend im «Heimatland» des Mutter-Konzerns besteuert werden. Für die Besteuerung ist ebenfalls relevant, ob es sich um rechtlich selbständige Unternehmen bzw. sogenannte Betriebsstätten handelt, die zum Beispiel etwas produzieren. Ein reines Warenlager zum Beispiel ist noch keine Betriebsstätte, was insbesondere bei der Besteuerung von Online-Versandhändlern wie Amazon Probleme macht oder bei «virtuellen» Konzernen wie Google ohne Fabriken in Deutschland.

Um diese Gewinne in «Hochsteuerländern» zu drücken, werden heute alle möglichen Finanzströme in Tochtergesellschaften gelenkt, die in Ländern mit niedrigen Steuern sitzen. Die Besteuerung von Finanzflüssen zwischen zwei Staaten wird dabei häufig von sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Sie sollen verhindern, dass Konzerne und Personen für denselben Sachverhalt in mehreren Ländern und somit doppelt besteuert werden. Doch meist läuft es umgekehrt und es kommt zu doppelter Nicht-Besteuerung.

Künstliche Kosten

Steuertricks funktionieren zum Beispiel so, dass ein Konzern in Land X eine Summe Y als Kosten abzieht (etwa eine Dividendenzahlung) und an die Briefkastenfirma in Land Z überweist, um die Gewinne künstlich zu drücken. Diese Summe Y wird aber im Zielland Z als Zinseinnahme statt als Dividende behandelt und aufgrund einer speziellen Ausnahme für Zinseinkünfte nicht besteuert. Der Steuersatz ist dann unerheblich. Dies nennt man hybride Steuergestaltungen und diese führen dann häufig zur doppelten Nicht-Besteuerung. Weder im Herkunftsland X noch im Zielland Z fällt dann eine Gewinnsteuer auf die Finanztransaktion an.

Der Düsseldorfer Energie-Riese E.on SE soll etwa über die Tochterfirma «Dutchdelta Finance S.à r.l.» in Luxemburg nur etwa 1600 Euro Steuern auf Zinserträge von 130 Millionen Euro entrichtet haben. Dutchdelta verfügte nur über einen Geschäftsführer, hatte zeitweise gar keine Angestellten, verwaltete jedoch etliche Milliarden Euro. Dies ist ein Hinweis auf fehlende Eigenständigkeit der Tochtergesellschaft und hat selbst nach Luxemburger Recht die Frage aufgeworfen, ob die Erträge der Firma daher nicht am Muttersitz in Deutschland zu versteuern seien.

Die Summe Y, mit der Gewinne als Kosten aus Hochsteuerländern wie Amazon-Pakete über Ländergrenzen verschoben werden, richtet sich nach den sogenannten Transfer- bzw. Verrechnungspreisen. Wenn zum Beispiel die Tochterfirma X das Patent für die Nutzung eines Markenrechts verwaltet, berechnet sie je nach Wert des Patents und Umsatz der Tochterfirma im Hochsteuerland eine Gebühr. Oder es wird in einem anderen Fall ein Kredit innerhalb des Konzerns vergeben, für den Zinsen berechnet werden. Je höher die Lizenzgebühr oder der Zins ausfallen, umso stärker lassen sich die Gewinne aus dem Hochsteuerland verringern.

Das Armlängenprinzip

Das internationale Steuerrecht kannte viele Jahre vor allem das sogenannte Armlängenprinzip des Industrieländerclubs OECD , um missbräuchliche Steuergestaltungen einzudämmen. Diese Bezeichnung erinnert an einen mittelalterlichen Bazar, bei dem mit der Elle das Tuch gemessen wurde. Doch der Bazar, auf dem freihändig über Preise gefeilscht wird, ist eine gesittete und faire Veranstaltung verglichen mit der kreativen Buchführung der Multis.

Das Armlängenprinzip soll eigentlich sicherstellen, dass keine hohen Fantasiepreise für Zinsen oder Lizenzgebühren aufgerufen werden, um die Gewinne ins Bodenlose zu drücken. Dazu wird wiederum der sogenannte Fremdvergleichsgrundsatz angewendet. Dieser besagt, dass sich diese sogenannten Transferpreise nach vergleichbaren Preisen dritter, nicht mit dem Konzern verbundener Unternehmen richten müssen. Mit anderen Worten: Wenn die Zinskosten für die konzerninternen Kredite etwa viel höher liegen als das vergleichbare Angebot einer vom Konzern unabhängigen Bank, wäre dies ein Indiz für eine missbräuchliche Gestaltung.

Das Problem ist jedoch, dass ein Großteil des Welthandels und der Wertschöpfungsketten innerhalb von Konzernen und ihren Tochterfirmen abgewickelt wird und jeden Tag Abertausende von Transaktionen zu prüfen wären. Die Finanzverwaltungen wurden im Steuerwettbewerb aber zunehmend kaputtgekürzt. Ihre knappen Ressourcen sind oft bewusst so verteilt, dass bei den großen Fischen im Unterschied zu kleinen Betrieben oder Selbständigen die Bücher viel zu selten geprüft werden. Und dies, obwohl ein Steuerfahnder in Deutschland pro Jahr im Schnitt eine Million Euro an Mehreinnahmen in die Staatskassen spült, bei etwa 80 000 Euro an Personalkosten.

Zudem wird es immer schwieriger, im Daten- und Internetkapitalismus vergleichbare Preise zu bestimmen. Wenn zum Beispiel Apple mit dem iPhone über ein Quasi-Monopol verfügt, lassen sich angemessene Patentgebühren sehr schwierig über den Fremdvergleichsgrundsatz bestimmen. Häufig werden die Preise je nach Interesse in einer Jurisdiktion hoch und in einer anderen niedrig angesetzt, je nachdem, wie es gerade für die Steuervermeidung vorteilhaft ist.

Theoretisch sind die Finanzbehörden gegen Briefkastenfirmen nicht machtlos. Sie können etwa die steuerliche Anerkennung bestimmter Finanzflüsse untersagen. Denn vielen Briefkastenfirmen, die nur über einen verwaisten Anrufbeantworter verfügen, könnte die Anerkennung der sogenannten «wirtschaftlichen Substanz» verwehrt werden. Dass in einer Dependance zwar kaum etwas produziert wird oder kaum jemand arbeitet und kaum Umsätze erwirtschaftet werden, aber ein Großteil der Gewinne anfällt, ist ein starkes Indiz für Gewinnverschiebung. In Luxemburg sitzen nicht ohne Grund viele Reedereien, obwohl das Land keinerlei Zugang zum Meer hat. Ein ähnlicher Trend zeigt sich aktuell beim Wettlauf um den kommerziellen Abbau von Rohstoffen im All.

Steuertricks am Fließband

In Luxemburg gab es für die komplexe Prüfung des Armlängenprinzips und der Steuergestaltungen einen wichtigen Mann: Der Beamte K. leitete über 20 Jahre bis zu seiner Pensionierung die Steuerabteilung des berüchtigten «Bureau VI de l’Administration des Contributions Directes» (kurz: Sociétés 6) des Großherzogtums. Abertausende Anträge internationaler Konzerne, die in Luxemburg steuerlich «investieren» wollten, liefen über seinen Schreibtisch. Dabei spielten jene zuvor erwähnten Steuervorbescheide eine Rolle. Denn die Konzerne ließen sich von PwC komplizierte Steuertricks austüfteln, die zu besonders niedriger Steuerlast auf Gewinne führten, welche überwiegend in anderen EU -Staaten erzielt wurden. Praktischerweise wirkte PwC auf EU -Ebene und in den Mitgliedsstaaten auch aktiv bei Steuergesetzen von Regierungen mit und schmuggelte so Schlupflöcher in Gesetze, die es selbst später den Konzernen als Steuersparmenü verkaufte.

In einem solchen Steuervorbescheid sicherte die Luxemburger Finanzverwaltung dann zu, dass die von den Konzernen gewünschten Modelle legal seien und zu einer niedrigen Steuerlast führen. Im Falle des US -Kurierdienstes FedEx wurden nach Luxemburg verbrachte Gewinne etwa nur mit 0,1 Prozent besteuert: ein Trinkgeld. In der Amtszeit Junckers seit den 1990er Jahren bis zu seinem Wechsel an die Spitze der EU -Kommission im Jahr 2014 sollen sich etwa 50 000 Holding-Gesellschaften in Luxemburg niedergelassen haben. Das hatte auch mit diesen Steuervorbescheiden zu tun. Nun gehen die meisten Menschen nicht einfach zum Finanzamt und verhandeln vorab über ihre Steuerlast. Dennoch sind Steuervorbescheide für Unternehmen nicht völlig verwerflich. Denn sie dienen auch der Schaffung von Rechtssicherheit. Das Problem war, dass Luxemburg die Anträge wie am Fließband durchwinkte (und sie nicht öffentlich waren, wie in einigen anderen EU -Staaten). K. genehmigte zuweilen über 50 davon am Tag.

Es war daher davon auszugehen, dass das Armlängenprinzip oder die wirtschaftliche Substanz der Unternehmen nie wirklich geprüft wurden. Und so antwortete K. dem Wall Street Journal auf die Frage, wie er denn die Tausende Steuervorbescheide auf die Vereinbarkeit mit dem Armlängenprinzip geprüft hätte: «Das hätte ich gar nicht überprüfen können», leckte seinen Daumen an und hielt ihn in die Luft – wie auf dem Bazar.

Juncker und die Agenten

Schattenfinanz und Nachrichtendienste sind oft nah beieinander. Jean-Claude Juncker wurde nur Präsident der EU -Kommission, nachdem er 2013 über eine Geheimdienstaffäre stürzte. Dabei ging es um Sprengstoffanschläge, Korruption
und Lauschangriffe, die allesamt nicht aufgeklärt wurden. Ein paar der pikanten Details: In Luxemburg kursierten über viele Jahre Gerüchte, dass Luxemburger Polizisten der «Brigade Mobile», der Geheimdienst und sogar der Bruder des Großherzogs Henri eine Rolle in einer unaufgeklärten Anschlagsserie Mitte der 1980er Jahre spielten. Ein Hinweisgeber meldete sich mit Behauptungen, die den Bruder des Großherzogs weiter belasteten, weigerte sich aber mit der Polizei zu sprechen. Er wolle nur mit Juncker persönlich reden. Daraufhin soll Juncker mit dem Großherzog gesprochen haben, und das Gespräch soll von dritter Seite aufgezeichnet worden sein. Es wurde eine CD mit der Tonspur an den Luxemburger Geheimdienst SREL übermittelt, die aber bis heute trotz mehrerer Versuche aus dem In- und Ausland nicht entschlüsselt werden konnte.

Das klingt verrückt? Es wird noch verrückter: Die Süddeutsche Zeitung berichtete 2013 noch eine Geschichte: «Der damalige Chef des Luxemburger Geheimdienstes, Marco Mille, zeichnete 2008 eine Unterredung mit Juncker mittels einer mit einer Wanze präparierten Armbanduhr auf. Das geschah wohl der Brisanz wegen. Im Verlauf des Gespräches thematisierten sie Kontakte des Großherzogs und Kontakte von Mitarbeitern des Hofes mit dem Dienst Ihrer Majestät, dem britischen Auslandsgeheimdienst MI 6. Mille, der später Sicherheitschef bei Siemens wurde, wurde aber von Juncker nie gefeuert.

Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit Anschlägen und Abhören. Zudem mit einer schmutzigen Affäre, in der es darum ging, dass der ehemalige Machthaber der Republik Kongo, Pascal Lissouba, 150 Millionen Dollar Schmiergelder eines französischen Öl-Konzerns auf einem Konto der Luxemburger Tochter der Bayerischen Landesbank gehortet haben soll. Der Luxemburger Untersuchungsausschuss warf Juncker vor, trotz Kenntnissen über das schmutzige Geld nicht die Justiz verständigt zu haben. Der Stern zitierte dazu den früheren Präsidenten des Luxemburger Rechnungshofes: «Damals sei die Luxemburger Regierung von ‹französischen wie deutschen Amtskollegen› um Unterstützung gebeten worden, damit der Kongolese Geld bei dem bayerischen Institut unterbringen könne. Aus ‹Staatsräson› habe man diese Konten dann eröffnen lassen.»

Schattenfinanzplätze, Geldwäsche und Geheimdienste ziehen sich an. Die Wirtschaftshistorikerin Vanessa Ogle forscht an der renommierten Yale University in den USA zur Geschichte der Schattenfinanz. Sie betont die Rolle der Geheimdienste bei der Entstehung der Schattenfinanz, die hierbei ehemalige Kolonien mit schwacher ökonomischer und politischer Selbstbestimmung nutzten: «So erkannten amerikanische Geheimdienstler etwa, dass sich Steueroasen wie die Bahamas für die Finanzierung von verdeckten Operationen in Kuba nutzen ließen.» Und umgekehrt wurde der deutsche Bundesnachrichtendienst ( BND ) bereits engagiert, um Geldwäsche
und Steuerhinterziehung über das Fürstentum Liechtenstein zu belegen.

Dass kleine neutrale Länder wie die Schweiz, Österreich, Malta und Zypern (alles keine NATO -Mitglieder) ebenso wie frühere Kolonien häufig als Schattenfinanzplätze fungieren, ist aus meiner Sicht kein Zufall. Denn sie sind Drehscheibe für Agenten aus West wie Ost. In Österreich ist etwa Spionage gegen andere Länder nicht verboten – sofern sie sich nicht gegen Österreich selbst richtet. Gerade kleinen Ländern, die keine militärische Rolle spielen, kann das Wissen über die schmutzigen Geheimnisse der Finanzeliten und der Geldflüsse der Mächtigen und Geheimdienste sowie die Verwaltung ausländischer Vermögen Vorteile auf dem geopolitischen Schachbrett verschaffen. Die Schweiz profitierte nach dem Zweiten Weltkrieg weiterhin vom Nazi-Gold, da die USA die Unterstützung der Schweiz gegen die Sowjetunion wünschten und die einstige Weltmacht Großbritannien sogar Kredite der Schweiz benötigte.“

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