Eine Volksabstimmung über Auflösung und Neuwahl des Bundestages wäre ein Zeichen für Demokratie
13. 07. 2024 | Henry Mattheß | (…) Kann man bei einem derartigen Widerspruch zwischen Volk und Regierenden noch von Demokratie sprechen? Wenn für Demokratie die Volkssouveränität als Maßstab gelten soll, muss die Frage mit Nein beantwortet werden. Ist ein Volk nach einer Wahl vier Jahre zum Zuschauen verurteilt, weil es über keinerlei Verfahren verfügt, die Regierenden auch vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen, ist es nicht souverän. Denn es befindet sich in sprichwörtlicher Ohnmacht gegenüber seinen selbst gewählten Regierungspolitikern. Das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Regierten und Regierenden ist auf den Kopf gestellt. In Deutschland können Neuwahlen nur nach einer im Bundestag gescheiterten Kanzler-Vertrauensfrage eingeleitet werden, denen der Bundespräsident zustimmen muss. Für das Volk als Souverän gibt es kein Initiativrecht für Neuwahlen. Mit einer Gesellschaft, die sich für demokratisch hält, ist dies vollkommen unvereinbar!
Doch für die vorzeitige Auflösung eines Parlamentes durch die Wähler existiert auf Landesebene schon lange ein Vorbild: Die Bayrische Verfassung beinhaltet mit dem Recht zur Landtagsauflösung nach Artikel 18 ein verfasssungsrechtliches Verfahren, nach dem die Wähler per erfolgreichen Volksbegehren und Volksabstimmung den Landtage auflösen und Neuwahlen erzwingen können. Dieses Recht wurde im Oktober 2021 wegen der Corona-Politik durch ein Volksbegehren in Anspruch genommen. Mit entsprechendem Demokratieverständnis und Willen der Bundespolitiker hätte dieses Verfahren schon längst auch für die Bundesebene übernommen werden können. Doch am dafür nötigen Demokratieverständnis mangelt es deutschen Politikern seit Jahrzehnten notorisch und heute in geradezu desaströsem Ausmaß. Deren gebetsmühlenartige Behauptung, die in Deutschland beschworene ausschließlich „repräsentative Demokratie“ sei Demokratie, ignoriert, dass diese mit Volkssouveränität unvereinbar und mit ihrem Ausschluss direkter Mitbestimmung ein Widerspruch in sich ist. Und zwar so lange, bis dem Volk jederzeit auch eine von Wahlen unabhängige direkte Machtausübung durch Volksabstimmungen möglich ist.
Legitimität und Demokratie wird von Regierenden nur statisch an einen Wahlakt gebunden gedacht, und von diesem für die gesamte Wahlperiode abgeleitet. Demokratie ist aber kein fixer Zustand, sondern ein Prozess, weshalb auch demokratisch erworbene (Regierungs-)Legitimität sich zu jedem Zeitpunkt, d.h. nicht nur an Wahltagen, neu erweisen muss. Denn das Volk übereignet keine Macht pauschal an seine Gewählten, sondern leiht sie diesen nur zeitweise für ein stellvertretendes Regieren. Deshalb muss diese Macht jederzeit vom Volk auch durch eine vorzeitige Auflösung des Bundestages mit nachfolgender Neuwahl rückholbar und neu verteilbar sein. (…)