18. 01.2024 | Wenn am 17. Februar der Digital Services Act der EU in Deutschland in vollem Umfang in Kraft tritt, wird aus dem Grundrecht auf freie Äußerung aller nicht rechtswidrigen Meinungen das Recht, Meinungen zu äußern, die eine Überwachungsbürokratie mit Zentrale in Brüssel nicht als schädlich betrachtet. Wie das vonstatten geht, hat der Richter im Ruhestand, Manfred Kölsch, in einem Gastbeitrag in der Berliner Zeitung dargelegt (in dauerhaft allgemein zugänglicher Version hier). Wir dürfen gespannt sein, ob unsere intensiv mit der Regierung kungelnden Verfassungsrichter daran irgendwann etwas auszusetzen haben werden.|