Berlins Skandaljustiz bleibt sich treu: Paul Brandenburg bleibt in U-Haft

6. 11. 2026 | Der am 28. Oktober am Berliner Flughafen wegen beleidigender Äußerungen verhaftete Publizist Paul Brandenburg muss mindestens zwei weitere Wochen in Untersuchungshaft bleiben. Das hat am 6. November ein Haftrichter entschieden. Grund für die sehr unübliche Verhaftung wegen Beleidigung ist, dass die Berliner Rachejustiz den sehr scharfen Kritiker der Obrigkeit mit einer spitzfindigen Argumentation als flüchtig betrachtet.

Wie willkürlich und politisch einseitig die an Weisungen der Regierungen gebundenen deutschen Staatsanwälte agieren, wird dadurch deutlich, dass ebenfalls am 6. November bekannt wurde, dass die Erfurter Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Mann ablehnte, der nicht nur beleidigt, sondern dabei eine Meute zu körperlichen Angriffen auf „rechte“ Journalisten angestachelt hat. Vergleichen wir, welcher Art ein Vergehen ist, an dessen Verfolgung „der Staat“ kein Interesse hat, und welcher Art ein Vergehen ist, das so dringend verfolgt werden muss, dass auch wochenlange Untersuchungshaft angemessen ist.

Kein öffentliches Interesse an einer Anklage: Aus der Beschreibung des Vorgangs durch Apollo News: „K. gehörte zu einer Gruppe aus etwa drei bis vier Personen, die das Reporterteam wild gestikulierend, schreiend und zum Teil unter Körpereinsatz vom Gothaer Platz drängte und die umstehende Menge regelrecht dazu animierte, sich der beginnenden Hetzjagd anzuschließen.“ Auf Videoaufnahmen sei zu sehen, „wie K. die Apollo News-Reporter über eine Minute lang verfolgte und bedrängte, ihnen mehrfach beide Mittelfinger entgegenstreckte und zu vulgären Beleidigungen griff: „Ihr habt euch den falschen Scheißtag ausgesucht, ihr Wichser. Seht fucking zu, dass ihr Land gewinnt!“, brüllte er. Auch an „Nazis raus“- und „Wir kriegen euch alle“-Sprechchören beteiligte sich K.“ Die Staatsanwaltschaft argumentiert, in der Hitze einer solchen Demonstration (gegen den AfD-Parteitag) sei so etwas nicht weiter schlimm. Auch gebe es keine Häufung solcher Vergehen, vielmehr würden die weitaus meisten tätlichen oder ehrverletzenden Angriffe auf Journalisten von der politischen Rechten ausgehen.

Öffentliches Interesse an U-Haft: Paul Brandenburg wird im Haftbefehl Beleidigung des noch amtierenden Berliner Oberbürgermeister Kai Wegner in drei Fällen vorgeworfen, und Verunglimpfung des Politikers Kai Wegner nach §188 Strafgesetzbuch, die geeignet ist, dessen öffentliches Wirken zu beeinträchtigen, in zwei Fällen. Dass Kai Wegner sich als Politiker bereits selbst unmöglich gemacht hat, indem er sich der mehrfachen Lüge zur Vertuschung seiner Arbeitsverweigerung während des Blackout hat überführen lassen, spielt dabei keine Rolle. So groß ist in diesem Fall das „öffentliche“, also regierungsseitige, Interesse an Strafverfolgung, dass der Kritiker im Beisein seines zehnjährigen Kindes, das er zu seiner Mutter zurückbringen wollte, von mehreren Polizisten verhaftet werden musste.

Brandenburg wird als flüchtig behandelt, weil er nicht in Deutschland wohnt und die Polizei keine ladungsfähige Adresse von ihm hat. Dass er für den Umgang mit seinem Kind sehr oft in Berlin ist, spielt offenbar keine Rolle. Ihn nach einer Anschrift zu fragen und ihm aufzugeben, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, war für Wegners Erfüllungsgehilfen in der Staatsanwaltschaft auch keine Alternative zur publikumswirksamen vorgerichtlichen Bestrafung durch Untersuchungshaft. Entweder das Motto „bestrafe einen, erziehe viele“ oder pure Rachsucht kommen hier als Motiv in Frage. Beides ist nicht schön und in einem Rechtsstaat nicht vorgesehen, jedenfalls nicht in dieser Form.

Zusätzlich irritiert: Brandenburg wurde im Zuge der autoritären Exzesse der Corona-Zeit zunehmend verbalradikal. Seit Jahren fällt er durch extrem scharf formulierte Kritik am Staat und den staatstragenden Institutionen und Personen auf, mit Äußerungen, bei denen man sich schon lange wundert, warum die Staatsanwaltschaft ihm diese durchgehen lässt. Hat man gesammelt, um ihn irgendwann um so härter bestrafen zu können, anstatt ihm spätestens nach dem ersten Dutzend justiziabler Beleidigungen die Grenzen der Meinungsfreiheit aufzuzeigen, die das Strafrecht setzt? Dabei wäre dann ein Strafbefehl über einige Tagessätze herausgekommen, keine Inhaftierung.

Der Fall Brandenburg ist ein Justizskandal. Dass die deutschen Staatsanwälte immer noch von Weisungen der Regierenden abhängig sind, auch in Fällen, in denen die Regierenden Partei sind oder anderweitig persönliche Interessenkonflikte haben, ist ebenfalls ein Skandal und eines Rechtsstaats unwürdig. In Europa werden deshalb von deutschen Staatsanwälten ausgestellte Haftbefehle nicht vollstreckt. Ein Skandal ist auch die ausgeprägte Gesinnungsjustiz, die sich um Gummiparagrafen wie 188 oder die Volksverhetzung etabliert hat. Rechten und Regierungskritikern werden ihre Äußerungen sehr leicht als volksverhetzend ausgelegt. Wenn deren Gegner „Nazi“ brüllen, ist das wegen erwiesener linker Gesinnung in Ordnung, wenn Kritiker aber selbst etwas im Sinne von „wehret den Anfängen“ mit der Nazi-Diktatur vergleichen, ist das strafbare Verharmlosung des Holocaust.

Die zu Gesinnungsjustiz geradezu einladenden Paragrafen des Strafgesetzbuchs gehören dringend gestrichen. Sie erfüllen schon lange nicht mehr die Funktion, die Gesellschaft zu befrieden, wenn sie es je taten, sondern sie führen zu einer immer größeren Spaltung und immer größerem Misstrauen gegen einen übergriffigen Staat, der seine Kritiker mithilfe des Strafrechts verfolgt. So etwas sollte man autoritär regierten Staaten wie Russland oder Saudi Arabien überlassen. Mit einer funktionierenden liberalen Demokratie ist es unvereinbar.