Über die WTO sollen wir den Datenkraken schutzlos ausgeliefert werden

01. 06. 2017 | In der Welthandelsorganisation WTO laufen derzeit im Hintergrund besorgniserregende Diskussionen. Wenn die Pläne für den Freihandel mit Daten so umgesetzt werden, wie diskutiert, kann man die Durchsetzung nationaler oder überhaupt irgendwelcher Datenschutzregeln vergessen.

Unter dem Deckmantel des Begriffs „E-Commerce“ würden die der WTO unterbreiteten Vorschläge die Datenflüsse vollständig und bedingungslos liberalisieren, die Zölle abbauen, die wirtschaftlichen Auflagen für den Handel unterbinden und nationale und örtliche Unternehmen, Dienstleistungen und Beschäftigte gefährden. Das geht aus einem Bericht der internationalen Gewerkschaftsorganisation Uni Global Union hervor, der mir vorliegt. Titel: „Drohende Vertiefung der digitalen Kluft – besorgniserregende WTO-Diskussionen“.

In einem Non-Paper für die WTO-Verhandlungen, fordern die USA für den digitalen Handel unter anderem folgendes:

  • Aufhebung und Verbot aller Zölle; Nichtdiskriminierung
  • Ermöglichung ungehinderter grenzüberschreitender Datenflüsse
  • Keine Schranken für den Standort: Die Forderungen an ausländische Dienstanbieter, im Gastland physisch Fuß zu fassen, werden aufgehoben.
  • Netzwettbewerb: Die Datenanbieter müssen frei beim Aufbau eigener Netze sein und freien Zugang zu den Netzen anderer Anbieter haben.

Vasallentreue in Brüssel

Dass die USA als Heimat der global dominierenden Internetgiganten so etwas vorschlagen ist kein Wunder. Aber laut Uni Global Union unterstützt die EU die Forderungen der USA. Das wäre ein Skandal. Es wäre übersteigerte Vasallentreue gegen die Interessen der europäischen Bürger und Unternehmen. Es wäre nach diesen Regeln nicht mehr möglich, Daten innerhalb eigener Grenzen zu behalten, wo man nationales Recht durchsetzen kann. Es würde bedeuten, dass die Daten durch die Rechtsvorschriften eines anderen Landes, in dem sie gespeichert sind, geregelt werden. In den USA, das meistens dieses Land sein wird, gibt es keinerlei Datenschutz für Ausländer. Wenn ein ausländisches Unternehmen nicht verpflichtet ist, eine physische Präsenz in einem Land zu errichten, diesen Markt jedoch offshore und rein elektronisch bedienen kann – müssten europäische Kunden oder geschädigte Firmen außerhalb ihrer eigenen Rechtsprechung Prozesse führen, höchstwahrscheinlich vor den US- Gerichten. Das macht eine effektive Rechtsdurchsetzung für Bürger und Unternehmen zumeist unmöglich.

Der freie Netzwettbewerb ist wiederum für viele Entwicklungsländer wichtig. Oft verlangen sie, dass ausländische Dienstanbieter nur unter der Bedingung, dass sie auch in die ländliche Netzabdeckung investieren, in den rentablen städtischen Gebieten eine Netzabdeckung einrichten können. Dies würde untersagt werden. Diese Forderungen würden bedeuten, dass die Handelsrouten digitaler Waren und Dienstleistungen vollständig liberalisiert werden. Nationale Klauseln über die Inländerbehandlung wären abzuschaffen. Entwicklungsländer hätten dann keine Möglichkeit mehr, zur Förderung des Aufbaus eigener Kompetenz, ihren eigenen Unternehmen, Erzeugnissen und Dienstleistungen den Vorzug zu geben.

Die globale Vorherrschaft des Silicon Valley auf digitalem Gebiet würde zementiert und unsere Daten, alle Informationen darüber, was wir tun, denken und schätzen, wrüden zur frei handelbaren Ware.

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