Übermedien: Wenn Medienkritiker andere Kritiker diffamieren

Die Macher von Übermedien, einem Portal für kritische Medienbeobachtung (Motto: „Medien besser kritisieren“), haben eine starke Abneigung gegen alles was für sie nach populistischen Medien oder populistischer Medienkritik riecht. Wenn es gegen diese geht, wird faktengecheckt bis sich die die Fakten biegen.

Als Margot Käßmann auf dem evangelischen Kirchentag die AfD wegen deren vermeintlicher Forderung nach mehr Kindern von Leuten mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern in ein braunes Umfeld stellte, gab es heftige Kritik von der AfD und aus dem rechtsbürgerlichen Lager. Diese Kritik war zum Teil genauso unfair und verzerrend wie der Angriff Käßmanns. Es gab aber auch berechtigte Kritik, wie die in einem Beitrag auf Tichys Einblick, wo zu lesen war, dass die AfD zwei deutsche Eltern und vier deutsche Großeltern gar nicht im Programm habe.

Dazu schrieb Boris Rosenkranz in seinem fulminanten Käßmann-Verteidigungstext auf Übermedien am 29.5.:

Absurderweise glaubt Tichy obendrein, das alles sei „ein klarer Fall von Fake-News“, da die AfD ja „die deutschen Großeltern nicht im Programm habe“, von denen Käßmann spricht. Das Bild von den „zwei deutschen Eltern“ und „vier deutschen Großeltern“ hat Käßmann aber nicht selbst erfunden, es stammt aus, genau: der AfD.

Und dann wird zum Beleg ein Ralph Weber, Landtagsabgeordneter der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, mit seinen braun anmutenden Sätzen auf Facebook zitiert. Nun ist an sich schon klar, dass Äußerungen eines Landtagsabgeordneten auf Facebook nicht geeignet sind, die Aussage zu diskreditieren, die AfD habe die deutschen Großeltern nicht im (Partei-)Programm. Der Schritt von „einheimischer Bevölkerung“, auf die sich die AfD bezieht, und die mehr Kinder kriegen soll, damit man weniger Einwanderung braucht, zu „zwei deutsche Eltern und vier deutsche Großeltern“ ist ziemlich weit. Schließlich würde man auch dauerhaft hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund als Einheimische bezeichnenen. Zusätzlich unterschlägt Rosenkranz, dass Weber für seinen Facebook-Text von der AfD abgemahnt wurde. Tichy hat also zumindest mit diesem Teil seiner Kritik an Käßmanns AfD-Kritik völlig Recht.

Rosenkranz hat seinen Fehler inzwischen erkennbar auch eingesehen, wie man dem Fazit eines weiteren Textes zur Dokumentation und Interpretation der Käßmann-Rede indirekt entnehmen kann, den er zwei Tage später auf Übermedien nachlieferte. In diesem Fazit steht, ohne Bezug auf die entgegenstehende eigene Kritik an Tichy:

Richtig ist: Margot Käßmann hat auf dem Evangelischen Kirchentag in Berlin familienpolitische Forderungen der AfD kritisiert und wörtlich aus deren Grundsatzprogramm zitiert. Sie hat sich bei ihrer Kritik aber auch auf „neue rechte Definitionen“ bezogen, die sich nicht unmittelbar in diesem Programm finden, sondern Interpretationssache sind.

Versteckter und weniger redlich kann man einen Fehler kaum korrigieren, auf dessen Basis man einen Anderen scharf angegriffen und der Verleumdung beschuldigt hat. Nun stehen die beiden Artikel mit sich widersprechenden Aussagen des gleichen Autors auf der Übermedien-Website fast direkt nebeneinander. Einen Korrekturhinweis im ersten Beitrag mit der Rücknahme des unfairen Angriffs auf Tichy sucht man vergeblich. Stattdessen findet man nur einen „Nachtrag“, der auf den Folgeartikel hinweist.

Scharfe Kritik auch an linker Medienkritik

Die andere Seite des „Populisten“-Spektrums nimmt sich der zweite Macher von Übermedien, Stefan Niggemeier, zur Brust. Er faktencheckte am 1. Juni die Kritik von Jens Berger auf den Nachdenkseiten:Die Große Koalition setzt die nächste große Privatisierungswelle um und die Medien schweigen“. Er liefert als Gegenbeweis ein kleines Sortiment kritischer Beiträge ganz überwiegend aus der Zeit zwischen Juni 2016 und April 2017.

Berger jedoch schrieb seine Kritik zwei Tage bevor erst der Bundestag und gleich darauf der Bundesrat eine Vielzahl von einschneidenden Grundgesetzänderungen im Schnellverfahren absegnen wollten. Er beklagte in dieser Zeit unmittelbar vor Gesetzesverabschiedung, eine im Verhältnis zu der Bedeutung und der Umstrittenheit des Vorhabens äußerst zurückhaltende Berichterstattung der Medien.

Um zu checken, ob das stimmt, wäre es angezeigt gewesen, die Berichterstattung der letzten drei oder maximal sieben Tage in ARD und ZDF und in den großen überregionalen Zeitungen zu untersuchen, und zwar nicht nur daraufhin welche Texte es gab, sondern auch, welche Prominenz dem Thema eingeräumt wird. Das unterbleibt völlig. Niggemeier räumt stattdessen sogar ein:

Nun kann man natürlich darüber streiten, ob das Thema die nötige mediale Aufmerksamkeit bekommen hat und bekommt.

Trotz dieser Einräumung, dass Berger eine diskussionswürdige Kritik führe, packt Niggemeier abschließend die große Populismuskeule von der demokratiezersetzenden Wirkung falscher Medienkritik von links und rechts aus. Es kann eben nur EINE richtige Medienkritik geben, eine aus der Mitte, getreu dem Motto „Medien besser kritisieren“. Es ist eine Kritik, die den Kritisierten nicht wehtut: Außer natürlich, es sind „populistische“ Medien wie Tichys Einblick oder die Nachdenkseiten, dann kann die Kritik gar nicht scharf genug sein.

Replik von Jens Berger auf die Kritik von Übmederien

Replik auf Tichys Einblick zum Verleumdungsvorwurf von Übermedien

[5.6.2017]

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