Wie der Werbekonzern Ströer mit seiner Journalismus-Simulation T-Online gegen das Bargeld hetzt

22. 04. 2026 | Mit Werbung für digitales Bezahlen verdient der Werbeflächenvermarkter Ströer viel Geld. So lief 2025 die mutmaßlich rechtswidrige Werbekampagne von Paypal gegen das Bargeld auf Ströer-Flächen. Auf seiner von viel zu vielen Menschen gelesenen Journalismus-Simulation T-Online lässt der Werbekonzern nun einen Anbieter von Kartenterminals als „Zahlungsexperten“ dazu interviewen, ob das Angebot einer digitalen Bezahloption gesetzlich vorgeschrieben werden sollte.

Die Botschaften gegen das Bargeld wie „Du liebst Bargeld. Aber hat Bargeld Dich je zurückgeliebt“, die Ströer im letzten Jahr plakatierte, verstießen mutmaßlich gegen die gesetzliche Vorschrift, dass redaktionell gestaltete Veröffentlichungen einen für den Inhalt Verantwortlichen nennen müssen.

Das Portal T-Online gehört seit 2015 Ströer Media. Auf diesem erschien am 22. April unter dem Titel „So teuer wird Bezahlen, falls eine Kartenzahlpflicht kommt“ ein Interview mit dem „Zahlungsexperten Martin Damaszek“. Damaszek „Zahlungsexperte“ zu nennen ist, wie einen Versicherungsvertreter „Versicherungsexperte“ zu nennen: nicht falsch, aber grob irreführend. Denn Damaszek vermietet, wie man nur in einem abgesetzten Kasten erfährt, als Geschäftsführer der Future Payments GmbH EC-Geräte an Händler.

Und genau so einseitig wie man angesichts der Interessenlage von Ströer und dem „Experten“ erwarten darf, ist der Text. Da werden Schweden und Norwegen als Vorbilder genannt, wo Händler angeblich völlig legal Bargeld ablehnen dürften und viele das auch täten. Unterschlagen wird, dass in Schweden im Juli ein Gesetz in Kraft tritt, das großen Supermärkten und Apotheken Bargeldannahme vorschreibt und Norwegen schon 2024 ein Gesetz erließ, das Verbrauchern ein Recht auf Barzahlung sichert.

Die Transaktionskosten einer Kartenzahlung beziffert der „Experte“ mit sechs bis sieben Cent je Transaktion. Ob das ein Festpreis ist oder sich aus einem Prozentsatz einer Transaktion durchschnittlicher Größe ergibt, bleibt im Dunkeln. T-Online will es nicht genauer wissen, die Leser sollen es offenbar nicht genauer wissen. Das ist aber wichtig, zum Beispiel für das Verständnis, warum gerade Händler mit kleinen Umsätzen und geringen Margen ungern Kartenzahlungen akzeptieren.

Interessant ist, dass nach dem Verständnis des Gerätevermieters die geplante Pflicht, neben Bargeld auch eine digitale Bezahlmethode anzubieten, gerade nicht bedeutet, dass die Annahme von Bargeld verpflichtend werden soll.

Wenn die Landesmedienanstalten schon überprüfen, ob Telemedien mit ihren Informationsangeboten die anerkannten journalistischen Grundsätze einhalten, wäre es angezeigt, dass sie sich mit T-Online befassen, anstatt regierungskritische Blogs und Portale zu drangsalieren. Schleichwerbung und das Ausgeben von kommerziellen Anbietern als „Experten“ steht nämlich offenkundig nicht in Einklang mit anerkannten journalistischen Grundsätzen. Diese verlangen, Interessenkonflikte offenzulegen. Aber da die anrüchigen Aktivitäten von Ströer und T-Online der erklärten Regierungsmaxime des „Digital-only“ entsprechen, haben sie nichts zu befürchten.