Vorlesungsbeginn in NRW, wo Duckmäuser-Professoren Schneeflöckchen unterrichten sollen

12. 10. 2026 | Heute beginnen an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen, an denen fast ein Viertel der deutschen Studenten eingeschrieben sind, die Vorlesungen. Für das Lehrpersonal heißt das allerhöchste Vorsicht, nur ja nichts Streitbares zu sagen, zu viel von einer studierenden oder mitarbeitenden Person zu fordern oder diese gar zu kritisieren. Denn nach dem neuen Hochschulrecht in NRW kann jede Beschwerde zur umgehenden beruflichen Vernichtung führen.

Das im Juli von CDU, Grünen und SPD im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Hochschul“stärkungs“gesetz soll die Hochschulen des Landes zu Safe Spaces (sicheren Räumen) nach kalifornischem Vorbild machen. Keine studierende oder mitarbeitende Person soll hier mehr strengen oder den eigenen Überzeugungen widersprechenden Worten einer lehrenden Person ausgesetzt sein. Fühlt sich ein Student oder Doktorand durch so etwas diskriminiert und in seinem Studium oder wissenschaftlichen Streben ernsthaft behindert, so ist er eingeladen, sich bei der Hochschule zu beschweren. Diese verhängt gemäß §98 bei Vorliegen „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für die Begehung eines Integritätsverstoßes“ gegen den Professor oder die Professorin „nach pflichtgemäßem Ermessen“ Integritätsmaßnahmen. Ein Nachweis oder auch nur ein Verfahren zur Aufklärung, genannt Integritätsverfahren, ist dafür nicht nötig. Der Verdacht genügt für Maßnahmen, die bis zu einem Lehr- und Betretungsverbot reichen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme, die nach Angaben der Organisatoren die Unterschrift einer deutlichen Mehrzahl aller aktiven Hochschullehrer des Verfassungsrechts in NRW trägt, bezeichnen Juristen Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die es auch in das verabschiedete Gesetz geschafft haben, als verfassungswidrig.

Es braucht nicht viel Fantasie sich vorzustellen, wie dieses Gesetz genutzt werden kann, um unbequeme Professorinnen (sie sind weit überproportional betroffen) und Professoren noch leichter maßregeln und entfernen zu können. Heike Eigner und Anke Uhlenwinkel haben im Buch „Wer stört muss weg“ dokumentiert, wie jetzt schon in deutschsprachigen Universitäten Disziplinierung stattfindet, indem missliebiges Lehrpersonal unter fadenscheinigen Vorwänden degradiert und entlassen wird. Nachdem in NRW mithilfe dieses Gesetzes eine Verdachts- und Denunziationskultur etabliert wird, werden diesem Missbrauch des Disziplinarrechts zur Unterdrückung nicht genehmer Forschung und Lehre alle Tore geöffnet.

Als Nebeneffekt züchtet man an den Hochschulen Schneeflöckchen heran, denen eingeredet wird, sie hätten ein Recht darauf, nicht herausgefordert und nicht zu Leistung und Widerspruch angespornt zu werden.

Selbstverständlich ist es gut und wichtig, gegen Machtmissbrauch durch Professorinnen und Professoren vorzugehen. Genauso, wie es gut und wichtig ist, sexuelle Übergriffe auf Schwächere und Schutzbefohlene generell zu verhindern, auch Machtmissbrauch durch Gerichtspräsidenten, Lehrer und Schuldirektoren und Vorgesetzte generell. Aber kaum irgendwo wird dies getan, indem schon der durch eine  Anschuldigung begründete Verdacht für ausreichend erklärt wird, um allerschärfste Sanktionen zu verhängen. Wenn das ausgerechnet in Hochschulen gegenüber Menschen stattfindet, die die politische und wissenschaftliche Kultur und Diskussion des Landes maßgeblich prägen, dann liegt ein Verdacht sehr nahe: Der Verdacht, dass diese Menschen durch Angst gefügig gemacht werden sollen.

Wer unter diesen Bedingungen an Hochschulen lehrt oder eine wissenschaftliche Karriere in NRW und allgemein in Deutschland anstrebt, vor allem in einem Fach über dessen Inhalte gestritten wird oder werden könnte, muss wissen, worauf er sich einlässt. Deshalb lädt der Hochschulverband VHW für den 30. Oktober um 16:00 Uhr Interessierte zum Vortrag von und Gespräch mit dem renommierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Klaus Herrmann ein. Zur Teilnahme in Präsenz an der Ruhr-Uni Bochum, Raum A 03/49/ ist keine Anmeldung erforderlich. Wer per Zoom an der Veranstaltung teilnehmen möchte kann sich per Mail an jan.hildenhagen[at]vhw-nordrhein-westfalen.de anmelden.

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