Gezielte Desinformation durch Correctiv: Am Beispiel des „Faktenchecks“ meines Krankenhaus-Beitrags

29 .12. 2021 | Updates 30.12.2021 und 3.1.2022 | Hören | Unter Verweis auf die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung hatte ich geschrieben, dass es sonderbar sei, dass mitten in der Pandemie Krankenhausbetreiber Subventionen für Bettenabbau bekommen können. Correctiv hat diesen Beitrag einem „Faktencheck“ unterworfen. Er eignet sich als Lehrstück für die perfiden Methoden, mit denen diese Anti-Journalisten alles diskreditieren, was das Narrativ der Regierung stört. Update: Der Faktencheck wurde am 3.1.2022 in einigen Punkten korrigiert.

Mein Beitrag „Krankenhausbetreiber werden mitten in der Pandemie fürstlich für Bettenabbau belohnt“ erschien am 25.11.2021.

Am 13.12. veröffentlichte Correctiv einen Beitrag dazu von der stellvertretenden Leiterin des Faktencheck-Teams, Alice Echtermann, mit dem Titel: „Prämien für Bettenabbau während der Corona-Pandemie? Krankenhaus-Verordnung von 2015 wird irreführend interpretiert“ . Im Gegensatz zu Correctiv verlinke ich zum Originalbeitrag.

Correctiv hat eine wichtige fehlende Information und einen Fehler in meinem Beitrag gefunden. Diese Fehler habe ich im Originalbeitrag mit Dank für die Hinweise korrigiert. Dennoch gibt es sehr viel an der perfiden Vorgehensweise von Correctiv zu mäkeln. Der „Faktencheck“ ist mit gut 10.000 Zeichen mehr als fünfmal so lang wie mein Beitrag. Er enthält unbelegte, teils ehrenrührige Behauptungen, verfälschte Wiedergaben meiner Aussagen und eigene Falschaussagen. Alles wirkt zielgerichtet in Richtung auf Diskreditierung eines lästigen Beitrags bzw. Autors.

Update 3.1.2022: Ich wurde von der Correctiv-Autorin Frau Echtermann auf am 3.1. vorgenommene Korrekturen im Correctiv-Text hingewiesen und um Entschuldigung für die verspätete Reaktion gebeten, die mit Krankheit und Weihnachtspause des Teams begründet wurde. Sie nahm folgenden Änderungshinweis in ihren Faktencheck auf: „Wir haben diesen Faktencheck an einigen Stellen ergänzt und korrigiert. Bei der „Behauptung“ haben wir die Formulierung „bekämen“ in „könnten … bekommen“ geändert. Im ersten Satz haben wir statt „Mitte November“ das Datum 25. November eingefügt. In dem Absatz über den Bericht der Initiative Qualitätsmedizin haben wir präzisiert, dass Häring von einer „zeitweisen“ Erfassung schrieb und dieser Aussage lediglich Kontext fehlt.  (…) Wir haben außerdem auf Härings Hinweis hin einen Absatz im Text ergänzt, der die Aussage des Sprechers der DKG, die Phase des Bettenabbaus sei seit zehn Jahren gestoppt, einordnet: Der Bettenabbau ist anders als behauptet nicht gestoppt, sondern hat sich stark verlangsamt.“

Über den Faktencheck bekommen Leser eine Box mit folgendem Text eingeblendet:

„Gezielte Falschmeldungen werden genutzt, um unsere Gesellschaft zu spalten, Hass zu verbreiten oder Geschäfte zu betreiben. Einseitige oder falsche Informationen kreieren verzerrte Weltbilder und gefährden unser demokratisches Miteinander. Unsere Faktencheck-Redaktion wirkt dem entgegen und deckt tagtäglich Falschinformationen, Gerüchte und Halbwahrheiten auf.“

Durch die Einblendung wird ein Zusammenhang mit meinem Beitrag hergestellt und mir damit unterstellt, ich streue gezielte Falschmeldungen um die Gesellschaft zu spalten und Hass zu verbreiten oder Geschäfte zu machen. Das ist mehr als dreist. Einen Beleg für Vorsatz bei den gefundenen Fehlern gibt es nicht, nur gefälschte Indizien. Gefragt wurde ich nicht.

Falsche Darstellungen meiner Aussagen

Einer der beliebtesten Tricks der Anti-Journalisten von Correctiv ist es, die überprüften Aussagen nicht zu zitieren, sondern in indirekter Rede verzerrt oder unvollständig wiederzugeben, um sie dann leichter widerlegen zu können.

1. Meine Hauptthese wird so formuliert:

„Krankenhausbetreiber würden mitten in der Pandemie „fürstlich“ für Bettenabbau belohnt: Sie bekämen laut einer Verordnung für jedes abgebaute Bett 4.500 bis 12.000 Euro“

Wörtlich schreibe ich jedoch:

„„Sonderbar nur, dass mitten in diesem Notstand Krankenhausbetreiber bis zu 12.000 Euro Subvention für jedes Bett bekommen können, (…)“

Aus „bekommen können“, macht Correctiv „bekämen“, nur um meine unvollständig dargestellte Aussage dann mit der Information zu widerlegen, dass die Betreiber das Geld zwar laut Verordnung bekommen können, aber seit März 2020 laut Regierungsauskunft nicht mehr tatsächlich bekommen haben. Zur Verstärkung wird noch ein Kronzeuge damit zitiert, dass die Krankenhäuser die Subvention nicht „wie vielfach behauptet, bekommen können, indem sie einfach eine Art Rechnung einreichen.“ Nichts dergleichen habe ich behauptet, auch wenn Correctiv kunstvoll den Eindruck erweckt.

Damit will ich nicht bestreiten, dass die von Correctiv eingeholte Information, dass die laut Verordnung möglichen Abbausubventionen während der Pandemie nicht tatsächlich ausgezahlt wurden, wichtig und interessant ist, und in meinem Bericht leider fehlt. Allerdings würde die Information den Tenor meines Berichts nur maßvoll ändern, wie ich am Ende noch ausführen werde. Ein „verzerrtes Weltbild“ beim Leser dürfte daraus also nicht resultieren.

2. Meine Nebenbemerkung zu Covid-Fällen im Krankenhaus ohne Testnachweis wird wie folgt verfälscht wiedergegeben:

„Als Quelle für eine weitere Behauptung, in Krankenhäusern gäbe es dreimal so viele Covid-19-Fälle ohne wie mit Virusnachweis, nennt Häring einen Bericht der Initiative Qualitätsmedizin. Dieser bezog sich jedoch nur auf das erste Halbjahr 2020.“

Das sagt aus: Der Übeltäter Häring hat eine Aussage über den heutigen Zustand irreführend mit einem Bericht über längst vergangene Zeiten belegt. Das meine ich mit „gefälschten Indizien“. Es ist falsch, denn ich habe geschrieben:

„Nach Untersuchungen der Initiative Qualitätsmedizin und der InEK gab es in den Krankenhäuser mindestens zeitweise dreimal so viele abgerechnete Covid-Fälle ohne Infektionsnachweis wie solche mit Nachweis.“

Ganz schön perfide, wie die „Faktencheckerin“ hier vorgeht. Sie verfälscht durch Auslassung und durch Änderung der Zeitebene (gäbe vs. gab) meine Aussage, um mich so in den Ruch der absichtsvollen Täuschung der Öffentlichkeit zu bringen.

Scheinwiderlegungen von Aussagen

1. Echtermann wirft mir fehlenden Kontext vor und schreibt, es müsse zwischen Krankenhausbetten und Intensivbetten unterschieden werden. In meinem Beitrag geht es aber nicht um Intensivbetten und muss es in einem kurzen Beitrag über den Abbau von Krankenhausbetten auch nicht. Ich erwecke auch nicht den Eindruck, dass es darum ginge. Sie fährt fort mit:

„In der Corona-Pandemie sind vor allem Intensivbetten relevant – ihre Zahl wurde in Deutschland über die Jahre nicht reduziert, sondern erhöht.“

Aha, die Krankenhausbetten, um die es bei mir geht, sind also in der Pandemie nur von nachrangiger Bedeutung. Aber wie passt das damit zusammen, dass die Regierung 2020 sage und schreibe 10,2 Mrd. Euro an die Krankenhäuser bezahlt hat, vor allem dafür, dass sie Krankenhausbetten für mögliche Corona-Patienten freigehalten haben (S.47). Ich finde, auf die Fortgeltung einer Verordnung zur Subvention von Bettenabbau bei gleichzeitiger hoher Subvention für Bettenfreihaltung darf man schon skandalisierend hinweisen.

In sehr langen Ausführungen beschreibt Echtermann als angeblich fehlenden Kontext meines kurzen Beitrags die Hintergründe des Bettenabbaus in den letzten Jahrzehnten. In einem Nachfolgebeitrag  vom 8. Dezember („Die „drohende“ Überlastung der Krankenhäuser ist ein seit 20 Jahren wiederkehrendes Problem, dem mit Abbau von Krankenhausbetten begegnet wurde“) bin auch ich ausführlich auf diesen Bettenabbau in den letzten Jahrzehnten eingegangen, worauf die Correctiv-Leser aber nicht hingewiesen werden. Mein Tenor ist deutlich weniger staatstragend und rechtfertigend als die Passagen von Echtermann. Aus meinem Beitrag wird deutlich, dass es zur Bewältigung einer Pandemie eben nicht nur auf die Intensivbetten ankommt.

Die Behauptung Echtermanns, dass die Anzahl der Intensivbetten „über die Jahre nicht reduziert, sondern erhöht“ worden sei, ist mindestens fragwürdig, wenn man „über die Jahre“ bis 2021 laufen lässt. Das weiß auch Echtermann und so fügt sie später zur Erklärung hinzu, der Rückgang der „freien Intensivbetten“ in der DIVI-Statistik sei zu großen Teilen mit Personalmangel zu erklären. Anders als beim Statistischen Bundesamt gehe es bei dieser Statistik nicht um „vorhandene Betten,“ sondern um die tatsächlich mit Personal ausgestatteten und somit „betreibbaren“ Intensivbetten.

Anders als Echtermann es darstellt sind laut der Divi-Statistik seit August 2020 nicht nur die „freien“ Intensivbetten zurückgegangen, sondern die Summe der belegten und freien Intensivbetten. Einschließlich Notfallreserve gab es einen Rückgang von ca. 40.000 auf ca. 30.000, ohne Notfallreserve von ca. 30.000 auf ca. 25.000.

Warum Echtermann ein Krankenhausbett, das nicht für die Intensivbehandlung zur Verfügung steht, weil man nicht das Personal hat, um es zu betreiben, als vorhandenes Intensivbett zählen will, erschließt sich mir nicht. Schließlich wurde die Divi-Statistik ja gerade geschaffen, um eine aussagekräftige Statistik darüber zu haben, wie viele Intensivbetten tatsächlich zur Verfügung stehen. Was soll da der Verweis auf eine nicht-aussagekräftige Statistik über irgendwann einmal dem Statistischen Bundesamt gemeldete Intensivbetten.

2. Ich schreibe in meinem Beitrag:

„Es soll laut Rechnungshof schon vielfach vorgekommen sein, dass Krankenhausbetreiber die Zahl der Intensivbetten künstlich reduziert haben, um in den Genuss von Prämien für hohe Auslastung zu kommen.“

Dem hält die Faktencheckerin scheinbar entgegen:

„Der Bundesrechnungshof hat allerdings keine solchen Praktiken nachgewiesen; das haben wir in diesem Hintergrundbericht erklärt.“

Dass der Rechnungshof solche Praktiken „nachgewiesen“ habe, wurde von mir mit „es soll laut Rechnungshof vorgekommen sein“ nicht behauptet. Der Hintergrundbericht auf den die Anti-Journalistin verweist und verlinkt arbeitet sich an stärkeren Aussagen anderer ab. Meine Aussage wird darin in Wahrheit eher bestätigt als widerlegt. Das ist Irreführung der Leser, die erfahrungsgemäß mehrheitlich dem Link nicht folgen und es nicht merken werden.

Unwidersprochen zitierte Falschaussage

Um über die Statistik der Krankenhausbettenentwicklung zu berichten, bemüht Correctiv einen (interessengeleiteten) Experten:

„Der Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft schrieb uns, die Phase des Bettenabbaus sei „seit etwa zehn Jahren gestoppt“. Die Gesamtzahl der Betten habe sich auf einen Wert von knapp 500.000 „eingependelt“.

Das scheint falsch zu sein. Laut einer Grafik zu den Krankenhausbetten bei Statista ist der Abbau in den letzten zehn Jahren bis 2019 zwar gebremst aber ungebrochen weitergegangen. Es ist mindestens eigenwillig, hier von „einpendeln“ zu sprechen. Wie die Aussage, der Bettenabbau sei seit zehn Jahren „gestoppt“ worden, mit der von Correctiv so betonten Verabschiedung der Verordnung zur Subvention des Bettenabbaus im Jahr 2015 und der effektiven Subventionierung des Abbaus bis 2019 zusammenpasst, lässt Correctiv offen.

In einem früheren „Faktencheck“ zur anhaltenden Reduktion der Zahl der Krankenhäuser, auf den Echtermann zusätzlich verlinkt und verweist, fällt vor allem auf, dass die Autorin fast krampfhaft vermeidet, irgend etwas Konkretes zur Entwicklung der Bettenzahl zu sagen, obwohl deren Bedeutung mehrfach angesprochen wird. Stattdessen wird an einer Grafik zum Krankenhaussterben ellenlang bekrittelt, dass eine Y-Achse gestaucht ist, sodass der Rückgang ausgeprägter erscheint. Das ist kein schönes, aber auch in den Mainstream-Medien nicht unübliches Verfahren, eine Grafik interessanter aussehen zu lassen.

Was das Jahr 2021 angeht, so schreibt das Bündnis Klinikrettung von bundesweit insgesamt neun Klinikschließungen und 22 Fällen von Teilschließungen.

Reaktion von Correctiv

Ich schrieb am 22. Dezember eine höfliche ausführlich begründende Mail an Echtermann und das Faktenchecker-Team, in der ich sie aufforderte, die monierten Falschdarstellungen zu korrigieren und den verleumderischen Einblender zu entfernen. Ich erhielt zwar eine automatische Eingangsbestätigung, aber sonst keine Reaktion. Der Beitrag wurde bisher nicht korrigiert. Wenn man Falsches schreibt, kann das Absicht oder Versehen sein. Wenn man darauf hingewiesen wird, dass es falsch ist, und es daraufhin nicht korrigiert, ist es gezielte Desinformation.

Ich nenne Echtermann und die anderen Mitglieder des Faktenchecker-Teams von Correctiv „Anti-Journalisten“, weil für mich ein (wohl fälschlicherweise) George Orwell zugeschriebenes Zitat den harten Kern des Journalismus beschreibt:

„Journalismus bedeutet, etwas zu drucken, von dem andere wollen, dass es nicht veröffentlicht wird. Alles andere ist PR.“

Die Anti-Journalisten von Correctiv bekämpfen mit Spitzfindigkeiten und hinterhältigen Tricks diejenigen, die Dinge schreiben, von denen die Regierung möchte, dass sie nicht veröffentlicht werden. Sie tun das mit der Grundannahme, dass alles, was eine Behörde oder unsere Regierung sagt, die Wahrheit ist, und alles, was davon abweicht, Desinformation. Dafür lassen sie sich von Facebook, EU- und Regierungsstellen bezahlen. Das ist Anti-Journalismus.

Wo die Faktencheckerin Recht hat

1. Ich schrieb in Zusammenhang mit den bis zu 9500 Euro Ausgleichszahlungen aus der Bundeskasse, die Krankenhäuser könnten auch Patienten ohne Labornachweis als Covid-Patienten klassifizieren. Das können sie zwar, aber den neu eingeführten Versorgungsaufschlag gibt es ausdrücklich nur für laborbestätigte Fälle. Da lag ich falsch. Das habe ich mit Dank für den Hinweis korrigiert.

2. Ich schrieb zwar, die Krankenhausbetreiber könnten laut Verordnung Subventionen für Bettenabbau bekommen, und nicht ausdrücklich, dass sie diese auch tatsächlich bekommen. Aber impliziert habe ich das mit meinem Bericht natürlich schon. Ich habe das mit Dank für den Hinweis korrigiert.

Während ein Sprecher des Gesundheitsministeriums Correctiv gegenüber sagte, seit März 2020 habe es keine Genehmigungen solcher Abbauprojekte mit Subvention mehr gegeben, präzisierte eine Sprecherin auf meine Nachfrage, dass die letzte Förderzusage 2019 erteilt worden sei. Was Correctiv nicht verrät: Es gab während der Pandemie auch keine Anträge auf Bettenabbauförderung und somit auch keine abgelehnten Anträge, wie mir auf Nachfrage aus dem Ministerium beschieden wurde. Ich vermute, das lag auch daran, dass man so hohe Subventionen für nicht belegte, „freigehaltene“ Betten bekommen konnte.

Bleibt der Tenor meines Beitrags korrekt?

Der Grundtenor meines Beitrags ist, dass selbst die Pandemie, in der die drohende Knappheit von Krankenhauskapazitäten durch die Regierung so betont und zur Rechtfertigung einschneidender Maßnahmen herangezogen wurde, nicht zu einer grundsätzlichen Abkehr von der Bettenabbaupolitik geführt hat. Dieser Tenor bleibt leider korrekt. Die einschlägige Verordnung mit dem Subventionsversprechen für Bettenabbau wurde nicht geändert, wie man das bei einem Politikwechsel erwarten dürfte. Die Klinikschließungen gingen während der Pandemie (gebremst) weiter.

Leider steht zu befürchten, dass die Fortgeltung der Verordnung zur Bettenabbauförderung kein Versehen ist, sondern dass nach Abflauen der Pandemie wieder Anträge gestellt und genehmigt werden. Im „Krankenhaus Rating Report 2021: Mit Wucht in die Zukunft katapultiert“ von RWI und anderen, heißt es, der Anteil der von Insolvenz bedrohten Kliniken werde nach Auslaufen der Corona-Subventionen in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen.

Auch die Antwort des Sprechers des Gesundheitsministeriums, die Correctiv zitiert, klingt nicht, als habe man dort aus der Pandemie den Schluss gezogen, dass ausreichend große Reservekapazitäten in den Krankenhäusern wichtig und wertvoll sind und man daher Bettenabbau nicht weiter fördern sollte:

„Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums schrieb auf unsere Anfrage für diesen Faktencheck: Welche Auswirkungen die Epidemie auf die „vielfach diskutierte Frage einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung“ haben werde, und welche Konsequenzen man daraus ziehen müsse, werde „nach Abklingen der Pandemie zu bewerten sein“. Es sei aber schon erkennbar, dass nicht alle Krankenhäuser gleichermaßen betroffen seien: „Besonders belastet sind derzeit die Krankenhäuser, auf deren Intensivstationen eine große Zahl von mit SARS-CoV-2 infizierter Patientinnen und Patienten behandelt wird.“ Bei anderen Häusern gebe es deutliche Patientenrückgänge im Vergleich zu 2019.“

Auf eine Nachfrage von mir kam eine noch deutlichere Antwort. Es sei weiterhin allgemein anerkannt, dass es in Deutschland Überkapazitäten an Krankenhausbetten gäbe, schrieb ein Sprecher des Ministeriums (siehe Update 30.12. unten).

P.S. (11:45 Uhr): Eben wurde ich noch auf eine etwas versteckte Möglichkeit zur Subvention des Bettenabbaus in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung hingewiesen:: Laut Paragraph 19 (1) Nr. 11 sind förderfähig:

„Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie, insbesondere durch Umwandlung von Zimmern mit mehr als zwei Betten in Ein- oder  Zweibettzimmer, sofern das Vorhaben zu einer entsprechenden Verringerung der Zahl der  krankenhausplanerisch festgesetzten Betten führt.“

Die Nr. 11 ist die letzte in Absatz 1. Die ersten zehn sind, wie in der Einleitung des Absatzes angekündigt „Vorhaben, insbesondere zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen“. Deshalb war mir diese spezifisch für den Fall einer Pandemie geschaffene Förderform des Bettenabbaus vorher entgangen. Eine Anfrage dazu, ob diese Förderform während der Corona-Pandemie genutzt wurde, läuft.

Update 30.12.: Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums antwortete umgehend und ausführlich auf meine Anfrage. Aus der Antwort geht hervor, dass die Regierung weiterhin von Überkapazitäten im deutschen Krankenhauswesen ausgeht, die abzubauen sind (Fettung N.H.):

„Der Gesetzgeber hat über die mit dem KHZF primär angestrebte Verbesserung der digitalen Ausstattung der Krankenhäuser hinaus mit dem Fördertatbestand nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 KHSFV auf die besonderen Erfordernisse der COVID-19-Pandemie reagiert und eine Förderung zur Unterstützung von Krankenhäusern für Umbaumaßnahmen vorgesehen, mit denen die Patientenzimmer für den Fall einer Epidemie, etwa zur Einhaltung maßgeblicher Abstandsregeln und Hygieneanforderungen, ertüchtigt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass das Vorhaben zu einer Reduzierung der Bettenzahl in den betroffenen Patientenzimmern, die gleichzeitig zu einer Verringerung der Zahl der krankenhausplanerisch, durch das Land gegenüber dem Krankenhausträger per Bescheid, festgesetzten Betten insgesamt führt. Auf diese Weise kann die Förderung der Vorhaben auch zu einer Verringerung eines bestehenden Bettenüberhangs beitragen.

Hintergrund hierfür ist, wie allgemein anerkannt ist, dass Deutschland im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele, häufig auch sehr kleine Krankenhäuser und eine hohe Zahl an Krankenhausbetten aufweist. Der Abbau von Überkapazitäten bzw. deren Anpassung an den tatsächlichen Versorgungsbedarf ist vor dem Hintergrund, dass dadurch höhere Vorhaltekosten vermieden, das vielfach knappe und in der Folge überlastete Krankenhauspersonal zielgerichteter eingesetzt und insgesamt damit eine höhere Behandlungsqualität erreicht werden kann, ein wichtiges politisches Anliegen. Dieses hat der Bundesgesetzgeber auch im Rahmen des bereits seit 2016 bestehenden Krankenhausstrukturfonds, worüber der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen gefördert werden können, abgebildet. Vor diesem Hintergrund dient die Fördervoraussetzung des erforderlichen Abbaus von Planbetten nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 KHSFV dazu, das durch den Bundesgesetzgeber verfolgte Anliegen auch im Rahmen des KHZF sicherzustellen.

Es ist Aufgabe der Länder, die für die Planung und Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung in Deutschland zuständig sind, darüber zu entscheiden, für welche Vorhaben des KHZF Förderanträge gestellt werden sollen. Ausweislich der veröffentlichten Statistik des für die Förderung aufseiten des Bundes zuständigen Bundesamts für Soziale Sicherung hatten die Länder bis zum 1. Dezember 2021 insgesamt lediglich drei Anträge auf Förderung nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 KHSFV gestellt.

Update 3.1.2022: Ich wurde von der Correctiv-Autorin Frau Echtermann auf am 3.1. vorgenommene Korrekturen im Correctiv-Text hingewiesen und um Entschuldigung für die verspätete Reaktion gebeten, die mit Krankheit und Weihnachtspause des Teams begründet wurde. Sie nahm folgenden Änderungshinweis in ihren Faktencheck auf: „Wir haben diesen Faktencheck an einigen Stellen ergänzt und korrigiert. Bei der „Behauptung“ haben wir die Formulierung „bekämen“ in „könnten … bekommen“ geändert. Im ersten Satz haben wir statt „Mitte November“ das Datum 25. November eingefügt. In dem Absatz über den Bericht der Initiative Qualitätsmedizin haben wir präzisiert, dass Häring von einer „zeitweisen“ Erfassung schrieb und dieser Aussage lediglich Kontext fehlt.  (…) Wir haben außerdem auf Härings Hinweis hin einen Absatz im Text ergänzt, der die Aussage des Sprechers der DKG, die Phase des Bettenabbaus sei seit zehn Jahren gestoppt, einordnet: Der Bettenabbau ist anders als behauptet nicht gestoppt, sondern hat sich stark verlangsamt.“

Mehr

Correctiv schießt sich bei Faktencheck ins eigene Bein (reitschuster.de)

Mein Dossier zum Faktenchecker-Unwesen

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