Bisher haben die Landesmedienanstalten nur einen allgemein gehaltenen Auftrag, auf die Einhaltung der Gesetze in den Internet-Medien zu achten. Sie haben keine konkrete Befugnis, dafür anlasslos und automatisiert die öffentliche Kommunikation aller Bürger und von Journalisten zu überwachen und sich dabei als Hilfspolizisten und Zuarbeiter der Strafverfolgungsbehörden und des Verfassungsschutzes zu betätigen. Das soll sich mit dem Neunten Medienänderungsstaatsvertrag ändern, dessen Entwurf nun veröffentlicht wurde. Die Regierungschefs der Bundesländer und die Rundfunkkommission der Länder haben dem Entwurf bereits zugestimmt. Er muss nun von allen Landesparlamenten verabschiedet werden, um in Kraft zu treten.
Mit dem KI-Programm KIVI suchen die Landesmedienanstalten seit 2021 nach eigenen Angaben auf großen Internetplattformen nach möglichen Rechtsverstößen in Text, Bild und Ton. Nach eigenen Angaben haben sie die Entwicklung von KIVI selbst finanziert. Es gibt jedoch Indizien, dass verschiedene Bundesministerien durch großzügige Förderung des Entwickler-Unternehmens indirekt an der Finanzierung beteiligt waren.
Mit dem Medienänderungsstaatsvertrag soll dem Medienstaatsvertrag ein §109a hinzugefügt werden, der die bisher fehlende gesetzliche Grundlage für die Schnüffeltätigkeit der Medienanstalten für Polizei und Verfassungsschutz schafft. Darin heißt es:
§ 109a Nutzung technischer Mittel in der Aufsicht
(1) Die Landesmedienanstalten dürfen zur Ermittlung von Rechtsverstößen im Sinne des § 109 dieses Staatsvertrages sowie des § 20 des JugendmedienschutzStaatsvertrages technische Mittel einsetzen, die Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildinhalte aus Rundfunk und Telemedien automatisiert auf mögliche Verstöße abgleichen. Satz 1 umfasst auch Inhalte in Rundfunk und Telemedien, die Zugangsbeschränkungen unterliegen.“
Absatz 2 verbietet den „automatisierten Abgleich anhand spezifischer personenbezogener Daten“. Es soll also immerhin nicht zulässig sein, dass die Medienanstalten eine KI automatisiert nach Rechtsverstößen einer bestimmten Person suchen lassen.
Warum es Aufgabe der aus dem Aufkommen der Rundfunkbeitragszahler finanzierten Medienanstalten sein soll, für Verfassungsschutz und Polizei Zuträger- und Schnüffeldienste zu leisten, erklären der Entwurf und seine Begründung nicht.
Der Begriff „Rechtsverstöße“ scheint der Entwurf nicht nur auf das allgemeine Straf- und Ordnungsrecht zu beziehen, sondern auch auf rechtliche Verpflichtungen von Publizisten und Medien, die der Medienstaatsvertrag selbst schafft. Dies betrifft insbesondere auch die im Corona-Jahr 2020 in §19 eingefügte Verpflichtung für „geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind, (…) den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“.
Dass auch Verstöße hiergegen unter „Rechtsverstöße“ fallen sollen und die Medienanstalten mithin per KI automatisiert im Internet nach Verstößen gegen die „journalistischen Grundsätze“ fahnden dürfen sollen, lässt sich daraus ableiten, dass der neue §109a ausdrücklich auf „Rechtsverstöße im Sinne des §109 dieses Staatsvertrages“ verweist. Zu diesen gehören Verstöße gegen §19. Nur Presseorgane, die der freiwilligen Selbstkontrolle nach Pressekodex unterliegen, werden dort ausgenommen.
Die Medienanstalten haben in den letzten Jahren einige Internetmedien aufs Korn genommen und mit empfindlichen Strafen bedroht oder belegt, weil sie ihnen vorwerfen, mit angeblich falschen Aussagen zu umstrittenen Themen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Darunter waren Ben Berndt, Mulitpolar, Alexander Wallasch und der Blaue Bote. Sehr viele Publizisten erhielten allgemein gehaltene Aufforderungen, das eigene Angebot auf mögliche Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls zu bereinigen, weil sonst Bußgelder drohten.
Von den Angegriffenen verlangen die Medienanstalten regelmäßig Beweise für die Richtigkeit der Aussagen, anstatt Nachweise zu erbringen, dass diese falsch sind. In den Fällen des Internetmagazins Multipolar und des Youtubers Ben Berndt (ungeskripted), die ankündigten den Rechtsweg auszuschöpfen, ließen die Anstalten jeweils lieber die Sache fallen, als eine Bruchlandung vor Gericht zu riskieren.
Schon jetzt deutet einiges darauf hin, dass die Medienanstalten mit KIVI nicht nur nach rechtswidrigen Inhalten im landläufigen Sinne suchen, sondern auch nach möglichen Verstößen von Publizisten gegen die „anerkannten journalistische Grundsätze“. Meine Anfrage bei der Medienanstalt Hessen nach von mir gespeicherten personenbezogenen Daten ergab eine Liste von mehreren Dutzend Beiträgen aus den letzten drei Monaten von mir, zum Teil in Weiterleitung oder Kommentierung von anderen. Bei fast keinem dieser Beiträge gab es erkennbare Gründe für ein halbwegs taugliches KI-Programm oder einen halbwegs verständigen Analysten, einen möglichen Rechtsverstoß im engeren Sinne zu vermuten.
Obwohl die Medienanstalt mir die Auskunft gab, dass bei keinem der gespeicherten Beiträge ein Rechtsverstoß festgestellt worden sei, werden sie routinemäßig für drei Monate gespeichert. Das müsste sich mit dem neuen Medienstaatsvertrag ändern. Dieser sieht vor, dass die Daten zu löschen sind, sobald eine menschliche Prüfung ergibt, dass kein Rechtsverstoß vorliegt, oder spätestens nach einem Monat, wenn bis dahin noch keine Prüfung erfolgt ist.
Nicht im Entwurf des neuen Staatsvertrags enthalten ist eine zensorische Kompetenz, die mehrere Direktoren von Medienanstalten über den Sommer gefordert hatten. Sie wollten die Kompetenz, Medien in gesellschaftlich wertvolle und nicht wertvolle einzuteilen, und wollten den Medienplattformen gesetzlich aufgeben, erstere zu fördern und letztere zu unterdrücken.
Fazit
Wenn dieser neue Medienstaatsvertrag Gesetz würde, könnten sich die Landesmedienanstalten noch mehr als Faktenchecker mit behördlichen Machtmitteln aufspielen, und regierungskritischen Medien und Publizisten mit hochnotpeinlichen Untersuchungen, Drohungen und Strafen die Arbeit massiv erschweren. Außerdem bekämen sie eine gesetzliche Grundlage für ihre mutmaßlich bisher ungesetzliche Tätigkeit als Zuträger und Schnüffler für Verfassungsschutz und Polizei.
Am neu gewählten Landtag von Sachsen-Anhalt, wo AfD und BSW zusammen eine Mehrheit der Sitze haben, sollte die Verabschiedung allerdings scheitern, wenn beide Parteien dort so abstimmen, wie sie reden.