Die Gründe für die Kündigung wurden dem Kläger von Witzleben erst jetzt mitgeteilt, obwohl das Konto schon im letzten Jahr gekündigt wurde. Zu der langen Verzögerung beigetragen hat, dass erst die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen den entsprechenden Schriftssatz gegenüber dem Gericht freigeben musste. Finanzinstituten ist bei Strafe verboten, Geldwäscheverdächtigen die Verdachtsgründe oder auch nur die Tatsache des Verdachts mitzuteilen. Andererseits dürfen Sparkassen, anders als Geschäftsbanken, nicht willkürlich Konten kündigen.
Wie von Witzleben auf X.com berichtet, legt die Sparkasse ihm folgende Verdachtsmomente zur Last:
- „Verwendung internationaler Zahlungsdienstleister wie Google Ireland und PayPal mit lediglich aggregierten Auftraggeberangaben“
- „Ungewöhnlich hohe Anzahl von Kleinspenden pro Monat, deren Herkunft aus Sicht der Beklagten nicht hinreichend nachvollzogen werden konnte“
- „Nachgewiesene berufliche Beziehung des Klägers zu Thomas Röper, einer Person, die aufgrund EU-Sanktionen gelistet ist“
- „Bareinzahlung von 5.000 EUR, die – in Verbindung mit den sonstigen Transaktionsmustern – ein weiteres ‚Red Flag‘ darstellen konnte“
- „Einrichtung eines neuen Spendenkontos bei Revolut Bank UAB mit Krypto-Bezug“
Die ersten drei angeblichen Verdachtsmomente haben eng mit von Witzlebens journalistischer Tätigkeit zu tun. Zahlungen von Google und PayPal sind bei Nutzung von YouTube als Publikationskanal üblich. Auch dass selbstständige Journalisten ihre Arbeit ganz oder teilweise durch Spenden von Lesern finanzieren ist üblich. Dass ein Journalist einen unter durchaus umstrittenen Umständen von der EU sanktionierten Journalisten interviewt, muss möglich sein. Gegen das (fragwürdige) Sanktionsregime verstößt es nicht.
Dass von Witzleben nach der Kündigung seines Kontos durch die Sparkasse ein neues Konto einrichtete, um Kryptospenden empfangen zu können, kann logisch nicht die Kündigung begründen und erklärt sich für einen Journalisten, der von Spenden abhängig ist, praktisch von selbst. Wie eine einmalige Bareinzahlung von 5.000 Euro eine Kontokündigung rechtfertigen soll, erschließt sich nicht leicht.
Hätte diese Kündigung vor Gericht Bestand, wäre sie ein Freibrief dafür, unabhängigen, regierungskritischen Journalisten durch finanzielle Strangulierung die Arbeit unmöglich zu machen.
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Chronik gekündigter Bankkonten von Journalisten und Medien (multipolar)