Im Grundgesetz, Artikel 5, heißt es: „Eine Zensur findet nicht statt“. Nach vorherrschender Rechtsmeinung bezieht sich das nur auf ein System, bei dem Inhalte vor einer Veröffentlichung einem Zensor vorgelegt werden müssen. Einem solchen System wollen sich die Landesmedienanstalten weiter annähern. Sie wollen zwar nicht selbst einzelne Inhalte mit Freigabestempeln versehen, aber etwas ganz ähnliches tun. Von ihnen ausgewählte Medien sollen das Recht erhalten, die eigenen Beiträge zur (bevorzugten) Verbreitung freizugeben.
Im Rahmen eines Digitale-Medien-Staatsvertrags, für den die Länder im Sommer einen ersten Entwurf vorlegen wollen, wollen die Landesmedienanstalten eine Pflicht für die Plattformen einführen, „Public-Value“-Angebote privilegiert zu verbreiten. Das sind Inhalte, die nach behördlicher Einschätzung „gesellschaftlichen Mehrwert“ haben. In dem „Papier Weiterentwicklung Public Value“ der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Landesanstalt für Medien NRW, über das Apollo News berichtet, wird diese Absicht ausgebreitet. Auf X ist das zweiseitige Papier als Foto veröffentlicht.
Die vorgeblich „staatsfernen“ Landesbehörden maßen sich unter anderem bereits an, unabhängige Medien hinsichtlich der Einhaltung vager „journalistischer Grundsätze“ zu überprüfen und bei angeblicher Nichteinhaltung zu bestrafen. Viele regierungskritische Medien haben seither Drohbriefe erhalten, einige auch Strafen. 2025 haben die Anstalten laut Apollo News außerdem damit begonnen Medien, die diese Grundsätze ihrer Ansicht nach einhalten, den Public-Value-Status zu verleihen. App-Stores, Smart TVs und andere Bildschirme mit Medienauswahl müssen seither diese behördlich gutgeheißenen Meiden bevorzugt anzeigen, vorneweg natürlich ARD und ZDF.
Dem Papier zufolge streben die Medienanstalten an, dieses Prinzip auf die Inhalte der behördlich abgesegneten Medien zu übertragen, wenn diese Inhalte einzeln über digitale Medienplattformen zur Verbreitung angeboten werden. In dem Papier heißt es, „desinformierende“ und „polarisierende“ Inhalte gefährdeten die Demokratie und müssten daher zurückzgedrängt werden.
Medien sollen sich bei den Behörden für den Status „Public Value“ bewerben können. Bekommen Sie ihn zugesprochen, dann können sie eigene Inhalte als gemeinnützlich kennzeichnen. Große Plattformen wie X, Facebook, Instagram und TikTok sollen ihre Empfehlungssysteme so anpassen müssen, dass derart markierte nützliche Inhalte den Nutzern bevorzugt ausgespielt werden, während aus Behördensicht nicht-nützliche oder gar schädliche Inhalte hinten runterfallen und kaum noch wahrgenommen werden. In dem Papier wird sogar eine Mindestquote für amtlich zertifizierte nützliche Inhalte vorgeschlagen. Wie zum Hohn führt die Landesanstalt für Medien NRW in ihrem Logo, das auf dem Papier prangt, den Zusatz „Der Meinungsfreiheit verpflichtet“.
Über den Nützlichkeitsstatus entscheidet die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK), und damit die Chefs der 14 Landesmedienanstalten. Diese werden von Medienräten bestimmt, deren Mitglieder ganz oder teilweise von den Landesparlamenten bestimmt werden.
Fazit
Wie ich bereits aus Anlass der unseligen Diskussion um Alterskontrollen und Social-Media-Verbote für Kinder schrieb: Den Regierenden geht es nicht darum, das unzweifelhaft vorhandene Unwesen der Manipulation der Plattform-Nutzer durch Empfehlungssysteme einzudämmen. Sie wollen diese Manipulationsmöglichkeiten vielmehr für eigene Zwecke nutzen. Mir schlägt die Offenheit und Dreistigkeit, mit der dabei inzwischen vorgegangen wird, allmählich richtig auf die Laune. Denn sie bedeutet, dass sie die Bevölkerungsmehrheit für grenzdebil halten und meinen, alles mit ihr machen zu können. Es bedeutet auch, dass sie meinen, mit offensichtlich grob grundgesetzwidrigen Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit bei den Gerichten durchzukommen. Ich hoffe sehr, sie täuschen sich massiv.
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Auf wahrheitskomplex.de finden Sie die Funktionsweise des öffentlich-privaten Zensursystems leicht zugänglich erläutert