Chinas Internet-Regulierer, Cyberspace Administration of China (CAC), hat im Mai 2025 die Pflicht für Anbieter von Mobiltelefonie und Apps aktiviert, normierte Kinder- und Jugendversionen für verschiedene Altersgruppen zu entwickeln und anzubieten. Die CAC hatte die Regulierung 2023 angekündigt und 2024 die Spezifizierung der Anforderungen geliefert.
Diese angepassten Betriebssysteme für Minderjährige begrenzen die Nutzungszeit und die Seiten und Dienste, die mit den Geräten aufrufbar sind und unterbinden bestimmte Push-Funktionen. Eltern können diese Einstellungen ändern, also zum Beispiel zusätzliche Seiten freigeben oder die Bildschirmzeiten verlängern. Tricks, die die Kinder nutzen könnten, um selbst die Einstellungen zu ändern, werden der Berichterstattung zufolge durch besondere Einstellungen unterbunden. China setzt damit konsequent darauf, den Eltern die Möglichkeit für effektive Kontrolle und effektiven Schutz ihrer Kinder vor schädlichen Inhalten, Smartphone-Sucht und Cyber-Grooming zu geben.
Ganz anders die Herangehensweise in der EU und allgemein den „westlichen“ Ländern, die alle mehr oder weniger gleichzeitig ein dringendes Bedürfnis nach Jugendschutz im Internet entdeckten, nachdem sie damit fertig waren, die Kinder mit hochgradig rücksichtslosen Corona-Auflagen schwer zu schädigen. Sie setzen nun fast überall auf verpflichtende Alterskontrollen für alle, um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche durchzusetzen. In der App sollen die Nutzer erst ein Ausweisdokument hochladen, dann ein Selfie machen, damit die App prüfen kann, ob das Selfiefoto mit dem Foto im Ausweis übereinstimmt.
Der Eingriff in die Rechte der Minderjährigen ist viel drastischer als nach dem chinesischen Modell. Anstatt den Plattformen Vorgaben für den Jugendschutz zu machen, werden die Kinder und Jugendlichen ganz ausgesperrt. Die Eltern haben keine Rolle im europäischen Plan. Dafür werden nicht nur die Kinder und Jugendlichen, sondern alle Bürger der verpflichtenden erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Gleichzeitig ist der Schutz der Minderjährigen weniger wirksam, weil er sich relativ leicht umgehen lässt, zum Beispiel, indem per VPN ein außereuropäischer Standort vorgetäuscht wird. Bei Geräteversionen für Minderjährige lässt sich das wirksam verhindern. Auch auf andere Weisen leisten die Alterskontrollen bei weitem nicht das an Schutz, was die EU-Kommission verspricht.
Es dauerte nur Minuten, bis Hacker und Datenschutzexperten schwerwiegende Sicherheitslücken des EU-Projekts aufdeckten. So dilettantisch ist die Programmierung der App unter Sicherheitsaspekten, dass misstrauische Experten schnell Absicht dahinter vermuteten. Am drastischsten drückte das Telegram-Chef Pavel Durov aus. Er schrieb laut tkp.at in seinem Kanal:
„Schritt 1 – Präsentiere eine angeblich ‚datenschutzfreundliche‘, aber hackbare App.
Schritt 2 – Lass sie hacken (WIR SIND HIER).
Schritt 3 – Entferne den Datenschutz, um die App zu ‚reparieren‘.“
Fazit
Während die chinesische Regierung die Eltern ermächtigt, ihre Kinder vor Smartphonesucht und schädlichen Inhalten zu schützen, nutzt die EU die gezielt in diese Richtung gesteuerte Jugendschutzwelle um eine allgemeine Zugangskontrolle einzuführen, die später beliebig auf alle möglichen digitalen und realweltlichen Angebote und Veranstaltungen und beliebige Zugangskriterien ausgeweitet werden kann. Dass von der Leyen ausgerechnet die Covid-App als Vorbild nannte, spricht Bände. Der Grund für die unterschiedlichen Herangehensweisen ist wohl, dass Chinas Regierung so etwas nicht nötig hat, weil sie bereits über sehr gute Überwachungsinstrumente verfügt, während die Regierungen der westlichen Welt meinen, in dieser Hinsicht noch Nachholbedarf zu haben.