- Euro-Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland (§14 BBankG) und im Euroraum (Art 128 EUAV). Nach einer Stellungnahme der Bundesbank aus dem Jahr 2015 zu Bargeldobergrenzen, sind diese nicht mit dem Status eines unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels vereinbar.
- Die Alternative zu Bargeld sind auf Euro lautende Bankguthaben, mit denen man per Überweisung, mit Kreditkarte oder mobil per App bezahlen kann. Bankguthaben sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie sind rechtlich ein Kredit an die Bank, mit dem Anspruch, in auf Verlangen in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels Bargeld ausgezahlt zu bekommen. Dieser Anspruch hängt von der Zahlungsfähigkeit der Bank ab.
- Alle Daten des digitalen Zahlungsverkehrs werden gespeichert und zumeist jahrzehntelang aufbewahrt. Ein Bankgeheimnis gegenüber Behörden existiert nicht mehr. 2019 gab es knapp eine Million behördliche Kontenabfragen in Deutschland. Ohne Bargeld liefern Kontodaten ein praktisch vollständiges Logbuch von allem, was wir tun, bis sehr weit in die Vergangenheit.
- In Australien laufen seit einigen Jahren in verschiedenen Regionen Versuche, bei denen Sozialhilfe nur noch auf speziellen Debitkarten ausgezahlt wird. Diese sollen das Verhalten der Inhaber steuern. Zum Bezahlen bestimmter Güter und Dienste (Alkohol, Spiele, Glücksspiel) können sie nicht verwendet werden. Die Regierung will das Programm auf das ganze Land ausweiten (Stand Sep 2019).
Zeittafel zur Diskussion um die Zukunft des Bargelds
2005 – ca. 2010: Die US-Kreditkartenunternehmen Visa und Mastercard führen einen selbst erklärten (gegenüber Aktienanalysten und Aktionären) „War on Cash“ um die eigenen Gewinne und Aktienkurse zu steigern. (Jane Adams: „The War on Cash.“ European Card Review. März/April 2006, S. 12-18.) Der Leiter der Abteilung Bargeld der Bundesbank, Stefan Hardt, spricht auf einer Anhörung im NRW-Landtag zu Bargeldobergrenzen von einem „Krieg gegen das Bargeld“ auf internationaler Ebene, den interessierte Finanzkreise führten.
2008: Die Bill & Melinda Gates Foundation gründet die Alliance for Financial Inclusion (AFI) In deren Rahmen verpflichten sich Entwicklungs- und Schwellenländer auf das Ziel bargeldlos zu werden und bekommen dafür technische und finanzielle Unterstützung für den Ausbau des digitalen Zahlungsverkehrs.
2010: Auf Initiative der US-Regierung wird die „Global Partnership for Financial Inclusion“ (GPFI) der G20-Regierungen gegründet. Deren Ziel ist, allen Menschen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu geben und sie zu dessen Nutzung (statt der Nutzung von Bargeld) zu bewegen. Sie arbeitet eng mit AFI zusammen, seit 2012 ist auch die „Better Than Cash Alliance“ eine Umsetzungspartnerin der Initiative.
2011/12: Visa, Mastercard, Citibank, Gates Foundation, Omidyar Foundation und US-Regierung gründen die Better Than Cash Alliance, deren Ziel es ist, Bargeld weltweit durch digitales Bezahlen zu ersetzen. Die Bundesregierung hat dieser Besser-als-Bargeld-Allianz in den Jahren 2016-18 insgesamt 500.000 Euro überwiesen.
Dezember 2015: Auf dem Forum on Financial Inclusion des US-Finanzministeriums verkündet Bill Gates (min 20), dass seine Stiftung bis Ende 2018 den Zahlungsverkehr in Indien komplett auf bargeldlos umgestellt haben will, und dass er daran gemeinsam mit der indischen Zentralbank bereits drei Jahren arbeite.
Dezember 2015: Bis Ende 2015 gab es keine nennenswerte öffentliche Diskussion über die Zukunft des Bargelds oder Begrenzungen der Bargeldnutzung.
Januar/Februar 2016: In einer Harvard-Studie von Peter Sands mit dem Titel „Making it Harder for the Bad Guys: The Case for Eliminating High Denomination Notes“, wird die Abschaffung großer Banknoten gefordert. Die vom Harvard-Ökonomen Larry Summers in Auftrag gegebene Studie verbreitet dieser vorab im Rahmen der G20, auch an die Europäische Zentralbank. Summers war als US-Finanzminister Gründer der G20.
Januar 2016: Der Chef der Deutschen Bank, John Cryan, sagt in Davos das Ende des unpraktischen und teuren Bargelds binnen 10 Jahren voraus. Wenige Tage später fordert die SPD-Fraktion im Bundestag eine Bargeldobergrenze und die Abschaffung des 500-Euro-Scheins.(9) und kurz darauf, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium, man prüfe die Notwendigkeit einer Bargeldobergrenze. Anfang Februar macht sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für eine europäische Lösung stark und schlägt vor, die EU-Kommission solle eine europaweite Einführurng prüfen.
15. Februar 2016: Zeitungen berichten, dass der Rat der Europäischen Zentralbank bereits eine Abschaffung des 500-Euro-Scheins vereinbart habe. Später wird dieser Beschluss tatsächlich formell gefasst.
November 2016: Die indische Regierung erklärt mit nur 4 Stunden Vorwarnung 85 Prozent des umlaufenden Bargelds für ungültig. Es kann nur noch auf Bankkonten eingezahlt werden. Es entsteht eine monatelange extreme Bargeldknappheit. Erklärtes Ziel ist zu Beginn die Bekämpfung von Schwarzgeld und Terrorfinanzierung. Wissenschaftliche Untersuchungen ergeben später, dass die Maßnahme sehr große wirtschaftliche Schäden verursacht und gerade den Armen sehr geschadet hatt, sowie, das das erklärte Ziel in keiner Weise erreicht wurde.
April 2017: Der Internationale Währungsfonds (IWF) in Washington veröffentlicht ein Arbeitspapier zur Bargeldbeseitigung. Darin stehen Ratschläge, wie Regierungen, die Bargeld beseitigen wollen, den Widerstand der Bevölkerung unterlaufen und sie über ihre wahren Absichten täuschen können.
Juli 2017; Das weltweit führende US-Kreditkartenunternehmen Visa, lobt im Rahmen einer „Cashless Challenge“ Prämien von je 10.000 Dollar für Restaurants aus, die sich verpflichten, kein Bargeld mehr anzunehmen.
August 2018: Die EU-Kommission legt mit großer Verspätung ihren Abschlussbericht zur Prüfung einer einheitlichen Barzahlungsobergrenze vor. Darin heißt es, eine solche Maßnahme bringe nichts gegen Terrorfinanzierung und Steuerhinterziehung. Sie helfe allenfalls gegen Geldwäsche, aber dafür gebe es auch weniger einschneidende Gegenmaßnahmen. Die Kommission will daher keine solche Obergrenze vorschlagen. An einer Bürgerbefragung der Kommission hatten 30.000 Bürger und Institutionen teilgenommen. 95 Prozent wollten keine Bargeldobergrenze oder sonstige Begrenzungen der Bargeldnutzung.
27.3.2019: Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einem Beschluss zum Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags fest, dass Euro-Münzen und Scheine gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sind ($14 BBankG), ebenso wie im Euro-Raum (Art 128 EUAV). Das bedeute, dass jede Behörde Bargeld zur Begleichung einer Geldschuld unbegrenzt annehmen müsse, sowie jeder Private, soweit nicht vorher etwas anderes vereinbart worden sei.