Rundfunk verweigert weiterhin Annahme von Barzahlung des Rundfunkbeitrags

23. 02. 2020 | Jüngst gab es einen Aufruf (mit dem ich nichts zu tun hatte), unter Verweis auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts meinem Beispiel zu folgen und das Recht einzufordern, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen. Nun bekomme ich viele Fragen, wie mit der Antwort des Beitragsservice umzugehen sei. Diese will ich hier ausnahmsweise gesammelt beantworten.  …

Die Antwort des Beitragsservice lautet wohl regelmäßig:

„Sehr geehrter Herr/Frau …

Sie möchten Ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen und berufen sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungs­gerichts vom 27.03.2019, Az. 6 C 5.18 und 6 C 6.18. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber keine Entscheidung darüber getroffen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrags annehmen müssen. Die Revisionsverfahren sind bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt. Bis zu einer abschließenden ge­richtlichen Klärung bleiben die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bestehen. Danach kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung gezahlt werden.
Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin bargeldlos zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Beschluss zu meinem Revisionsverfahren gegen den Hessischen Rundfunk zwar seine Rechtsauffassung kundgetan, dass nach deutschem Recht die Rundfunkanstalten, wie alle Empfänger hoheitlich auferlegter Geldleistungen, das gesetzliche Zahlungsmittel Euro-Bargeld zu akzeptieren haben.

Tatsache ist auch, dass damit noch keine Entscheidung in meinem Verfahren verbunden war, weil das Gericht das Verfahren ausgesetzt hat, um den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, inwieweit hier eventuell deutsches und europäisches Recht in Konflikt stehen, und wie dieser Konflikt gegebenenfalls aufzulösen ist.

Der Beitragsservice ist also im Recht, wenn er sich zunächst einmal stur stellt und darauf hofft, dass ihm der Europäische Gerichtshof vielleicht ein Schlupfloch eröffnet, Bargeld weiter ablehnen zu dürfen.

Anständig ist dieses Verhalten nicht. Das Mindeste was man nach dem Beschluss des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts erwarten dürfte, wäre, dass der Beitragsservice eine Härtefallregelung für Leute ohne Konto oder mit gesperrtem Konto trifft und auch bekannt macht. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Fehlen einer solchen Regelung besonders moniert. Aber das „Service“ im Namen dieser Einzugsstelle bezieht sich nicht auf die Beitragsverpflichteten, sondern nur auf die Rundfunkanstalten, für die sie den Beitrag einzieht. Dass die Rundfunkanstalten und ihre politischen Unterstützer sich mit ihrem ausgesprochen arroganten und ruppigen Verhalten gerade gegenüber schwächeren Beitragszahlern keinen Gefallen tun, steht für mich außer Frage.

Eine andere Frage ist, wie man auf den Beitragsservice reagieren sollte.

Für mein Anliegen – die höchstrichterliche Feststellung, dass Euro-Bargeld von allen öffentlichen Stellen angenommen werden muss – sind zunächst keine weiteren Aktionen nötig, weil mein Verfahren schon beim Europäischen Gerichtshof gelandet ist.

Soweit die Absicht ist, aus Protest gegen Rundfunk oder Rundfunkbeitrag Kosten und Schwierigkeiten zu machen, so ist das ein Anliegen, das ich respektiere. Aber es ist nicht meines. Ich möchte mich deshalb in dieser Richtung auch nicht mit Empfehlungen engagieren. Nur soviel: Es sollte Ihnen bewusst sein, dass der eigene Aufwand deutlich höher ist, als der des Beitragsservice. Man sollte sich auch bewusst sein, dass man sich durch hartnäckige Zahlungsverweigerung die eigene Kreditwürdigkeit verschlechtert.

Wenn mir Leser schreiben, dass sie lieber den Gerichtsvollzieher kommen lassen, als den Rundfunkbeitrag freiwillig zu bezahlen, ruft das bei mir den Wunsch nach einer Welt hervor, in der die Menschen solch kompromisslosen Widerstandsgeist auch gegen die größeren Ungerechtigkeiten entwickeln.

Allen, die kein Konto haben, oder aus anderen Gründen Zusatzkosten hinnehmen müssen, um unbar zu bezahlen, würde ich den Rat (eines juristischen Laien) geben, nur unter ausdrücklich erklärtem Vorbehalt unbar zu bezahlen und die Zusatzkosten nach endgültiger Klärung der Rechtslage anschließend zurückzufordern. Ich bin nicht befugt, Rechtsrat zu erteilen und möchte daher keine Empfehlung zum Wortlaut des Vorbehalts geben.

Bitte sehen Sie davon ab, mich um individuellen Rat zu bitten. Ich beantworte solche Fragen grundsätzlich nicht.

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