Verdi unterwirft sich mit vollem Eifer dem Propagandakriegsrecht

1. 09. 2026 | Die Migliederversammlung der Deutschen Journalistenunion (dju) der Gewerkschaft Verdi, Sektion Berlin-Brandenburg, hatte mit großer Mehrheit den dju-Vorstand aufgefordert, sich für den von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Dogru einzusetzen. Die dju-Berlin-Brandenburg verschweigt diesen Beschluss in ihrem Newsletter für die Mitglieder. Der dju-Bundesvorstand weist die Forderung sich für Dogru einzusetzen mit einer abenteuerlichen Begründung zurück.

Florian Warweg, Journalist der Ostdeutschen Allgemeinen, auf den der Beschluss der Berlin-Brandenburger dju-Mitglieder mit zurückging, verbreitete auf X den neuesten Newsletter der Organisation. Der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. August, der die dju- und Verdi-Bundesspitze auffordert, sich für die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Dogru einzusetzen, wird darin nicht einmal erwähnt.

Auf Nachfrage des Magazins Multipolar übermittelte ein Sprecher von Verdi eine Stellungnahme des DJU-Bundesvorstands in Absprache mit dem Verdi-Bundesvorstand:

„Es ist fraglich, wie die anfangs im russischen Staatsmedien-Netzwerk platzierte Plattform des Betroffenen zuletzt finanziert wurde und ob es sich hier um unabhängigen Journalismus handelt. Nur dieser wird durch die Pressefreiheit geschützt. Der dju-Bundesvorstand sieht daher – auch in Abstimmung mit dem ver.di-Bundesvorstand – keine Veranlassung, seine Haltung in dieser Sache zu ändern.“

Der Vorstand von dju und Verdi will den Fall Dogru ausdrücklich nicht „als Pressefreiheitsfall“ einordnen und weist die Forderungen aus der dju-Landesfachgruppe zurück.

Die Begründung der Unterstützungsverweigerung für das Mitglied Dogru ist abenteuerlich. Es gibt nicht im Ansatz eine Bestimmung im Grundgesetz, die die Pressefreiheit auf „unabhängige“ Medien und Journalisten begrenzen würde, was immer das bedeuten soll. Hinzu kommt, dass trotz des seit über einem Jahr geltenden Grundrechtsentzugs immer noch „fraglich“ ist, wie Dogrus Medienplattform finanziert wird. Es gibt also immer noch keine Beweise für Behauptungen, sie werde aus Russland finanziert (was nicht einmal illegal wäre).

Hüseyin Dogru war Chefredakteur von Red Media. Er wurde im Mai 2025 vom EU-Rat freihändig auf die Russland-Sanktionsliste gesetzt. Seither darf er nicht mehr arbeiten, das Land nicht mehr verlassen und nicht mehr auf sein Geld und sein Vermögen zugreifen. Seine fünfköpfige Familie lebt von Minimalbeträgen, die ihr zugestanden werden. Er kann sich nachträglich vor Europäischen Gerichten wehren, die Jahre brauchen, aber der Entzug fast aller Bürgerrechte und der Lebensgrundlage galt sofort, ohne gerichtliches Verfahren. Ihm wird vorgeworfen, mit seiner Berichterstattung eine russische Desinformationskampagne zu unterstützen.

Ein Sprecher der Bundesregierung hat den Fall Dogru ausdrücklich als warnendes Beispiel für andere Journalisten herausgestellt. Es gibt allerdings keine erkennbaren Kriterien, die es erlauben würden, vorab zu wissen, wo legitime Kritik an der Regierung oder an Israel, der NATO oder der EU aufhört und wo die Unterstützung ausländischer Propagandakampagnen anfängt. Erst wenn man aus der Presse oder dem EU-Amtsblatt erfährt, dass man auf einer Sanktionsliste steht, weiß mann, dass man zu kritisch berichtet hat.

Verdi, dju und die Journalistengewerkschaft DJV finden das okay. Das passt dazu, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund 2025, ausgerechnet zu den Ostermärschen, eine Erklärung verabschiedet hat, wonach der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die Notwendigkeit sehen, in Deutschland und Europa verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um gemeinsam verteidigungsfähiger zu werden. Offenbar schließt das auch die willkürliche Einschränkung der Pressefreiheit im Dienste der Propagandakriegsführung gegen Russland ein.

Anwalt und Öffentlichkeit werden angebliche Beweise verheimlicht

Dogrus Anwalt muss diesen verteidigen, ohne daüber im Bilde zu sein, welche angeblichen Beweise es gegen seinen Mandanten gibt. Weil er diese als Anwalt nicht zu sehen bekommt, hat er eine Anfrage an das Auswärtige Amt nach dem Informationsfreiheitsgesetzt gestellt. Aus der Antwort, mit der eine substanzielle Antwort verweigert wurde, hat er immerhin erfahren, woher der Geheimhaltungsbedarf angeblich rührt.

Es seien „die auswärtigen Belange und die diplomatischen Beziehungen zu Nato-Partnerstaaten berührt“, berichtet die Ostdeutsche Allgemeine über die Antwort. Mutmaßlich handelt es sich dabei um die USA und/oder Großbritannien, da sonst wohl von EU-Staaten die Rede gewesen wäre. Die Begründung der Nichtantwort macht deutlich, dass es letztlich die NATO ist, in deren Propagandakriegs-Interesse hier die Pressefreiheit ausgehebelt wird.

Mehr

Die FAZ entdeckt den Fall Hüseyin Dogru
7. 06. 2026 | Mit gleich zwei langen Artikeln meldet sich die FAZ im Fall des von der EU sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Dogru zu Wort – über ein Jahr nach Verhängung der Sanktionen. Die beiden Stücke stecken den Rahmen ab, wie man die offenkundig rechtsstaatswidrige Bestrafung eines lästigen Journalisten systemkonform kritisieren oder verteidigen darf.

Hüseyin Dogru, Jacques Baud und die Kadi-Doktrin des Europäischen Gerichtshofs
1. 06. 2026 | Axel Fersen weist in einer brillanten rechtlichen Analyse der EU-Sanktionen gegen Privatpersonen, die in der EU leben, auf die Kadi-Doktrin des Europäischen Gerichtshofs hin, die für die Verhängung von Sanktionen gerichtsfeste Beweise verlangt. Das, was mit Hüseyin Dogru und Jacques Baud gemacht wird, widerspricht dieser Doktrin auf eklatante Weise.|

Petition zur Aufhebung der mittelalterlichen EU-Sanktionen gegen Hüseyin Dogru
5. 05. 2026 | Die australische Bürgerrechtsorganisation The Information Rights Project, die sich stark in der Kampagne zur Freilassung von Julian Assange engagiert hat, sammelt Unterschriften für einen offenen Brief an den EU-Rat. Darin wird gefordert, die an absolutistische Zustände erinnernde Sanktionierung des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru aufzuheben.|