Ulm droht unmaskierten Spaziergängern mit Waffengewalt

31. 01. 2022 |  Die Stadt Ulm hat per Allgemeinverfügung für die Abende, an denen üblicherweise Protest-Spaziergänge stattfinden, eine FFP2-Maskentragepflicht in der Innenstadt eingeführt. Im Fall der Zuwiderhandlung droht sie „unmittelbaren Zwang“ bis hin zum Waffengebrauch an, der verhältnismäßig sei. Viel deutlicher kann man nicht machen, dass die Maskenpflicht eine Schikane zum Aushebeln des grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrechts ist.

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