Stellungnahme eines MdB zum „großen Autobahnraub“

Karl-Georg Wellmann, MdB (CDU) hat freundlicherweise gestattet, seine umgehende Antwort auf den Brief eines Lesers dieses Blogs in Sachen „Der große Autobahnraub“ hier abzudrucken. Richard Stechow hatte geschrieben: „Sehr geehrter Herr Wellmann, ich würde Sie gerne auf folgenden Artikel aufmerksam machen, welcher meine aktuellen Gedanken äußerst gut widerspiegelt: „Der große Autobahn-Raub“  Es kann nicht

Sinn und Zweck eines Staates sein, eine Schuldenbremse zu erlassen um diese dann auf Kosten des Steuerzahlers zu umgehen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich in diesem Sinne gegen die erhöhten Kosten, für den konformen Einsatz von Steuergeldern und gegen eine zielgerichtete Unterstützung der Versicherungsunternehmen durch den Staat einsetzen würden. Hochachtungsvoll, Richard Stechow

Sehr geehrter Herr Stechow,

 vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.02.2015.

Nach Plänen von Bundesverkehrsminister Dobrindt sollen private Geldgeber an der Finanzierung konkreter Autobahnprojekte beteiligt werden. Dies ist bereits heute der Fall. Seit dem Jahr 2002 wurden in Deutschland rund 8,5 Milliarden Euro in sogenannte Öffentlich-Private-Partnerschaftsprojekte (ÖPP) investiert. 198 solcher Projekte gab es bisher in der Bundesrepublik, diese reichen vom Autobahnbau bis zur Sanierung von Schulen oder Kindertagesstätten.

Minister Dobrindt plant die Einrichtung einer staatlichen Gesellschaft, die bundesweit einheitlich die Autobahnen verwalten soll. Bisher werden die Autobahnen von den Bundesländern im Auftrag des Bundes verwaltet. Diese staatliche Gesellschaft soll auch private Investoren zur Finanzierung von Baumaßnahmen ansprechen können.

 Die Idee dahinter ist, dass ein privater Investor z.B. eine Baufirma eine Schule saniert und über einen bestimmten Zeitraum auch bewirtschaftet, sprich unterhält. Der Staat zahlt dem privaten Investor dafür eine Art „Miete“, wodurch der private Investor die von ihm durchgeführte Sanierung refinanziert. Ob solche Vorhaben für den Staat von Vorteil sind, hängt wesentlich von der Ausgestaltung des ÖPP-Vertrages ab. Hier ist maßgeblich wer das Risiko für eventuelle Steigerungen bei den Baukosten trägt. Bei Verkehrsprojekten kommt meist noch ein Risiko bei der Höhe der Einnahmen durch Nutzungsentgelte (Maut) hinzu. Wird ein neugebauter oder sanierter Straßenabschnitt von einer geringeren Zahl an Fahrzeugen benutzt, als ursprünglich kalkuliert, entstehen Mindereinnahmen. Liegen diese Risiken vollständig beim privaten Investor, so wird das ÖPP Vorhaben in Bezug auf die Schuldenbremse nicht angerechnet.

Der Staat hat sich dann zwar vom Kostenrisiko befreit, muss dem privaten Partner jedoch in jedem Fall seine Investition verzinsen. Angesichts des aktuell sehr niedrigen Zinsniveaus lässt sich daher nicht pauschal sagen ob sich ein ÖPP Projekt für den Staat am Ende rechnet oder nicht.

 Bitte beachten Sie, dass es sich bisher lediglich um Überlegungen einer Expertenkommission im Hause von Bundeswirtschaftsminister Gabriel handelt. Es gibt bislang keinen Abschlussbericht dieser Kommission und schon gar keinen Gesetzentwurf, dem am Ende der Bundestag und vermutlich auch der Bundesrat zustimmen müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann, MdB 

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