Reichinnek antwortet auf die Frage: „Weshalb hat die Linke nicht zumindest versucht, das aktuelle Aufrüstungspaket über einen Antrag auf Zusammentreten des neuen Bundestages zu beeinflussen oder gar zu verhindern?“:
„Tatsächlich haben wir genau dies getan. Unser Parlamentarischer Geschäftsführer Christian Görke hat einen entsprechenden Antrag im Vorältestenrat des neuen Bundestages gestellt, er wurde jedoch von einer Mehrheit abgelehnt. Dort hätte es eine Mehrheit von mindestens 50,1% gebraucht – die gab es aber nicht. Die von anderer Seite behauptete Regelung, es würde 1/3 der Stimmen ausreichen, ist so schlicht und ergreifend falsch. Dem Bundesverfassungsgericht lag dieser Vorgang im Detail vor – wenn es der Meinung gewesen wäre, im Vorältestenrat sei hier ein Fehler gemacht worden, hätte es das in seinem Urteil berücksichtigt. Es wäre aber auch innerhalb der Verfassungslogik ziemlich fremd, wenn eine Minderheit den Bundestag zur Konstitution zwingen könnte. Innerhalb des bestehenden Bundestags werden durch die 1/3-Regel Minderheitenrechte gewahrt – für die Konstituierung muss aber die Mehrheit des Hauses stimmen.“
Reichinnek erläutert nicht, wie diese Darstellung dazu passt, dass Artikel 39 des Grundgesetzes in den Absätzen 2 und 3 bestimmt:
„(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“