Auf der Fragen-und-Antworten-Seite der KVBW, wo vorher die Frage angegangen worden war, ob Ärzte in Ihrer Praxis 2G oder 3G anwenden dürfen, lautet die Frage nun: „Dürfen Ärztinnen und Ärzte unter Berücksichtigung der 3G-Regeln ihre Behandlungspflicht einschränken?“ Die Antwort lautet ganz trocken:
„Nein. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) bzw. 2G-Regel ist nach der aktuellen Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg in Arztpraxen nicht anzuwenden. Die Behandlung von Patienten ist weiterhin unter Berücksichtigung der Maskenpflicht, der AHA-Regelung und eines Praxishygienekonzepts durchzuführen. Die vertragsärztliche Behandlungspflicht überwiegt eine Einschränkung der Patientenbehandlung unter Anwendung der 3G-Regeln bzw. 2G-Regel.“
Die Fettungen, im Orignal, deuten darauf hin, dass hier eine sehr deutliche Ansage von den Krankenkassen kam. Vorher hatte die Antwort noch gelautet, das sei rechtlich leider nicht möglich, auch wenn die KVBW dies fordere. Es sei jedoch möglich, getrennte Sprechstunden für geimpfte und nicht geimpfte Menschen einzurichten. Darunter wurde auf ein Schreiben des KVBW-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke und seines Stellvertreters Johannes Fechner verlinkt, in dem diese „Impfverweigerung als frech und gesellschaftlich nicht akzeptabel“ bezeichneten und den Vertragsärzten nahelegten, aus Verantwortung für ihre geimpften Patienten die Sprechstunde für nicht geimpfte Menschen auf 10 Minuten pro Tag zu beschränken.
Den beiden Herren, beides Ärzte, die es besser wissen sollten, wurde wohl schnell beschieden, dass ihre Rechtsauffassung falsch und ihr hetzerischer Ton unangemessen waren.
Update 16.11.: KVBW verschickt neues Schreiben zur Klarstellung
Mit einem, mit heißer Nadel gestrickten und an mehreren Stellen sprachlich schiffbrüchigen Schreiben vom 16.11.2021 an die Vertragsärzte haben die beiden Vorstands-Übeltäter von der KVBW ihr Schreiben vom 11.11.“klargestellt.“ Sie schreiben, dass sie „nachhaltig an den Kernaussagen dieses Schreibens festhalten.“ Diese Kernaussagen sind aber ganz andere, als man als naiver Leser des ersten Briefes hätte meinen können.
Wichtigste Kernaussage ist demnach, dass 3G und 2G nicht angewendet werden dürfen. Kernaussage sei außerdem, dass vulnerable Patientengruppen und Angestellte Anspruch auf Risikominimierung hätten und dass separate Sprechstunden für nicht geimpfte generell zulässig seien, beides in dieser Allgemeinheit nicht falsch.
Abgeschlossen wird mit dem, mit vielen komplizierten Wörtern nichts sagenden Satz, wonach „der Umfang der jeweiligen Sprechstunden, sofern diese für sinnvoll gehalten werden, vom jeweiligen Spektrum der Praxen fachgruppenspezifisch abhängig sind.“
Von der vermeintlich eigentlichen Kernaussage des ersten Schreibens, dass Ärzte mit sehr kurzen Sprechstunden für nicht geimpfte Menschen und für Menschen, die ihren Impfstatus nicht angeben wollen, diese von der Behandlung weitgehend ausschließen können und sollen, blieb nichts übrig. Auch von der wüsten Beschimpfung dieser Menschengruppe bleibt nichts. Eine ausdrückliche Entschuldigung ringen sich die beiden aber auch nicht ab.
Übrig bleibt der vage Hinweis auf die grundsätzliche Möglichkeit getrennter Sprechstunden, ohne hinsichtlich der ausgesprochen schwierigen Umsetzungsfragen irgendwelche brauchbare Hilfestellung zu geben. Bei den Fragen-und-Antworten zu Covid auf der Webseite der KVBW findet man weiterhin keinen Hinweis mehr auf getrennte Sprechstunden. Dort wird weiterhin nur noch festgestellt, dass man 3G nicht anwenden darf.
„Das Beispiel sehr begrenzter Sprechstundenzeiten für Ungeimpfte war plakativ, um die Situation zu akzentuieren; die Akzentuierung hätte auch durch ein realitätsnäheres Beispiel noch besser erreicht werden können,“ stellen die beiden Vorstände in aussagenlogisch sehr begrenztem Deutsch abschließend fest.
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