Der neue Entwurf des Pandemievertrags respektiert die souveräne Entscheidung der Regierungen, ihre Souveränität an die WHO abzugeben

23. 04. 2024 | Im neuen Entwurf des WHO-Pandemievertrags von April haben die Autoren ganz vorne scheinbar den nationalen Regierungen die Hauptverantwortung für die Pandemiepolitik zugewiesen. Man muss den Text schon sehr genau lesen um festzustellen, dass genau das Gegenteil gelten würde, wenn der Vertrag erst einmal unterschrieben wäre.

In die vorangestellten Erwägungsgründe des Pandemievertrags wurde im neuesten Entwurf zur Beruhigung derer, die eine Entmachtung der Regierungen durch die WHO befürchten und kritisieren, als erster Punkt eingefügt:

„In der Erkenntnis, dass die Staaten die Hauptverantwortung für die Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens ihrer Völker tragen und dass die Staaten von grundlegender Bedeutung für die Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion sind,“

Diese Feststellung wird aber konterkariert dadurch, dass der zuvor erste Erwägungsgrund nun als dritter wiederkehrt und dabei noch durch den im folgenden gefetteten Zusatz konkretisiert und gestärkt wird:

„In Anerkennung der Tatsache, dass die Weltgesundheitsorganisation die leitende und koordinierende Behörde für die internationale Gesundheitsarbeit ist, einschließlich der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion,…“

Eine Gegenüberstellung von altem und neuen Entwurf (in Englisch) mit markierten Änderungen finden Sie hier (mit Dank an den Blogger Michael Rumpelt).

Die Staaten haben also die Hauptverantwortung für das Wohlergehen der Bevölkerung, aber die WHO sagt, wo es in gesundheitspolitischen Fragen von internationaler Relevanz langgeht. Damit ändert sich nichts an der schon im März-Entwurf gegebenen Widersprüchlichkeit, dass einerseits von den Unterzeichnern die WHO als leitende Instanz anerkannt wird, gleichzeitig aber, in Erwägungsgrund 6, die Souveränität der Staaten in der Gesundheitspolitik festgestellt wird.

Vielleicht geht die Auflösung des Widerspruchs ja so. Die Staaten entscheiden durch Ratifizierung des WHO-Pandemievertrags souverän, ihre Souveränität (teilweise) an die WHO abzugeben. Das würde gut zu der Argumentation der Befürworter in Deutschland und andernorts passen. Deren Hauptargument ist, dass es sich gar nicht um eine versuchte Machtübernahme durch die WHO handeln könne, weil die Staaten den Vertrag verhandelten und souverän und freiwillig entscheiden, ob sie ihn ratifizieren.

Liest man die Erwägungsgründe in diesem Licht, kann man kaum anders als die Raffinesse der Formulierungen zu bewundern. Sie erwecken einen starken Eindruck von Garantie der Souveränität der Staaten, die aber mit dem Vertrag gerade beseitigt wird.

Im ersten Erwägungsgrund wird festgestellt, dass die Staaten für das Wohlergehen ihrer Bevölkerungen verantwortlich sind. Im zweiten wird dann festgestellt, dass das Wohlergehen der Bevölkerungen jedes Staates davon abhängt, dass die anderen Staaten bereit und finanziell in der Lage sind, das Nötige zu tun:

„In der Erkenntnis, dass Unterschiede im Entwicklungsstand der Vertragsparteien zu unterschiedlichen Kapazitäten und Fähigkeiten bei der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion führen, und in der Erkenntnis, dass die ungleiche Entwicklung in den verschiedenen Ländern bei der Förderung der Gesundheit und der Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere übertragbaren Krankheiten, eine gemeinsame Gefahr darstellt, die Unterstützung durch internationale Zusammenarbeit erfordert, einschließlich der Unterstützung von Ländern mit größeren Kapazitäten und Ressourcen, sowie vorhersehbare, nachhaltige und ausreichende finanzielle, personelle, logistische, technologische und technische Ressourcen,“

Die vier Wörter an denen alles hängt, habe ich gefettet, weil sie so gut in einem überbordenden Wortschwall verborgen sind.

Nachdem also festgestellt ist, dass die Regierungen ihrer „Hauptverantwortung“ für Gesundheit und Wohlergehen“ (nicht etwa für die Pandemiepolitik) nicht gerecht werden können ohne internationale Zusammenarbeit, kommt der Erwägungsgrund 3, mit dem sie die WHO als leitende Instanz in solchen Fragen anerkennen.

Dass dann in Erwägungsgrund 6 die Souveränität der Regierungen bestätigt wird, klingt zwar gut, bedeutet aber aus dem erwähnten Grund nichts. Denn mit Ratifizierung des Vertrags haben sie diese Souveränität im Sinne ihrer Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Bürger – die nicht sicher sind, bevor alle auf der Welt sicher sind – genutzt, indem sie ebendiese Souveränität in Pandemiefragen (Prävention, Vorsorger und Reaktion) an die WHO abgegeben haben:

„In der Erkenntnis, dass die internationale Ausbreitung von Krankheiten eine globale Bedrohung mit schwerwiegenden Folgen für Leben, Lebensgrundlagen, Gesellschaften und Volkswirtschaften darstellt, die eine möglichst umfassende internationale und regionale Zusammenarbeit, Kooperation und Solidarität mit allen Menschen und Ländern, insbesondere den Entwicklungsländern und vor allem den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, erfordert, um eine wirksame, koordinierte, angemessene, umfassende und gerechte internationale Reaktion zu gewährleisten, wobei der Grundsatz der Souveränität der Staaten bei der Behandlung von Fragen der öffentlichen Gesundheit bekräftigt wird,…“

Wer allerdings glauben oder glauben machen mag, dass der Vertrag die Souveränität der Regierungen garantiert, der kann den Text leicht auch so lesen und interpretieren. Ich muss es neidvoll anerkennen: die Autoren dieses Entwurfs sind Spitzenprofis in Doppeldenk.

Das wäre alles schön und gut, wenn die WHO eine demokratisch hinreichend legitimierte, umfassend Rechenschaft ablegende Organisation wäre und nicht eine – mit dem Segen der US-Regierung und ihrer Alliierten – von multinationalen Großkonzernen gekaperte öffentlich-private Partnerschaft zur Förderung der Gewinne der IT- und Pharmakonzerne. So aber handeln Regierung und Abgeordnete verantwortungslos, die diesem Vertragswerk zustimmen.

Verantwortungsvergessen handeln auch die etablierten Medien, die so gut wie nicht über die Aushandlung dieses außerordentlich wichtigen Vertragswerks berichten, und wenn dann nur ausgesprochen oberflächlich. Sollte das so bleiben, werden Sie auf diesem Blog noch mehr über den neuen Entwurf lesen.

Hinweis: Wer die Entstehung des jüngsten Entwurfs genau nachvollziehen will, kann dies anhand eines versehentlich in die Öffentlichkeit gelangten Dokuments tun, das die Änderungsvorschläge der Regierungen und den jeweils darauf aufbauenden Textvorschlag des WHO-Büros enthält.

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