Warum die EZB Bargeld und Bankguthaben nicht gewinnmindernd als Verbindlichkeit buchen sollte

 Ein sehr gut durchdachter (aber dennoch unzutreffender) Einspruch von Burkhardt Brinkmann zu meinem Beitrag „Mitreden trotz Münchau (2)“ – und implizit „Anleihenkäufe der EZB für Dummies“ –  gibt mir eine willkommene Gelegenheit, ein verbreitetes Missverständnis aufzuklären und so hoffentlich der Verständnisschwierigkeit vieler Leser abzuhelfen, die nicht glauben mögen, dass die normalen  Buchführungsregeln für eine Notenbank, die Geld einfach drucken kann, nicht gelten sollten.

  Der gesamte Einspruch von Herrn Brinkmann ist lesenswert. Hier nur die Schlüsselpasssage, mit der ich mich auseinandersetzen will:

  „Klar ist es einerseits Konvention, wenn die Zentralbanken das ausgegebene Geld als Schuld verbuchen. (Bei den Geschäftsbanken dagegen macht es Sinn, weil die ihren Kunden ja BASISgeld schulden, was sie nicht selber herstellen können..) Dank Ihres Artikels ist mir nun endlich auch klargeworden, warum es, unabhängig davon, dass die Zentralbanken den Banknotenbesitzern kein Gold mehr schulden, sinnvoll und unverzichtbar ist, dass sie das Bargeld (und sicherlich doch auch das an die Banken ausgegebene Buchgeld?) als Verbindlichkeit verbuchen: Damit sie in der Bilanz keine Scheingewinne ausweisen.

Oder konkret an einem Beispiel:

 ZB zahlt 1.000,- gegen 1-jährigen Schuldschein an Staat.

  1. ZB kassiert 30,- Zinsen: Gewinn!
  2. Staat zahlt (aus dem Steueraufkommen) am Jahresende 1.000,- an ZB zurück: Geld ist vernichtet. (Wird ausgebucht.)

 Nach Ihren Vorstellungen müsste eine ZB dasjenige Geld, was sie dem Staat leiht, zusätzlich noch einmal schenken (Gewinnausschüttung). Diese zusätzliche Geldschöpfung würde aber nie mehr eingesammelt und wäre folglich inflationär. (Und verschenktes Geld kann eine Notenbank auch nie mehr einsammeln!)

 Antwort:

Vielen Dank für die Gelegenheit klarzustellen, was in Sachen Gewinn und Gewinnausschüttung passiert, wenn die Zentralbank darauf verzichtet, so zu tun, als wären das Bargeld und die Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank eine Verbindlichkeit der Zentralbank.

 Nehmen wir zur Klarstellung mal an, die einjährigen Staatsanleihen hätten eine Restlaufzeit von 364 Tagen. Sie würden am 1.1. gekauft und am 30.12. getilgt. In der Bilanz zum 31.12. der Zentralbank sind sie also nicht mehr enthalten.

 Der Gewinn der Zentralbank aus der Geldschöpfung am 1.1. (Sie bekommt eine Staatsanleihe geschenkt.) und der Verlust aus der Geldvernichtung am 30.12. (Sie muss die Staatsanleihe zurückgeben.) gleichen sich genau aus. Die Zentralbank verbucht nur den Zinsertrag von 30 Euro als Gewinn. Daraus sollte klar werden:

Es kommt auf  den Nettozugang oder -abgang an Wertpapieren zum Bilanzstichtag an. Wenn die Zentralbank ebenso viele Wertpapiere verkauft hat (getilgt wurden) wie sie neue hinzugekauft hat, dann gleichen sich Zugänge und Abgänge aus und es gibt keinen Geldschöpfungsgewinn aus Wertpapierkäufen. Das ist aber nicht die Situation von der wir reden. Es geht um mengenmäßige Lockerung, darum, dass die Zentralbank (in großem Umfang) zusätzliche Wertpapier aufkaufen will.

 Auch wenn wir über die bilanzielle Behandlung des vorhandenen Wertpapierbestands in der Bilanz reden, reden wir von einem Bestand, der über die Jahre aufgebaut wurde (Käufe übertrafen die Tilgungen) und offenkundig dauerhaft da ist, und nicht einem, der im nächsten Jahr vielleicht erheblich niedriger oder weg ist, weil die Staatsanleihen alle getilgt und die sonstigen Wertpapiere verkauft werden.

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 Nehmen wir zur weiteren Veranschaulichung ein anderes Extrem für die Laufzeit der Anleihen im Beispiel oben an. Lassen wir sie ewige Anleihen sein, die nie getilgt werden. Dann fällt der automatische Abgang zu einem bestimmten Zeitpunkt weg und jeder Abgang wäre eine bewusste Entscheidung der Notenbank. Wenn sie diese Anleihe am 1.1. zu 1000 Euro kauft hat sie in der Bilanz zum 31.12. einen um 1000 Euro höheren Wertpapierbestand und, wenn sie nicht so tut als wäre das ausgegebene Geld eine Verbindlichkeit, einen Gewinn von 1000 Euro zu verbuchen.

 Den Gewinn sollte sie vielleicht nicht direkt ganz ausschütten. Denn wenn der Zins steigt, fällt der Kurs der ewigen Anleihen eventuell deutlich. Wenn die Notenbank – den materiell unerheblichen – Ausweis von Verlusten in manchen Jahren vermeiden will, sollte sie einen Teil des Geldschöpfungsgewinns in eine Bewertungsrücklage stecken. Aber der Zins muss schon gegen unendlich gehen, damit der Wert der ewigen Anleihe null wird und der Geldschöpfungsgewinn aus dem Kauf der Anleihen gänzlich verschwindet. Man sieht: Aus dem Kauf der Anleihe, der für eine Notenbank die Geld drucken kann, dem geschenkt bekommen einer Anleihe gleich kommt, kann nie ein Verlustgeschäft werden. (Weshalb es auch das Gerede Unsinn ist, der Schweizerischen Nationalbank seien die Kosten der Verteidigung der Obergrenze für den Frankenkurs zu hoch geworden. Es gibt diese Kosten nicht.)

 Bleibt noch die Antwort auf die Behauptung: „Diese zusätzliche Geldschöpfung würde aber nie mehr eingesammelt und wäre folglich inflationär. (Und verschenktes Geld kann eine Notenbank auch nie mehr einsammeln!“

 Falsch. Die einfachste Methode das Geld wieder einzusammeln ist es, dass die Notenbank Tilgungen von Staatsanleihen nicht durch weitere Käufe neutralisiert, oder dass sie sogar Wertpapiere aus ihrem Bestand verkauft. Das hat genau die umgekehrte Folge von Käufen, nänlich die Geldvernichtung. Es hätte auch, in der von mir favorisierten bilanziellen Behandlung den umgekehrten Effekt auf den Gewinn. Es wäre, wie wenn die Notenbank die geschenkte Staatsanleihe wieder zurückgibt. Es fällt entsprechend ein bilanzieller Verlust an. Wenn diese Möglichkeit vermieden werden soll, ist eine Rücklage zu bilden für den Fall von Netto-Verkäufen von Wertpapieren.

 Eine zweite Möglichkeit der Neutralisierung zusätzlich geschaffenen Geldes ist es, die Geldschöpfungsfähigkeit der privaten Geschäftsbanken, die ja das meiste Geld schaffen, zu vermindern, indem die Zentralbank die Mindestreserve erhöht, von derzeit lächerlichen 1 Prozent auf 2, 5, 10, 20, 50 Prozent, was immer nötig ist, damit der Geldumlauf nicht überhandnimmt. Das hat zur Folge, dass die Banken mit einem geringeren Geldschöpfungsgewinn dafür bezahlen, dass der Staat einen höheren Notenbankgewinn bekommen hat. Das wäre genau das Richtige, wenn man bedenkt, wie sehr die Banken mit ihrem unverantwortlichen Handeln vor der Finanzkrise die Staatsfinanzen ruiniert haben.

 Sie sehen, Herr Brinkmann, ich darf den Dank für den Erkenntnisgewinn, den Sie mir in ihrem so erfreulich wohlgesitteten Einspruch aussprechen, nicht annehmen. Aber vielleicht habe ich ihn mir nun nachträglich mit diesen Klarstellungen noch verdient.

 Mit freundlichsten Grüßen, Norbert Häring

P.S. Diese Klarstellung eignet sich auch als Antwort auf die kritische Analyse von Zinsfehler, der noch mit einer Antwort auf meine dort gegebenen Replik zu ringen scheint. 

Replik von H. Brinkmann zu diesem Blogeintrag im Leserforum 

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