Wichtige Verhandlung am OLG Hamburg gegen einen Kritiker natonaher Fake-News

Am 27.3. (geändert) wurde am Hanseatischen Oberlandesgericht die Klage des Stern gegen den Blogger Blauer Bote verhandelt, wegen dessen Kritik an einer Propagandastory um das kleine Mädchen Bana Alabed, das angeblich selbst auf Englisch aus dem Syrienkrieg twitterte. Nach Ansicht der Richterinnen darf man offenbar falsche Geschichten dieser Art nicht Fake News oder Lügengeschichten nennen, weil man nicht wissen könne, ob der Autor es nicht besser wisse, oder ob er bewusst lüge.

Wenn das durchgeht, wäre es quasi das richterliche Gütesiegel unter eine Argumentation, die im Rahmen der aktuellen Anti-Fake-News-Kampagne gegen alternative Medien um sich greift. Danach kommen Fake News und Lügen ausschließlich von regierungs- und natokritischen Geistern in alternativen Medien, während die etablierte Medien wie der Stern allenfalls unschuldige Fehler machen und von der tagtäglich lügenden Klatschpresse erst gar nicht geredet wird.

Andererseits müssen sich die verschiedenen offiziösen Faktenfindergruppen, die sehr freigiebig mit dem Begriff Fake News umgehen, warm anziehen, wenn die angeschuldigten sich zur Gewohnheit machen sollten, beim Hamburger Gericht dagegen vorzugehen.

Weiter Informationen und Hintergründe über den Streitgegenstand und über das bizarre Gerichtsverfahren gibt es beim Blauen Boten. Weil ich es wichtig finde, dass kritische Stimmen nicht auf diese Weise zum Schweigen gebracht werden, spende ich für die Deckung der Anwaltskosten.

Änderungshinweis und Nachtrag zum Ergebnis: Das ursprünglich genannte Datum (29.3.) war falsch. Der Blaue Bote, der nur durch seinen Anwalt vertreten war, hat das Datum berichtigt und berichtet, dass die Verhandlung wie erwartet gegen ihn ausgeht. Er will vor den Bundesgerichtshof ziehen, wo er sich bessere Chancen ausrechnet als beim berühmt-berüchtigten OLG Hamburg.

[26.3.2018]

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