Der Bundesrat hat im Juli 2024 eine Gesetzesinitiative beschlossen, wonach die Beweislast hinsichtlich der Bereitschaft zum Organspenden umgekehrt wird. Nicht mehr diejenigen, die die Organe eines dem Tode Nahen entnehmen wollen, müssen beweisen, dass er freiwilliger Organspender ist, sondern er muss durch einen Eintrag im Organspende-Register sichergestellt haben, dass die Ärzte dort nachlesen können, dass er kein Organspender ist. Man kann den Widerspruch auch auf anderen Wegen erklären, aber so verlässlich wie das Organspende-Register sind diese nicht. Die Ärzte müssen zuerst dort nachschauen. Wenn dort nichts steht und kein Organspendeausweis und keine Verwandten vor Ort sind, dürfte der Nachforschungseifer begrenzt sein.
Im Bundestag befasst sich derzeit der Gesundheitsausschuss mit dem Thema. Eine Gruppe von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und der Linken hat sich für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung ausgesprochen. Eine Entscheidung soll in nächster Zeit getroffen werden.
Ein Leser dieses Blogs wollte seine Veto gegen eine Organentnahme in das Organspende-Register eintragen lassen. Er schrieb an das für das Register zuständige Bundesinstitut für Arzeimittel und Medizinprodukte und fügte seinem Brief Kopien des Personalausweises und der Krankenkassenkarte bei. Das Amt antwortete, ein Eintrag in das Register sei ausschließlich persönlich im Internet möglich, entweder über die Netzseite organspende.de oder die App der Krankenversicherung. Das Schreiben liegt mir vor.
Hat man Verbindung zum Internet – was für einige Millionen Deutsche nicht zutrifft – und geht auf organspende.de, so erfährt man, dass ein Eintrag nur mit dem elektronischen Personalausweis und der AusweisApp möglich ist.
Das bedeutet, wenn die Widerspruchslösung kommt: Der Staat erklärt nicht nur jeden zum Organspender, der aus Unachtsamkeit und Bequemlichkeit nicht von sich aus aktiv wird. Das ist schon übergriffig genug, denn es gibt gute und einfache Alternativen um eine Entscheidung aller Bürger einzuholen. Es ist aber noch schlimmer. Er erklärt auch alle diejenigen zu Organspendern, die die Mühe scheuen, sich zur Abwehr einen elektronischen Personalausweis und die Ausweis-App zu besorgen, oder die das nicht wollen. Und er erklärt alle diejenigen zu Organspendern, die keinen physischen oder intellektuellen Zugang zum Internet haben.
Die erwähnte Alternative besteht darin, aus Anlass von unvermeidlichen direkten Kontakten der Bürger mit dem Staat die Beantwortung der Frage nach der Organspendebereitschaft zwingend zu machen. Das kann etwa geschehen, wenn man einen Personalausweis oder Reisepass beantragt oder verlängert. Es könnte geschehen, wenn man in eine Krankenkasse aufgenommen wird oder diese wechselt. Es gibt noch einige mehr solche Möglichkeiten. Der Zwang besteht dann nur noch darin, seine Vorliebe offenbaren und sich festlegen zu müssen. Mindestens so lange, bis man eine Änderung seiner Entscheidung zu Protokoll gibt.
Viele meinen irrtümlich, es könne ihnen egal sein, was nach dem Tod mit ihrem Körper passiert. Das liegt auch daran, dass zur Erhöhung der Spendenbereitschaft über die Schattenseiten des Spendens nicht annähernd ausreichend aufgeklärt wird. Handhalten mit Angehörigen bis zum Ableben oder seelsorgerische Begleitung in den Tod gibt es nicht, wenn der Sterbende in Vorbereitung auf die Organentnahme intensivmedizinisch behandelt wird. Es stellt sich auch die Frage, ob in gleicher Weise alles versucht wird, den Tod zu verhindern, wenn ein potentieller Empfänger und die vom Organnachschub abhängigen Transplantations-Ärzte dringend auf das Ableben warten.
Das wird verschärft dadurch, dass es Indizien dafür gibt, dass nach Umstellung auf die Widerspruchslösung die Organentnahme nach dem Vorbild anderer Länder vereinfacht werden könnte. Die deutsche Transplantationsgesellschaft schrieb in ihrem Jahresbericht 2024/25, dass sie erst nach der diskutierten Umstellung auf die Widerspruchslösung gegenüber dem Gesetzgeber auf eine Liberalisierung der Organentnahme hinwirken wolle. Dabei würde von Organentnahme erst nach Gerhirntod auf Organentnahme schon nach Herz-Kreislauf-Stillstand umgestellt. Das ist eine unter Fachleuten umstrittene Definition, weil dabei zum Zeitpunkt der Todesfeststellung oft noch keine Unumkehrbarkeit eingetreten ist.
Fazit
Wer auf ethisch saubere Weise die Organspendebereitschaft erhöhen will, klärt fair über Licht- und Schattenseiten der Organspende auf und verzichtet darauf, Menschen zu Organspendern zu erklären, die künstlich erhöhte Hürden eines beweiskräftigen Widerspruchs nicht genommen haben. Wenn ein Staat derart in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über den eigenen Körper eingreift, muss er auch selbst zur Sicherstellung der Freiwilligkeit einen gewissen Aufwand zu treiben bereit sein. Er kann nicht aus Sparsamkeit die ganze Dokumentationslast dem Bürger auferlegen. Die Abgeordneten, die für die Widerspruchslösung stimmen wollen, können das nicht damit rechtfertigen, dass mehr Organe gebraucht werden. Sie müssen begründen, warum nicht weit weniger übergriffige Möglichkeiten gewählt werden, alle Bürger dazu zu bringen, eine Entscheidung zu treffen und dokumentieren zu lassen. Und eine richtige Sauerei wäre es, erst auf die Widerspruchslösung umzustellen, und danach umzudefinieren, wann jemand tot genug ist, um seine Organe herzugeben.