(multipolar)* Die sächsische Landesregierung hat in der Frühphase der Corona-Krise angeordnet, Corona-„Quarantäne-Verweigerer“ in psychiatrische Einrichtungen einzuweisen. Vorgesehen waren dabei insgesamt 22 Plätze in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern. Das geht aus einem seinerzeit von Gesundheits-Staatssekretärin Dagmar Neukirch (SPD) gezeichneten Erlass hervor, den die BSW-Fraktion Ende August 2026 im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss bekanntmachte. Dabei habe es sich um „Zwangseinweisungen nach richterlichem Beschluss“ gehandelt, sagte die BSW-Abgeordnete Ines Biebrach in einem Bericht der Journalistin Claudia Jaworski.
Bereits am 17. Juli 2026 hatte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) auf eine AfD-Anfrage hin eingeräumt, dass zwischen April 2021 und März 2022 insgesamt vier „Ansteckungsverdächtige und Ausscheider“ in einer Landeseinrichtung, direkt neben der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden, zwangsweise untergebracht worden waren – darunter ein 14-jähriger Junge, vom 29. April bis zum 9. Mai 2021. Das BSW-Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht richtete daraufhin im Juli 2026 zwei Anfragen an die Landesregierung. Der Abgeordnete wollte unter anderem wissen, „welche milderen Mittel geprüft wurden, wie die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt einbezogen waren und welche Folgen die Unterbringung für das Kindeswohl hatte“.
In ihrer Antwort (17. September) schreibt Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU), dass es sich „vermutlich um ein Verfahren des Amtsgerichts Bautzen“ gehandelt habe. Die dortige Familienabteilung habe mit Beschluss vom 29. April 2021 „die Unterbringung eines damals 14-jährigen Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer in Dresden genehmigt“. lm Übrigen werde „von einer Beantwortung abgesehen“, da die Staatsregierung dem Landtag „nur für ihre Amtsführung verantwortlich“ sei, die Zwangseinweisung eines Jugendlichen jedoch in die Zuständigkeit der Rechtsprechung falle, es gelte das „Gewaltenteilungsprinzip“. Die Staatsregierung müsse daher grundsätzlich zu gerichtlichen Verfahren keine Auskunft erteilen und habe auch keine Recherchemöglichkeit bei den Gerichten, soweit es um ein gerichtliches Verfahren gehe. Wegen der „datenschutzrechtlichen Lösch- und Speicherfristen“ lägen auch keine Aufzeichnungen aus der Dresdener Landeseinrichtung mehr über die Zwangseinweisung des 14-Jährigen vor.
Neben der Psychiatrie in Arnsdorf ging es in dem Einweisungserlass vom 8. April 2020 um die Sächsischen Krankenhäuser (SKH) in Altscherbitz, Großschweidnitz und Rodewisch. Alle vier sind Fachkliniken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie. Träger ist der Freistaat Sachsen, die psychiatrischen Kliniken stehen „unter der direkten Zuständigkeit und Verantwortung des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“. In dem Erlass aus dem Hause von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) heißt es weiter, dass die Zwangsunterbringung in den „geschlossenen Teilen der sächsischen Krankenhäuser“ erfolgen soll.
Köpping hatte in einem Interview im Jahr 2023 bestritten, dass es sich um geschlossene psychiatrische Einrichtungen handelte. „Das hat mit Psychiatrie überhaupt nichts zu tun.“ Köpping hatte entsprechende Kritik an Zwangseinweisungen von Quarantäne-Gegnern als „Fake-Meldung“ bezeichnet. Bis heute (25. September) heißt es auf Köppings SPD-Homepage, es sei „zu keiner Zeit“ geplant gewesen, „Quarantäneverweigerer in die Psychiatrie einzuweisen oder zu sperren“. Man solle sich „von absurden Falschmeldungen nicht hinters Licht führen“ lassen. Es sei damals um die Frage gegangen, „was passiert, wenn ein Gericht anordnet, die Quarantäne durchzusetzen.“ Man habe Menschen in einem solchen Fall nicht ins Gefängnis stecken wollen, denn „es ging ja darum, andere vor Ansteckung zu schützen, und nicht darum, Leute zu bestrafen“, so Köpping. Daher habe man „vorgeschlagen, landeseigene Krankenhäuser, bzw. Teile von Gebäuden dort zu nutzen“.
Aus dem Erlass des sächsischen Gesundheitsministeriums geht hervor, dass ein positives PCR-Testergebnis zur Zwangseinweisung in eine der vier Kliniken ausreichte und die betroffene Person nicht symptomatisch an Corona erkrankt sein musste. Der Mediziner Henrik Ullrich, der Ende August als Zeuge vor den sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss geladen war, erklärte auf Nachfrage der Journalistin Claudia Jaworski, es sei ein „Kardinalfehler“ gewesen, jeden positiven PCR-Test mit einem Covid-19-Fall gleichzusetzen. Der hoch sensitive PCR-Test könne auch bei symptomlos Erkrankten oder sogar bei Genesenen anschlagen, erläuterte Ullrich, der seit 2013 Chefarzt der radiologischen Abteilung der Collm Klinik Oschatz ist.
In ihrer Antwort vom 8. Juni 2026 auf eine Anfrage des Abgeordneten Thomas Prantl (AfD) schreibt Gesundheitsministerin Köpping, der Erlass vom 8. April 2020 sei bereits drei Tage später, am 11. April 2020, „mit sofortiger Wirkung“ wieder aufgehoben worden. Mit dem Erlass sei „lediglich die Einrichtung einer vorsorglichen Quarantänestation mit einer adäquaten medizinischen Versorgung geregelt“ worden. Bei der auf dem Erlass basierenden „Verfahrensanweisung“ der Psychiatrie in Arnsdorf für „nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer“ vom 9. April 2020 habe es sich lediglich um einen „internen Entwurf“ gehandelt, der „nicht in Kraft gesetzt“ worden sei.
In dieser Verfahrensanweisung der Ärztlichen Klinik-Direktion – von einem Entwurf ist dort nicht die Rede – wird auch eine explizit psychiatrische Behandlung für jene Menschen mit positivem PCR-Test beschrieben, die in Arnsdorf „in Einzelzimmern“ unter „Bewachung“ durch die „Sächsische Polizei“ festgesetzt werden sollten. Sofern sich im Verlauf ein psychiatrisches Syndrom entwickele, erfolge eine Verlegung auf den Infektionsbereich. „Die Personen werden ab diesem Moment als akutpsychiatrische Patienten geführt und nach den geltenden Standards behandelt.“ Bereits bei Einweisung der „Quarantäne-Verweigerer“ sei eine körperliche und „psychopathologische Untersuchung“ durchzuführen. Weiter heißt es: „Suizidalität ist explizit zu prüfen.“
- Dieser Beitrag erschien zuerst am 25. September 2026 unter der Überschrift „Corona-Untersuchungsausschuss: Sachsens Regierung ordnete psychiatrische Einweisung für „Quarantäne-Verweigerer“ an“ auf Multipolar.
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