Es ist erlaubt, Nazi-Symbole abzubilden, wenn das erkennbar in kritischer und nicht verherrlichender Absicht geschieht. Ein Richter in Berlin urteilte, es sei nicht auszuschließen, dass manche Betrachter das Foto für eine Nazi-Verherrlichung halten. Das Buch ist inzwischen in Deutschland verboten.

Ungeklärt bleibt durch die unbegründete Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde, warum ganz ähnliche Titelbilder von Spiegel und Stern trotz Anzeigen unbeanstandet blieben und bleiben.

Das Strafmaß für Hopkins angebliches Vergehen ist noch festzusetzen.
Nachtrag (17 Uhr): Bündnis Redefreiheit kommentiert
Das Bündnis Redefreiheit kommentiert die Nichtannahme der Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht auf X folgendermaßen treffend:
„Das Bündnis Redefreiheit betrachtet den Umgang mit C. J. Hopkins als einen gravierenden, skandalösen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Ein Autor und Satiriker wird staatlicher Verfolgung ausgesetzt, obwohl sein Anliegen und seine Intention erkennbar darin bestand, vor autoritären und faschistischen Tendenzen zu warnen und diese kritisch zu kommentieren.
Auch das Bundesverfassungsgericht gibt in diesem Zusammenhang Anlass zur Kritik. Als oberster Hüter der Grundrechte sollte es die Schranken staatlicher Eingriffe in die freie Rede eng ziehen und die Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit unmissverständlich hervorheben. Wo dies nicht geschieht, sieht man eben die Erosion jener Freiheiten, die das Grundgesetz eigentlich garantieren soll.
Der Fall C. J. Hopkins steht deshalb weit über die Person des Betroffenen hinaus. Er berührt die grundlegende Frage, ob Bürger in Deutschland auch künftig das Recht haben, staatliches Handeln, politische Entwicklungen und gesellschaftliche Tendenzen mit den Mitteln der Satire, der Kunst und der zugespitzten Kritik zu kommentieren, ohne Repressionen befürchten zu müssen.“