Ein Jahr lang war die existenzvernichtende Sanktionierung eines in Berlin lebenden deutschen Journalisten kein Thema für den deutschen Medien-Mainstream. Wegen seiner journalistischen Tätigkeit hat er Berufs- und Reiseverbot und sein gesamtes Vermögen wurde ihm entzogen. Wer ihn finanziell unterstützt, macht sich strafbar.
Man duckte sich vor dem schwierigen Thema weg. Doch inzwischen scheint die Kampagne gegen die mittelalterlich-absolutistisch anmutende Bestrafung unbotmäßiger Berichterstattung so viel Öffentlichkeit geschaffen zu haben, dass wegducken nicht mehr geht. Und so hat die FAZ kurz hintereinander zwei längere Stücke darüber geschrieben. Sie stecken ab, wie man die eigentlich nicht zu verteidigenden, dem Rechtsstaat offenkundig Hohn sprechenden Sanktionen verteidigen kann:
- a) Relativierende Kritik: Die Sanktionen sind eine Aktion wohlmeinender Regenten und in der Sache vermutlich gerechtfertigt, aber ungeschickt und „wenig souverän“, weil sie das (falsche) Narrativ befeuern die EU und die Bundesregierung handelten autoritär und undemokratisch. Außerdem könnten die autoritären Maßnahmen von einer künftigen, weniger wohlmeinenden (AfD)-Regierung für weniger edle Zwecke genutzt werden.
- b) Mit der dicken Moralkeule: Putin ist der Teufel, der sanktionierte Journalist ist mit ihm im Bunde. Deshalb kann kein Gegenmittel falsch sein. Was die Regierung und Geheimdienste sagen, stimmt (immer). Wer das bezweifelt, ist Putin-Versteher.
Die Relativierungsmethode
Feuilleton-Redakteur Harald Staun holt die Leser am 5. Juni mit seiner zusammenfassenden Einleitung dort ab, wo ihre mindestens ansatzweise kritischen Gedanken sein dürften :
„Das Auswärtige Amt nennt Hüseyin Doğru einen „Desinformationsakteur“, die EU hat ihn sanktioniert. Doch die Belege halten die Behörden zurück – das befeuert Verschwörungserzählungen und berechtigte Zweifel.“
Er zählt auch brav auf, was an der EU-Sanktion gegen einen in Deutschland lebenden, deutschen Journalisten „berechtigte Zweifel“ begründet:
- „Die Sanktionen gegen Doğru, der deutscher Staatsbürger ist, sind ein Präzedenzfall: Eigentlich sind sie nicht für EU-Bürger vorgesehen, aber vor allem nicht für Journalisten.“
- Er hat „sich sehr wenig mit dem Krieg in der Ukraine beschäftigt“ und den russischen Angriff kritisiert. Kritisch betrachtet wird vor allem seine Berichterstattung über Pro-Palästina-Proteste. Trotzdem steht er auf einer gegen Russland gerichteten Sanktionsliste.
- Die EU hat keine Beweise für die behaupteten Verbindungen nach Moskau vorgelegt und versucht nicht einmal eine Beweisführung.
- Sanktionen sind ein politisches Instrument, kein rechtsstaatliches.
- Es gibt keinen effektiven Rechtsschutz. Auch 13 Monate nach Beginn der existenzvernichtenden Sanktionen ist eine Verhandlung von Dogrus Klage dagegen noch nicht terminiert.
Nachdem alle abgeholt sind, kommt die Wende zur fundamentalen Relativierung. Jetzt wird das aufgenommen, was im Titel „Held der Pressefreiheit? Oder Desinformationsakteur für Russland?“ vorbereitet ist. Als Alternative zum „Desinformationsakteur für Russland“ wird dem Leser nur die wenige attraktive, nicht überzeugende Option „Held der Pressefreiheit“ geboten. Da doch lieber Desinformationsakteur: Dass man Beweise geheimhalten muss, heißt nicht, dass es sie nicht gibt, schreibt Staun. Das Problem wird vom rechtsstaatlichen Offenbarungseid dahin umdefiniert, dass das Fehlen von Beweisen es den Kritikern leicht mache, die Sanktionen als Akt der politischen Willkür zu verdammen. Gerade so als ob existenzvernichtende Sanktionen ohne Beweise und ohne Anklage nur wie Willkür aussehen würden.
Dann werden all die, die die oben vom Autor selbst angeführten Argumente gegen die Sanktionen öffentlich ins Feld geführt haben, mit einer Litanei von allen negativen Eigenschafts- und Hauptwörtern belegt, die dem Autor einfallen: Verschwörungsgläubige, notorische Russlandfreunde, Querdenker, einfalls- und konzeptionslos, populistisch, Verklärer des russsischen Angriffs, Eiferer, Demagogen. Systemkonform darf man also nur „berechtigte Zweifel“ äußern. Kritik dagegen ist populistisch, demagogisch etc. Hätte Staun es bei ein paar weniger Herabsetzungen gelassen, wäre die Absicht weniger aufgefallen.
Der Autor und die Zeitung setzen wohl zu Recht darauf, dass an dieser Stelle den meisten Lesern der Widerspruch nicht auffällt, dass es sich um einen Präzedenzfall in Sachen Meinungsfreiheit handelt, gegen den viel spricht, und trotzdem die Mainstream Medien einschließlich der FAZ diesen Präzedenzfall ein Jahr lang fast vollständig totgeschwiegen haben. Aber alle, die dieses Schweigen gebrochen und die FAZ damit letztlich zur Stellungnahme genötigt haben, sollen die Leser als verschwörungsgläubige Populisten und Demagogen ablehnen, denen es nicht um die Pressefreiheit gehe, sondern nur darum Putin bei dessen verderblichem Werk der Spaltung zu helfen.
Die Moralkeule
Gleich am Folgetag, dem 6. Juni kommt Markus Wehner mit einem Holzhammer-Stück, das wohl wirken soll wie eine Replik auf Staun, obwohl beide eher dem Motto „getrennt marschieren, vereint schlagen“ folgen. „Russlands Einflussnahme: Wie das BSW für Moskaus Propagandisten kämpft“ lautet der Titel, der keinen Raum für Zweifel lässt. Der in der Webadresse noch erkennbare erste oder Arbeitstitel „Europäische Union: Hüseyin Dogru und russische Propaganda“ wurde wohl von der Redaktion als zu wenig entschlossen empfunden.
Dieser Artikel kommt gänzlich ohne Raffinesse aus. Er referiert die unbewiesenen Verlautbarungen der EU und der Bundesregierung zum Fall und behandelt sie als offenkundige Wahrheit. Er erklärt Dogru zum moralisch verwerflichen Antisemiten und macht sich nicht die Mühe, die Ausführungen dazu mit Russland-Sanktionen in Verbindung zu bringen.
Gemeinsame Auslassung
Zufall kann es kaum sein, dass beide Autoren zwar im Kontext auf die Sanktionen gegen die in Russland lebenden sanktionierten Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper eingehen, aber den vierten Fall in der engen Nachbarschaft völlig auslassen, den von Jacques Baud, einem Buchautor und ehemaligen Offizier des Schweizer Militärgeheimdienstes. Er stützt sich bei seinen unbequemen Thesen zum Russland-Ukraine-Konflikt auf westliche und ukrainische Quellen. Es gibt nicht einmal einen ernsthaften Versuch, ihm Verbindungen zum Kreml anzudichten. Trotzdem wurde der in Brüssel lebende Publizist im Dezember 2025 auf der Sanktionsliste gesetzt.
Der Grund für die auffällige Auslassung ist leicht zu erkennen. Die Relativierungs- und Moralkeule-Argumentationen verfangen bei ihm nicht gut. Allzu offensichtlich ist in seinem Fall die Sanktionierung ein geopolitisch motivierter Willkürakt gegen unbequeme Thesen, der mit Pressefreiheit gänzlich unvereinbar ist. Deshalb lieber weglassen.
Fazit
So ist für jeden FAZ-Leser etwas geboten: Wem Putin-ist-der-Teufel reicht, um alles zu rechtfertigen, was sich mindestens formal gegen Russland richtet, ist von Wehner versorgt. Wer das zu plump findet, kann sich mit Harald Staun in der gleichen ideologischen Ecke distinguierter einrichten. Und die FAZ ist abgesichert, für den wahrscheinlichen Fall, dass die Sanktionen gegen Publizisten demnächst oder später allgemein als autoritärer Sündenfall betrachtet werden. Nachdem kürzlich sogar die olivgrüne taz Kritik am Sanktionsregime gewagt hat, deutet der FAZ-Artikel von Staun möglicherweise darauf hin, dass der Medien-Mainstream am gesichtswahrenden Verlassen eines nicht mehr seetüchtigen Sanktionsschiffs arbeitet. Wenn etwa der Europäische Gerichtshof das Ganze schlussendlich als rechtswidrig einkassiert, was angesichts von dessen „Kadi-Doktrin“ nicht unwahrscheinlich ist, will man nicht gar zu deutlich auf der falschen Seite stehen.
Transparenzhinweis: Der Autor ist BSW-Mitglied, schreibt hier aber gänzlich unabhängig davon als Journalist über ein den Journalismus betreffendes Thema.