Im Januar hatte ich durch Befragung meiner Blog-Leserschaft festgestellt, dass ein hoher Anteil derer, die mir auf Twitter folgen, Tweets von mir nicht zu sehen bekommt. Anlass für das Experiment war, dass meine Reichweite nach einem sehr reichweitenstarken EU-kritischen Artikel im September drastisch und nachhaltig eingebrochen war.
Nachdem ein Artikel, zum diskutierten Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche, den ich am 18.2. auf X.com postete, deutlich weniger Verbreitung fand als erwartet, startete ich ein neues Experiment um festzustellen, ob das an einem Shadow Ban lag. Shadow Ban (Verdeckte Unterdrückung) bedeutet, dass die Reichweite eines Beitrags, oder generell der Beiträge eines Autors, eingeschränkt wird, ohne dass dies dem Inhalteersteller oder den Nutzern erkennbar ist. Das kann zum Beispiel geschehen, indem einem Teil der Nutzer, die dem betreffenden Inhalteersteller folgen, dessen Inhalte nicht angezeigt werden, oder indem Weiterleitungen dieser Inhalte ins Nirwana geschickt werden.
Der Artikel trug die Überschrift: „Wenn Kinderschänder Kinder vor TikTok schützen wollen, geht es wahrscheinlich um etwas anderes“. Der Vorspann lautete: „Ein Verbot von Social Media für Kinder und Jugendliche wird weltweit vorangetrieben, angeblich um sie zu schützen. Vorangetrieben wird es von einer globalen „Elite“, die jahrzehntelang Jugendliche und Kinder missbraucht und gequält hat und bis heute die Täter schützt. In Wahrheit geht es ihnen um ein Ende der nicht-überwachten Nutzung des Internets.“
Bis Samstag 21.2. um 11:15 Uhr (Screenshot) wurde der Artikel nur 4.600 mal X-Nutzern angezeigt. Für einen substanziellen Artikel zu einem aktuellen Thema von allgemeinem Interesse ist das ungewöhnlich wenig. Ich habe auf X.com fast 35.000 Follower. Also veröffentlichte ich den Beitrag einen Tag später, am Donnerstag den 19.2. noch einmal mit harmloser Überschrift, entschärftem Vorspann und neuem Titelbild, aber ansonsten exakt gleichem Text. Überschrift und Vorspann lauteten nun:
„Warum ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unnötig und gefährlich ist – Australien hat es schon, in Deutschland könnte es bald kommen. Ein Social-Media-Verbot für Jugendliche und Kinder. Auffällig ist, dass viel naheliegendere und weniger einschneidende Maßnahmen viel weniger politische Unterstützung bekamen. Das dürfte daran liegen, dass man mit der Altersfeststellung nebenher eine allgemeine Identifizierungspflicht im Internet durchsetzen kann.“

Es wäre zu erwarten gewesen, dass die Zweitveröffentlichung eines vielen schon bekannten Textes erheblich weniger Verbreitung findet und weniger Interaktion erzeugt als die Erstveröffentlichung. Das Gegenteil war der Fall. Obwohl später veröffentlicht und nur eine Zweitveröffentlichung, erreichte der Artikel bis Samstagvormittag eine Reichweite von 9200, doppelt so viel wie die Erstveröffentlichung. Und das, obwohl die 48 Weiterleitungen der Zweitveröffentlichung von Accounts mit deutlich weniger Followern kamen als die 67 Weiterleitungen der Erstveröffentlichung. Auffällig auch, dass die Erstveröffentlichung des Artikels nur einmal, sehr bald nach Veröffentlichung, kommentiert weitergeleitet wurde, danach gar nicht mehr. Bei der Zweitveröffentlichung war das sechs Mal der Fall.
Zwei derer, die mir auf X folgen und die Zweitveröffentlichung des Beitrags kommentiert weitergeleitet haben, konnte ich fragen, ob sie die Erstveröffentlichung gesehen hatten.Beide hatten sie nicht gesehen.
Fazit
Die Plattform X.com hat öffentlich gemacht, dass sie in der EU und Großbritannien weiterhin auch legale Inhalte löschen muss, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wie schon mein erstes Experiment deutet auch das zweite stark darauf hin, dass diese Einräumung durch Auslassung irreführend ist. X.com bremst auch legale Beiträge heimlich aus. Dieses Shadow Banning ist im EU-Zensurgesetz Digital Services Act ausdrücklich als Maßnahme gegen „schädliche“ Inhalte vorgesehen. Allerdings sollte es nicht heimlich passieren, aber das nimmt die EU-Kommission offenkundig nicht so genau. Auf X.com jedenfalls werden Autoren und Weiterverbreiter nicht über Reichweiteeinschränkungen informiert, und soweit ich weiß, ist das auch bei anderen Plattformen nicht der Fall. Es gibt in einem freiheitlichen Gemeinwesen keinerlei Rechtfertigung dafür, legale Beiträge durch technische Tricks in ihrer Verbreitung einzuschränken. Das ist nicht mit Meinungsfreiheit vereinbar.