Falls noch jemand Zweifel haben sollte, dass die unter dem Vorwand von Corona eingeführte Überwachungs- und Kontrollinfrastruktur für die Dauer gedacht ist, so möge er den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 22.1.2022 lesen und auf sich wirken lassen. Dort heißt es:
„Das BMG wird ferner gebeten, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche, digitale Meldeplattform zur Benachrichtigung der Gesundheitsämter zu Immunitätsnachweisen gegen CO-VID-19 gemäß § 20a Abs. 2 bis 5 IfSG zu schaffen. Die Plattform soll sicherstellen, dass die Benachrichtigungen die Gesundheitsämter auf digitalem Wege erreichen. Hierbei kann auf Erfahrungen und Systeme der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) zurückgegriffen werden.“
Schwupps wird aus einer Meldeplattform, die mal kurz zur Gefahrenabwehr an den Grenzen eingeführt wurde, der Einstieg in ein dauerhaftes digitales Impfregister. Erst die Ungeimpften im Gesundheitsbereich, dann überall: Die Gesundheitsminister wollen, dass die Impfpflicht auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt wird. Bis dann auch die Geimpften in das Register eingetragen werden, wird es nicht lange dauern. Schließlich ist die Befristung von Impf- und Genesenennachweisen inzwischen so variabel und komplex geregelt, dass man sonst mit dem Prüfen und Melden gar nicht mehr hinterherkommt.
Das zahlt alles auf ID2020 ein. Kein Zufall, behaupte ich.
Wenn dieses Impfregister erst einmal geschaffen ist, wird darauf über kurz oder lang auch für andere Sanktionen gegen Menschen zurückgegriffen werden, die einen bestimmten Impfstoff hartnäckig ablehnen, vom Reisen über Veranstaltungen bis gekürzten Unterstützungszahlungen für diejenigen, die ihre Vermittlungsfähigkeit „mutwillig“ durch fortgesetzte Impfrenitenz beeinträchtigen.
Es gibt allerdings auch einen Lichtblick in dem üblen Dokument. Die GesundheitsministerInnen sind sich einig, dass durch die Impfpflicht eine verschärfter Pflegenotstand droht und zeigen Entschlossenheit das nicht zuzulassen:
„Angesichts der Vielzahl der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Personen und der vielfach regional bestehenden Versorgungsprobleme stellt der Vollzug die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen sowie die Gesundheitsämter vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die Versorgungssicherheit für die pflegebedürftigen und kranken Menschen sowie für die Menschen mit Behinderung darf durch die Sanktionen wie Betretungs- und Tätigkeitsverbote nicht gefährdet werden.“
Eine Verschiebung bis hin zum Verzicht auf die sektorale Impfpflicht scheint nicht ausgeschlossen, wenn die allgemeine Impfpflicht scheitert. Aber es kann auch gut sein, dass die Gesundheitsämter einfach dort, wo die Impfquote niedrig und der Personalnotstand groß ist, ihr Ermessen nutzen und darauf verzichten, Tätigkeitsverbote auszusprechen.
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